Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

Lemke: Mit Natürlichem Klimaschutz Ökosysteme stärken und gegen Klimakrise angehen

Eine Salzwiese

© Trish Hartmann / Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Pressemitteilung, 29.03.2023, BMUV

Bundesregierung verabschiedet Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Stärkung und Wiederherstellung von Ökosystemen

Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesumweltministerin Steffi Lemke vorgelegte Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) verabschiedet. Mit dem ANK will die Bundesregierung dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis, Auen, Meere und Küsten sollen besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen. Hierzu verbindet das ANK Klimaschutz mit Naturschutz und hilft dabei, die Klimakrise zu bekämpfen, die biologische Vielfalt zu erhalten und gegen die Folgen der Klimakrise vorzusorgen. Das Aktionsprogramm enthält insgesamt 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Für die Finanzierung stehen bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land: Sie alle können Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden und langfristig speichern. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und wirken als Puffer gegen Folgen der Klimakrise, indem sie zum Beispiel Wasser in der Landschaft halten und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Tagtäglich erbringt die Natur so für uns viele lebenswichtige Dienstleistungen, allerdings nur solange Ökosysteme intakt sind. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz schaffen wir jetzt gezielt Anreize und Angebote, um Ökosysteme wiederherzustellen und widerstandsfähiger zu machen. Das ist ein echter Paradigmenwechsel hin zur Wiederherstellung von Natur und eine gute Nachricht für den Klimaschutz, für die Natur, für Tiere, Pflanzen und natürliche Lebensräume. Und es ist eine gute Nachricht für uns alle. Denn überall dort, wo wir die Natur schützen und stärken, arbeitet sie auch für uns.“

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll mit insgesamt 69 Maßnahmen in dreifacher Hinsicht für die Verbesserung von Ökosystemen wirken: Erstens sind intakte Ökosysteme natürliche Klimaschützer. Wälder und Moore, Meere und Gewässer, Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden CO2 aus der Luft und speichern es langfristig. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz leistet daher einen wichtigen Beitrag, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Ziele für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Wald (LULUCF) und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Zweitens ist eine intakte Natur Lebensraum für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Natürlicher Klimaschutz hilft deshalb dabei, die ehrgeizigen Verpflichtungen der Weltnaturkonferenz in Montreal umzusetzen. Und drittens hilft natürlicher Klimaschutz entscheidend dabei, Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise zu treffen. Denn gesunde Ökosysteme wie Flussauen, Moore und Wälder halten das Wasser in der Landschaft, können es für Dürrezeiten speichern und stehen bei Hochwasser als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ANK ist hier eng mit der Nationalen Wasserstrategie verknüpft, die das Kabinett vor zwei Wochen verabschiedet hat.

Hintergrundinformationen:

Das Programm enthält 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern: zum Beispiel zu Mooren, Waldökosystemen, Meeren und Küsten, Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie zu Forschung und Kompetenzaufbau. Für die Umsetzung stehen bis 2026 vier Milliarden Euro bereit.

Für eine zügige Umsetzung sollen erste Maßnahmen rasch anlaufen. Bis zum Sommer soll das Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz eingerichtet werden, damit sich Interessierte wie beispielsweise Landbesitzende über passende Fördermöglichkeiten informieren können. Eine erste Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. In kommunalen Projekten sollen Flächen gezielt so genutzt werden, dass sie Klimaschutz und biologische Vielfalt fördern, ländliche Gebiete attraktiver machen und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise beitragen. Und ein Maßnahmenpaket Stadtnatur soll noch in diesem Jahr starten, zum Beispiel um städtische Flächen zu entsiegeln, bestehende Grünflächen naturnah umzugestalten und Stadtbäume zu pflanzen.

Das ANK ist Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses aus dem letzten Herbst. Rund 120 Stellungnahmen und über 1.000 Online-Kommentare wurden inhaltlich eingehend geprüft. Zur Umsetzung wurden die Grundlagen für eine breite Allianz mit Landbesitzenden, Naturschützerinnen und -schützern und Verantwortlichen vor Ort gelegt. Die Maßnahmen des ANK setzen insbesondere auf finanzielle Anreize, um eine freiwillige Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes zu unterstützen. Flankiert werden diese Maßnahmen unter anderem durch eine Überprüfung des Rechtsrahmens, insbesondere um die Umsetzung der geförderten Projekte zu erleichtern, Beratungs- und Bildungsangebote, moderne Vorhaben aus Forschung und Innovation sowie ein umfassendes Monitoring.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Das ANK verbindet Klimaschutz mit Naturschutz – beides ist unumgänglich für einen erfolgreichen Schutz unserer Meere.

 

Handelsverbot für den internationalen Flossenhandel

Handelsverbot: Mehrere Haifischflossen liegen zum Trocknen aufgereiht

© Cloneofsnake / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Pressemitteilung, 23.03.2023, SHARKPROJECT Germany e.V.

Handelsverbot als einzig verbleibende Lösung gegen die weltweite Massenausbeutung der Haie für den internationalen Flossenhandel

1,1 Millionen Europäer und über 100 NGOs fordern ein Ende des Flossenhandels in der EU

(lifePR) (Frankfurt/Zürich, 23.03.2023) In einem offenen Brief wenden sich über 100 Meeres- und Tierschutzorganisationen, darunter auch viele deutsche und europäische Organisationen wie Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe, Sharkproject, Sea Shepherd, Pro Wildlife, Seas at Risk, die Environmental Justice Foundation und die Deutsche Meeresstiftung an das Europäische Parlament: sie fordern im Namen der 1,1 Millionen EU Bürger, die die Europäische Bürgerinitiative „Stop Finning – Stop the Trade“ unterzeichnet haben, ein neues Handelsgesetz, welches den Import und Export von abgetrennten Hai- und Rochenflossen in der Europäischen Union untersagt.

Keine Tierart sollte infolge des internationalen Handels vom Aussterben bedroht sein und schon gar nicht wegen des Wertes eines einzelnen Körperteiles. Da sind sich Artenschützer, Politiker und die Allgemeinheit zumindest bei den Landtieren und den Meeressäugern relativ einig. Wie sieht es aber mit den Meeresbewohnern aus, die wir landläufig als Fische betrachten und die daher sowohl in europäischen Gewässern als auch weltweit vor allem um ihrer Flossen willen gefangen werden – als Zielspezies oder als gern gesehener Beifang in der Fischerei?

Haie und Rochen (gemeinsam auch als Plattenkiemer oder Elasmobranchii bezeichnet) sind unverzichtbar für gesunde und widerstandsfähige Meere und diese wiederum sind unsere letzte Bastion gegen den immer schneller voranschreitenden Klimawandel. Haie haben eine unverzichtbare Rolle in den komplexen Nahrungsnetzen im Meer und werden aus gutem Grund oftmals auch als die Gesundheitspolizei der Meere bezeichnet. Nachweislich sind Riffe und Meeresgebiete, in denen es noch gesunde Haibestände gibt, ökologisch vielfältiger und auch fischreicher. Doch weltweit gehen die Artenvielfalt und die Fischbestände dramatisch zurück, was sich zum zunehmenden Problem für die Nahrungssicherheit v.a. im globalen Süden, aber auch für unser aller Klima entwickelt. Über 50% unseres Sauerstoffs stammen aus den Ozeanen und ein Großteil der vom Menschen stammenden Treibhausgase wurden bisher von den Meeren aufgenommen – allesamt unverzichtbare Ökosystemleistungen der Meere. Um diese Funktionen auch in Zukunft sicherzustellen, braucht es artenreiche Ozeane und genau dafür sind die in allen Meeresregionen und -tiefen vorkommenden artenreichen Plattenkiemer unverzichtbar: als Top Prädatoren in der Hochsee und an den Korallenriffen, als Bewohner der Küstenregionen und der Tiefsee.

Über ein Drittel aller Hai- und Rochenarten sind bereits vom Aussterben bedroht

Über 100 Millionen Haie werden jährlich durch die Fischerei getötet, vielfach nur um den Wert ihrer Flossen willen, die dann als Haifischflossensuppe auf asiatischen Tellern landen. Und nicht nur Haie, sondern auch viele Rochenarten sind begehrte Flossenlieferanten, die oftmals sogar Höchstpreise von 1000$ pro kg auf den asiatischen Märkten erzielen. Als Folge dieser massiven Ausbeutung sind mittlerweile weltweit über ein Drittel aller Hai- und Rochenarten vom Aussterben bedroht und die Populationen der Hochseehaie in den letzten 50 Jahren bereits um über 70 % zurückgegangen, als Folge der Überfischung, getrieben durch den internationalen Flossenhandel.

Nicht umsonst wurden letztes Jahr 60 weitere Hai- und 37 Rochenarten in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen, um den internationalen Handel mit diesen Arten strenger zu regulieren. Allerdings ist es bei mehreren Tausend Tonnen an Flossen, die allein in der EU jährlich gehandelt werden, nahezu unmöglich zu identifizieren, um welche Arten es sich dabei jeweils handelt und ob die für den Handel erforderlichen Erlaubnisse entsprechend vorliegen. „Welcher Zöllner kann in der Praxis bei einer Ladung von mehreren Tonnen an abgetrennten Flossen sicher unterscheiden, ob es sich dabei tatsächlich um die Arten handelt, für die die erforderlichen Ausfuhrpapiere vorliegen? Oder ob sich eben doch auch Flossen von bedrohten Arten darunter befinden, für die solche Unbedenklichkeitserklärungen (engl. Non Detriment Findings) nicht vorliegen? Oder ob es sich sogar um Flossen handelt, die durch Finning gewonnen wurden?“, erläutert Dr. Iris Ziegler von der Artenschutzorganisation Sharkproject die Forderung der Bürgerinitiative. Eine eindeutige Identifizierung der jeweiligen Art aus getrockneten oder gefroren transportierten Flossen ist nur anhand teuer und oftmals zeitaufwendiger DNA-Tests möglich. Nach dem Willen der EU-Bürger sollen zukünftig in der EU daher Haie und Rochen nur noch importiert oder exportiert werden dürfen, wenn sich alle Flossen noch am jeweiligen Tierkörper befinden, jedoch keine abgetrennten Flossen mehr.

Während seit 2013 in der EU die Flossen von Haien ausnahmslos erst nach der Anlandung von den Körpern der Tiere abgetrennt werden dürfen, ist es in vielen anderen Regionen der Welt noch immer erlaubte Praxis, die Flossen bereits auf See abzutrennen, solange die Haikörper ebenfalls an Bord verbleiben. „Experten sind sich aber einig, dass das Finning, d.h. das Abtrennen der Flossen und das Entsorgen der Tierkörper auf See nicht ausgeschlossen werden kann, solange das Abtrennen auf See noch erlaubt ist“ bestätigt Petra Schwerdtfeger von Sharkproject. „Zudem gibt es kaum Kontrollen, ob die geltenden Vorschriften tatsächlich eingehalten werden, weder auf See noch in den Häfen“ ergänzt sie.

Rochen sind auch in der EU von der Anforderung nach Anlandung der Tiere samt aller Flossen explizit ausgenommen.

Die Europäische Union gehört weltweit zu den 15 größten Haifischfangnationen und importiert selbst Flossen aus Drittländern. Die EU exportiert Flossen hauptsächlich nach Südostasien.

Zeit zu Handeln

Die Unterzeichnenden des Offenen Briefes begrüßen die Bemühungen der Europäischen Union zur EU-Biodiversitätsstrategie und dem Green Deal der EU, betonten jedoch auch, dass die EU ihren Verpflichtungen zum Schutz der Haie und Rochen nachkommen und die Erfüllung der Artenschutzbestimmungen sicherstellen müsse.

Durch ein Verbot des Handels mit abgetrennten Flossen werde sowohl eine nachhaltige „Blue Economy“ als auch die Ernährungssicherheit unterstützt. Daher fordern die unterzeichnenden Organisationen die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, den Worten endlich Taten folgen zu lassen und sich der wachsenden Zahl von Nationen (Kanada, USA, UK, Österreich, zahlreiche Pazifikstaaten) anzuschließen, die den Schutz der Meere und der Haie ernst nehmen, indem sie entsprechende Handelsbestimmungen bereits in die Tat umsetzen. Jetzt sei die Zeit zu handeln!

Anhörung im Parlament für eine mögliche neue Gesetzgebung

Am 11. Januar 2023 wurden die 1,1 Millionen Unterschriften der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Finning – Stop the Trade“ in Unterstützung für ein Handelsverbot für abgetrennte Flossen bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Am 27. März 2023 wird ab 15:00 Uhr eine Delegation der Bürgerinitiative, darunter die renommierte Wissenschaftlerin und Meeresschützerin Dr. Sylvia Earle, gemeinsam mit Artenschützern sowie weiteren Experten, die Hintergründe und Forderung der Initiative in einer öffentlichen Anhörung in Brüssel mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments diskutieren. Diese kann hier als Liveübertragung mitverfolgt werden: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/pech/meetings/webstreaming

Die EU-Kommission ist verpflichtet, spätestens 6 Monate nach Einreichen der Initiative ihr weiteres Vorgehen hinsichtlich der vorgeschlagenen Gesetzesänderung bekannt zu geben und im Falle einer Ablehnung ihre Gründe schriftlich zu begründen. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird die Initiative durch das einschlägige Gesetzgebungsverfahren laufen und idealerweise in einer entsprechenden Handelsregulierung enden.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei lifePR.

Hier findet ihr den offenen Brief an die Abgeordneten des Europaparlaments, der von DEEPWAVE und 110 weiteren Meeresschutz- und Tierschutzorganisationen unterzeichnet wurde.

Nach dem erfolgreichen Ausgang der CITES-Konferenz im November 2022, wonach in Zukunft etwa 90 Prozent aller international gehandelten Hai- und Rochenarten besser vor der Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt werden, hofft DEEPWAVE auf eine positive Entscheidung der EU-Kommission, die letztendlich zu einem vollumfänglichen Handelsverbot führen könnte.

NABU zum Nein der Küstenbundesländer zum EU-Aktionsplan Nachhaltige Fischerei

Mehrere blaue und weiße Fischereinetze liegen übereinander

© SylvaineA / Pixabay

Pressemitteilung, 21.03.2023, NABU

Krüger: Notbremse der EU als Folge jahrelanger Tatenlosigkeit

Berlin – Die für die Fischerei zuständigen Landwirtschaftsministerien in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich jüngst gegen den im Februar veröffentlichten „Aktionsplan für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ der EU ausgesprochen. Dieser sieht vor, die Grundschleppnetzfischerei in NATURA-2000-Gebieten bis 2030 auszuschließen. Ein aus NABU-Sicht notwendiger und richtiger Schritt.

Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Uns ist bewusst, dass die notwendigen Maßnahmen große Einschnitte für die Fischerei bedeuten. Gleichzeitig bleibt der EU aber keine andere Wahl. Sämtliche Umweltziele für die Nord- und Ostsee wurden verfehlt, Fischbestände brechen zusammen. Jahrelang wurden die Empfehlungen von Wissenschaft und Naturschutz ignoriert. Jetzt rächen sich die Jahre der Tatenlosigkeit. Wie beim Klimaschutz braucht es nun drastische Maßnahmen, um die biologische Vielfalt der Meere vor den Auswirkungen der Grundschleppnetze zu schützen und ihre Resilienz zu stärken.“

Deutschland hat 45 Prozent seiner Meeresfläche in Nord- und Ostsee als Schutzgebiete ausgewiesen, in den Küstengewässern ist es mehr als die Hälfte. Erst vor wenigen Wochen traten erste einschränkende Fischereimaßnahmen in den Naturschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nordsee in Kraft, 20 Jahre nach Ausweisung der Gebiete. Doch nur weniger als ein Prozent ist zukünftig komplett frei von Fischfang. Zu wenig, um etwa den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie gerecht zu werden.

Der geplante Fischereiausschluss stößt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen auf harten Widerstand. „Statt mit konstruktiven Vorschlägen aufzuwarten, verweigern die Fischereiministerien der Länder auf Druck der Krabbenfischer die Umsetzung des Aktionsplans. Trotz ihrer Sorgen um die Zukunft der handwerklichen Fischerei tragen sie auch Verantwortung für streng geschützte Riffe, für Seegraswiesen, Muschelbänke und klimarelevante Schlickgründe“, mahnt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. „Drei Monate nach Beschluss der Weltnaturkonferenz, 30 Prozent der Meere wirksam unter Schutz zu stellen und nur zwei Wochen nach Abschluss des Hochseeschutzabkommens transportieren die Küstenländer hier ein fatales Signal zu Lasten der Glaubwürdigkeit Deutschlands im internationalen Meeresschutz.“

Ingo Ludwichowski vom NABU Schleswig-Holstein ergänzt: „Das Verbot der grundberührenden Fischerei ist nicht nur ein Instrument des Schutzes bedrohter Meeres-Lebensräume. Es trägt als erster Schritt auch dazu bei, die verheerende Situation der Fischerei zu verbessern, indem für Fische wieder weniger gestörte Laich- und Aufzuchtgebiete zur Verfügung stehen.“

Der EU-Aktionsplan basiert auf Instrumenten wie der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und fordert deren überfällige Umsetzung. Der Plan verweist aber auch auf die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung durch den Europäischen Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF), um sozio-ökonomische Folgen auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Küstenfischerei abzumildern.

Mit Blick auf die Agrarminister-Konferenz am 22. März in Büsum erwartet der NABU ein klares Bekenntnis der Bundesministerien für Fischerei und Umwelt zum EU-Aktionsplan wie es auch der aktuell gültige Koalitionsvertrag vorsieht. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen fügt hinzu: „Dazu braucht es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Fahrplan erarbeitet, um das deutsche Schutzgebietsnetzwerk frei von grundberührenden Fanggeräten zu halten. Zugleich braucht es eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Fanggeräte und eine Forschungsoffensive bei der Entwicklung umweltschonender Fangtechnik. Wir brauchen gemeinsame Lösungen von Fischerei und Naturschutz. Klar ist: ein Weiter so ist keine Option.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Mit der Frage, welche Auswirkungen die Grundschleppnetzfischerei auf die Nord- und Ostsee hat, beschäftigen sich zwei Pilotmissionen der Deutschen Allianz für Meeresforschung.

Warum Grundschleppnetzfischerei nicht nur die Meeresumwelt zerstört, sondern auch ein Klimakiller ist, könnt ihr in unserem Blogbeitrag „Grundschleppnetzfischerei setzt genauso viel CO2 frei wie Flugreisen“ nachlesen.

Flüssig-Gasinfrastruktur in der Ostsee zerstört Ökosysteme

Ein Gas-Terminal in einem Hafen in Antwerpen

© Uberprutser / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Pressemitteilung, 17.03.2023, WWF

Ostseeschutzallianz warnt vor verheerenden Auswirkungen für die Meeresnatur

Die in der Ostseeschutzallianz MV kooperierenden Umweltverbände BUND, NABU und WWF warnen vor der Umsetzung der geplanten Errichtung von festen Gas-Terminals mit großen Regasifizierungseinheiten sowie einer weiteren Gas-Pipeline durch den Greifswalder Bodden und Seetrassen durch die Ostsee.

„Sowohl der Bau als auch der langdauernde Betrieb werden zur Zerstörung empfindlicher und geschützter Lebensräume, zur Dauerbelastung bedrohter Meeressäugetiere, Rast- und Zugvögel sowie nicht zuletzt der Fischwanderrouten und des bedeutendsten Heringslaichgebietes der westlichen Ostsee führen. Für diesen Naturraum und seine Funktionsfähigkeit trägt Mecklenburg-Vorpommern die Verantwortung und steht in der Pflicht, die dort ausgewiesenen Meeresschutzgebiete auch tatsächlich landes- und EU-rechtskonform zu schützen“, sagt NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger.

Studien zeigen sehr klar auf, dass durch die bestehenden und geplanten Vorhaben zur Anlandung von LNG deutlich mehr Gas-Kapazitäten geschaffen würden, als benötigt werden. Deutschland hat bereits 2022 LNG über Frankreich, die Niederlande und Belgien importiert und kann das auch zukünftig fortsetzen. Ein Bedarf an weiteren Anlagen im Küstenraum Mecklenburg-Vorpommerns besteht nicht. Weitere Studien belegen zudem, dass es in absehbarer Zeit zu einer LNG-Knappheit auf dem Weltmarkt kommen könnte. Nicht die Anlandungsinfrastruktur, sondern die LNG-Verfügbarkeit wird damit zum Flaschenhals bei der Versorgung Deutschlands und Europas mit Gas.

Ein weiterer Ausbau der auf LNG ausgerichteten Infrastruktur trägt zudem dazu bei, die globale Erderhitzung zu verstärken, indem die notwendige Abkehr von klimaschädlichen Energieträgern auf Kosten von Natur, Umwelt und Menschen erheblich in die Zukunft verschoben wird. „Rechtlich sind die Zerstörungen und Beeinträchtigungen durch die geplanten LNG-Vorhaben unhaltbar. Der geplanten Belastung der insgesamt vier Europäischen Natura 2000 -Schutzgebiete steht nachweislich kein begründeter nationaler Bedarf gegenüber. Die prognostizierten Anlande- und Durchflussmengen von Flüssiggas sind nicht mit den Klimaschutzzielen Deutschlands vereinbar. Sie behindern stattdessen die notwendigen Schritte der Energiewende und zementieren die Nutzung fossiler Energieträger. Durch das geplante Projekt sind Lock-in-Effekte zu erwarten, welche die fossile Abhängigkeit Deutschlands und auch Osteuropas verlängern. Auch sicherheitspolitische Redundanzen überzeugen hier nicht“, sagt BUND-Geschäftsführerin Corinna Cwielag.

Eine Auseinandersetzung mit diesen Fakten fehlt in der Planung des Vorhabens vollständig, sind sich die Vertreter der Ostseeschutzallianz einig. Stattdessen soll dieser so schwerwiegende zerstörerische Eingriff in das Ökosystem wider besseres Wissen in Kauf genommen werden.

„Wir haben die schwindende Biodiversität und den fortschreitenden Klimawandel als planetare Krisen, die wir gemeinsam und schnell lösen müssen. Der Wille, der in der fehlgeleiteten Beschleunigung zur LNG-Infrastruktur erkennbar ist, muss nun als Booster für erneuerbare und grüne Infrastruktur eingesetzt werden. Die Behördenleitungen müssen das Ermöglichungs-Mind-Set auf das überragende öffentliche Interesse für den Klima- wie auch den Naturschutz konzentrieren“, sagt der Leiter des WWF-Büros Ostsee, Dr. Finn Viehberg.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Das Bild zeigt ein LNG-Terminal im Wilhelmina-Hafen in den Niederlanden.

LNG-Flüssiggas trägt nicht zur Luftverschmutzung bei, erhöht aber sogar den Methanausstoß bei Schiffen, die es verwenden. Nicht nur deshalb fordern Umweltverbände, LNG-Terminals auf den Prüfstand zu stellen.

Ocean treaty: Historic agreement reached after decade of talks

Ocean Treaty: Ein Buckelwal wirft sich rückwärts auf die Wasseroberfläche

© Thomas Kelley / Unsplash

Nach 10 Jahren Verhandlungen wurde ein historisches Abkommen zum Schutz der Weltmeere beschlossen. Der „High Seas Treaty“ will 30% der Meere bis 2030 unter Schutz stellen. Das ist eine historische Entscheidung für die Hohe See – internationale Gewässer, in denen alle Länder das Recht auf Fischerei, Forschung, und Schiffsverkehr haben – von der bisher nur zu 1.2% geschützt wurden. Durch das neue Abkommen können Fischerei, Schiffsrouten und Tiefseebergbauaktivitäten reguliert und folglich auch limitiert werden.

Den zugehörigen Artikel „Ocean treaty: Historic agreement reached after decade of talks“ von Esme Stallard vom 05.03.2023 findet ihr bei BBC News.

Eine Pressemitteilung über das globale Meeresschutzabkommen vom BMUV findet ihr hier.

Bereits im November 2022 wurde eine historische Entscheidung für unsere Meere getroffen: auf der CITES-Konferenz wurde der Schutz aller international gehandelten Hai- und Rochenarten stark ausgeweitet.

Historischer Durchbruch für den Schutz der Weltmeere

Eines der Weltmeere mit vielen sich brechenden Wellen

© Ant Rozetsky / Unsplash

Pressemitteilung, 05.03.23, BMUV

Weltgemeinschaft einigt sich auf globales Meeresschutzabkommen

Die internationale Staatengemeinschaft hat in einer Regierungskonferenz am Samstagabend in New York die Verhandlungen für ein neues Abkommen zum Schutz der Weltmeere erfolgreich abgeschlossen. Mit einer 36-stündigen Marathonsitzung am Ende der Verhandlungen konnten die Delegierten den Abkommenstext, der seit fast 20 Jahren diskutiert wird, endlich finalisieren. Deutschland hat sich zusammen mit der EU für einen ambitionierten Vertrag eingesetzt. Erstmals werden damit verbindliche Regeln für die Hohe See möglich: Meeresschutzgebiete, Umweltverträglichkeitsprüfungen und andere Maßnahmen sollen bedrohte Arten und Lebensräume zukünftig besser schützen. Nach Übersetzung des Textes in die sechs Amtssprachen der UN soll die Regierungskonferenz in einer fortgesetzten Sitzung das Abkommen formell annehmen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das ist ein historischer und überwältigender Erfolg für den internationalen Meeresschutz, der mich persönlich tief bewegt. Erstmals bekommen wir ein verbindliches Abkommen für die Hohe See, die bislang kaum geschützt war. Auf über 40 Prozent der Erdoberfläche wird nun endlich ein umfassender Schutz bedrohter Arten und Lebensräume möglich. Damit können wir auch an den erfolgreichen Weltnaturgipfel von Montreal anknüpfen, auf dem das Ziel beschlossen wurde, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Jetzt gilt es, rasch ins Handeln zu kommen. Deutschland wird die Umsetzung dieses wichtigen Abkommens vorantreiben. Denn der Ozean ist unser mächtiger Verbündeter in der Klima- und Biodiversitätskrise. Wenn wir ihn schützen, schützen wir auch uns Menschen.“

Die Hohe See, jene Meeresgebiete jenseits nationaler Zuständigkeit, macht rund zwei Drittel der Weltmeere aus. Ihr Schutz war bisher besonders lückenhaft. Verschmutzung und Übernutzung, beispielsweise durch Überfischung oder Schifffahrt, setzen die Weltmeere immer stärker unter Druck. Auch die Vermüllung durch Plastik und die Klimakrise belasten den Ozean zunehmend. Marine Schutzgebiete sind ein wichtiges Instrument, um Ruhezonen für bedrohte Arten zu schaffen und Lebensräume zu erhalten. Das neue Abkommen schafft die Möglichkeit, Meerschutzgebiete auf Hoher See einzurichten und leistet damit einen wesentlichen Anteil zum Erreichen des globalen Ziels 30 Prozent der Weltmeere bis 2030 unter Schutz zu stellen. Dieses Ziel hat die Weltnaturkonferenz im letzten Dezember in Montreal beschlossen.

„Nun muss das Abkommen schnell umgesetzt werden. Wir brauchen die Ozeane als Verbündete zur Bekämpfung der Klima- und Biodiversitätskrisen“, sagte der Meeresbeauftragte der Bundesregierung, Sebastian Unger, der zusammen mit der deutschen Delegation das Abkommen in New York verhandelt hat.

Neben den Möglichkeiten zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten wird das neue Abkommen außerdem Regeln für Umweltverträglichkeitsprüfungen schaffen. Durch die Prüfung neue geplanter Meeresnutzungen sollen schädliche Auswirkungen vermieden werden. Der Zugang und die Nutzung zu marinen genetischen Ressourcen werden neu geregelt und ein Vorteilsausgleich für Entwicklungsländer eingeführt. Gleichzeitig werden Länder des globalen Südens durch neue Finanzierungsinstrumente und die Stärkung ihrer Kapazitäten unterstützt, die Ziele des Abkommens umzusetzen.

Hintergrund:

Als Hohe See wird das Gebiet jenseits des Küstenmeeres und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet, welches sich außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse befindet. Das neue UN-Hochseeschutzabkommen gestaltet erstmals einheitliche Umweltregelungen für die Hohe See unter dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ; englisch: UNCLOS) aus. Die offiziellen Regierungsverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen (UN) zum UN-Hochseeschutzabkommen liefen seit 2018. Das Abkommen enthält Regelungen zu gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen, einschließlich Meeresschutzgebieten, zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte menschliche Aktivitäten auf Hoher See, zur Nutzung maringenetischer Ressourcen, also des marinen Erbguts zum Beispiel für Medikamente, sowie zu Kapazitätsaufbau- und Technologietransfer. Der Erfolg der Verhandlungen war zu Beginn der Verhandlungsrunde ungewiss, da die Interessensgegensätze groß sind. Das UN-Hochseeschutzabkommen muss nun durch 60 Staaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Bereits im November 2022 wurde eine historische Entscheidung für unsere Meere getroffen: auf der CITES-Konferenz wurde der Schutz aller international gehandelten Hai- und Rochenarten stark ausgeweitet.

Unter die Erde kehren

Mittelalterlicher Stich zum Ablasshandel

Ablasshandel im Mittelalter / © Wikimedia Commons

Ein Gastbeitrag von Nico Czaja

 

Über die subterrane Unterbringung von CO mittels CCS¹ als MZBDKW²

 

Ich war mal Katholik und bin damit ein Experte für Schuld, Sühne und die kundige Verrechnung der beiden miteinander. Die Zweischneidigkeit des Konzeptes “Beichte” gehört zu meinen faszinierendsten Kindheitserinnerungen: Wie schön und klug und, ja, christlich von der katholischen Kirche, einen institutionellen Raum zu öffnen, in dem man sich den eigenen Verfehlungen stellen, um Vergebung bitten und Nachsicht erfahren kann – und wie interessant die Anreize, die es setzt, wenn jede Sünde einen überschaubaren Gegenwert in Bußehandlungen hat. Und rumsdibums hatte ich ganz allein die Grundprinzipien des Ablasshandel erfunden. Mit zehn Jahren!

Schade, dass mir das Mittelalter knapp zuvorgekommen war, so dass meine Erfindung mir zwar die Navigation meines Alltags erleichterte (heimlich Schokolade der kleinen Schwester essen kostet zwei Vaterunser, alles klar, rechnet sich, los geht’s), aber darüber hinaus keine großen gesellschaftlichen Umwälzungen nach sich zog. 

Das Mindeste, das mir von damals noch bleibt, ist die Erkenntnis: Wenn man nicht aufpasst, kann sich ein nützliches Werkzeug, das eigentlich für die Verminderung des Ausstoßes von Sündhaftigkeit in die Atmosphäre gedacht ist, schnell in eines verwandeln, das nur dazu dient, dem fortgesetzten Emittieren von Sünde einen leuchtenden Anstrich von Frömmigkeit zu verleihen, damit man vor sich selbst und der Welt unverdient als Gutmensch dastehen darf.

 

Cross Country Skiing?

Damit bin ich ganz offensichtlich Experte erster Wahl, um über ein Thema zu sprechen, das so sperrig ist, dass es noch nicht einmal einen griffige deutsche Bezeichnung dafür gibt, nämlich über das sogenannte CCS. 

Gemeint ist damit die unterirdische Kohlendioxidspeicherung (Carbon Capture and Storage). Es handelt sich hierbei um eine Reihe von Technologien in unterschiedlichen Reifestadien, mit denen CO₂, das im Rahmen von Verbrennungsprozessen mit fossilen Brennstoffen zum Beispiel in Kraftwerken oder bei bestimmten Prozessen in der Schwerindustrie entsteht, abgeschieden, herausgefiltert oder sonstwie entnommen wird, um es zum Beispiel in erschöpften Gas- oder Erdöllagerstätten für immer und ewig einzulagern, damit es nicht in die Atmosphäre geraten und dort zum Klimawandel beitragen kann.

Die veraltete Technologie Baum, von der einige ewiggestrige Traditionalisten behaupten, dass sie doch eine ganz ähnliche Aufgabe übernehme, ist hier explizit nicht gemeint. (Man muss auch durchaus zugeben, dass die zumindest in dieser Hinsicht derzeit tatsächlich ein Imageproblem hat.)

 

Also eine total gute Idee?

Das klingt natürlich erstmal knorke, und “die Wissenschaft”, beziehungsweise ein groß genuger Anteil der Wissenschaft, dass das so beim Umweltbundesamt stehen kann, ist der Meinung, dass man theoretisch auf diese Weise 65 bis 85 Prozent des bei diesen Prozessen entstehenden CO₂ dauerhaft aus der Atmosphäre fernhalten kann. Ob die CCS-Technologien, die derzeit im Gespräch sind, dieses Versprechen tatsächlich in absehbarer Zeit einlösen können, steht auf mehreren anderen Blättern:

  • Eine Studie des IEEFA (Institute for Energy Economics and Financial Analysis, ein gemeinnütziger Thinktank in den USA) hat 13 solcher Projekte untersucht, die zusammen über die Hälfte aller weltweit installierten CCS-Kapazitäten ausmachen, und kam zu einem eher unterwältigenden Ergebnis – sieben dieser Projekte bleiben bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück, zwei sind gescheitert, eines ist bis auf weiteres auf Eis gelegt.
  • Fast drei Viertel des derzeit weltweit aufgefangenen CO₂ fallen in der Ölindustrie an und werden dort auf eine Weise genutzt, über deren positive Klimawirkung man, naja, streiten kann: EOS (enhanced oil recovery) heißt das Verfahren, in dem man eingefangenes Kohlendioxid in erschöpfte Ölfelder hineinpumpt, um die letzten Tropfen Öl aus ihnen herauszudrücken. Dabei werden direkt und indirekt weitere Emissionen verursacht: Direkte durch die riesige Menge fossiler Energie, die verwendet wird, um das Gas zu komprimieren und unter die Erde zu pumpen; indirekte durch das so geförderte Öl, das ohne CCS brav im Boden geblieben wäre und nun unvermeidlich zusätzlich irgendwo in Verbrennungsprozessen landet.
  • Unter der Erde eingelagerte Klimagase müssten theoretisch über Jahrhunderte auf Lecks überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie dort auch bleiben. Wer das wie bewerkstelligen soll, ist unklar; wer privaten Unternehmen zutraut, das zu übernehmen, gegebenenfalls auch noch lang, nachdem mit einer Anlage alle Profite gemacht sind, die man hat machen können, soll das tun; das Umweltbundesamt, das eine Reihe von Vorgaben für das Monitoring solcher Lagerstätten aufgestellt hat, stellt jedenfalls nüchtern fest: “Bisher ist dem Umweltbundesamt nicht bekannt, dass die Einhaltung dieser Monitoringvorgaben durch Studien, Forschungen oder in der Praxis belegt worden wäre.” 

 

Aufs richtige Pferd setzen

Aber vielleicht macht die Technologie da noch große Sprünge! Vielleicht wird CCS irgendwann so günstig, oder der CO₂-Preis so hoch, dass es sich trotz der oben erwähnten Komplikationen und Risiken richtig lohnt! 

Heute ist das zwar definitiv nicht der Fall, und wie viel Zeit bis dahin vergehen wird, wissen wir nicht so ganz genau. Aber vielleicht ist auch ENDLICH MAL ein bisschen Optimismus fällig? Immer diese Schwarzmalerei! Warum langweilige, bewährte Technologien verwenden, die wir schon haben, anstatt auf aufregende Innovationen zu spekulieren? Wir haben so viele Möglichkeiten, tolle Sachen zu erfinden, mit denen wir das Klima in den Griff bekommen können: CCS! Fusionsreaktoren! Warpkerne! Teleporter! Marskolonien! Künstliche Gehirne! Zeitmaschinen! 

Weil es Quatsch ist, deshalb. Weil wir den allergrößten Teil der Lösung schon haben. Weil es allzu leicht zum Vorwand wird, eine fossile Industrie noch ein bisschen länger für Profite zu melken, die eigentlich längst auf dem Weg zur Tür ist. Wie ich, der die Schokolade klaut und sich sagt, dass man das ja morgen oder halt wann anders locker beichten und dann mit ein zwei Ave Marias gegensteuern kann. In der Hinsicht ticken mein zehnjähriges Ich und Unternehmen der fossilen Wirtschaft ganz ähnlich, wir brauchen beide solide Anreize, um die Leerstelle zu füllen, wo bei anderen der moralische Kompass sitzt.

Aber eigentlich sollte inzwischen auch in den letzten Hirnzellen der letzten Köpfe des letzten CEOs, der letzten Politikerin angekommen sein, dass ausgerechnet Zeit eine der wenigen Ressourcen ist, die wir nicht haben.

 

Also eine total schlechte Idee?

Marc Z. Jacobson, ein überaus renommierter Klimaforscher, ist der Meinung, dass CCS Schnickschnack ist – wir müssen lediglich alles, was wir haben, in den Ausbau der Erneuerbaren stecken, um hundertprozentige Klimaneutralität zu erreichen, alles andere sei teure Zeitverschwendung und/oder ein Feigenblatt für rückständige Industrien. 

Damit gilt er auch unter seinen Kolleginnen und Kollegen als Radikaler. Denn dass wir zum Ausgleich tatsächlich unvermeidbarer Emissionen vor allem in bestimmten industriellen Prozessen, bei der Zementherstellung und in der Landwirtschaft zum Beispiel, nicht ganz ohne irgendeine Form von CO₂-Entzug aus der Atmosphäre auskommen werden, sei es direkt an der Quelle, wo die Emissionen entstehen, oder in der freien Wildbahn aus der Luft, scheint in der Wissenschaft Konsens zu sein.

Wirft man aber einen genaueren Blick auf diese beiden Sichtweisen, geht es dabei eher um Nuancen denn um vollständig unterschiedliche Ansätze. Einig ist man sich nämlich über alle Lager hinweg, dass der Weg in die Klimaneutralität im Rahmen des Vorsorgeprinzips zuallererst über Vermeidung von Emissionen erfolgen muss, also durch den Ersatz klimaschädlicher durch klimaneutrale Produkte und Technologien. Damit kommt man schon sehr weit.

Wie weit genau, darüber wird gestritten, und diese verbleibenden Meter auf dem Weg zur Netto-Null – sind es 15 Prozent? Sind es keine? – das ist die Arena, in der die Debatte zwischen Jacobson und weiten Teilen der wissenschaftlichen Gemeinschaft stattfindet.

Erst an diesem Punkt kommen die natürlichen (z.B. Bäume) und dann die technischen (z.B. CCS) CO₂-Senken ins Spiel: Dort, wo gar nichts anderes sinnvoll, technologisch möglich, effizient, bezahlbar ist; dort also, wo sein Einsatz tatsächlich zu einer Netto-Verminderung des CO₂-Gehalts in der Atmosphäre führt, anstatt dass man nur mit der einen Hand mühsam rauskratzt, was man mit der anderen fröhlich weiteremittiert. Zusätzlichkeit heißt das Zauberwort.

Und bittesehr in genau dieser Reihenfolge. Es mag zwar tragischerweise an nicht-kaputten Systemen für die Bemessung und Zertifizierung tatsächlich eingesparter Emissionen in Klimaschutzprojekten fehlen, aber das Einspeichern von CO₂ in Biomasse birgt ein gigantisches Potential. 

Wälder und Wiesen sind super, aber bei Weitem nicht das Einzige, das wir haben: Mit jedem Hektar wiedervernässtem Moor (da gäbe es einiges zu tun) binden wir so viel CO₂ wie mit sechs Hektar Wald, und Küstenökosysteme wie Seegraswiesen, Mangrovenwälder und Salzmarschen speichern je nach Standort pro Fläche sogar das Fünf- bis Dreißigfache.

Also: Wir kommen allem Anschein nach nicht ohne CCS aus. Deswegen ist es vermutlich durchaus sinnvoll, die zugehörigen Technologien im Auge zu behalten und weiterzuentwickeln.

Aber der Einsatz von CCS ist ganz massiv eine Frage der Priorisierung. Als Heilserwartung, zu deren Gunsten wir auf die aggressive Förderung bereits erprobter und nachweislich wirkungsvoller Technologien verzichten könnten, taugt es nicht; als lebensverlängernden Ablasshandel für die fossile Industrie brauchen wir es umso weniger.

 

Ein Licht am Ende des Ölfelds

Vielleicht, und hier sei wirklich einmal ein wenig Optimismus ins Spiel gebracht, ist dieser letzte Punkt aber auch ein bisschen eine Phantomdebatte. Vielleicht haben viele entscheidende Köpfe ja doch schon begriffen, dass die Transformation in die Fossilfreiheit längst kein allein grünes Thema mehr ist. Vielleicht sind wir inzwischen ja doch an einem Wendepunkt angelangt. Denn, Bayern hin oder her, weltweit ist der Zubau an Gas- und Kohlekraftwerken im Vergleich zu den Erneuerbaren zuletzt deutlich auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit, und selbst eine scheinbar so harte Nuss wie Texas (Texas!) ist im Begriff, Deutschland zu überholen in Sachen Ökostrom-Anteil. Und das geschieht nicht, weil plötzlich auch die konservative Mehrheit endlich ihr grünes Herz entdeckt hat: 

Windräder sind dort inzwischen in vielen Fällen profitabler als jede andere Landnutzung.

Nico Czaja für DEEPWAVE

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¹ Carbon Capture and Storage
² Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels

Allererste Fischereimaßnahmen in deutschen Nordsee-Schutzgebieten treten in Kraft

Fischereimaßnahmen: Mehrere bunte Fischereinetze liegen am Steg übereinander

© Nadine Doerlé / Pixabay

Pressemitteilung, 16.02.2023, BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die heute veröffentlichten EU-Fischereimaßnahmen, die Lebensräume und Arten in den deutschen Schutzgebieten der Nordsee vor Fischerei mit Grundschleppnetzen und Stellnetzen schützen werden.

Damit folgen 20 Jahre nach den ersten Bemühungen endlich die ersten wirksamen Fischereimaßnahmen. Der Weg zum Schutz von artenreichen Riffen, Sandbänken und gefährdeten Meerestieren war steinig und langwierig. Schon 2004 nominierte Deutschland drei Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee hinter dem Küstenmeer.

Die neuen Regelungen schränken die Fischerei am Meeresboden in großen Gebieten ein. Die grundberührenden Fangmethoden zerstören durch den direkten Kontakt mit dem Meeresgrund ganze Lebensräume und stehen damit seit langem in der Kritik. Während das Gebiet Borkum Riffgrund vollständig für Grundschleppnetze gesperrt wird, sind im Sylter Außenriff nur knapp zwei Drittel (62 Prozent) des Schutzgebietes ausgenommen. Auf der Doggerbank, der größten Sandbank der Nordsee, fehlen die Maßnahmen zur Grundschleppfischerei allerdings noch komplett.

Die Stellnetzfischerei wird im Sylter Außenriff während der Zeit, in der sich Schweinswale fortpflanzen und ihre Jungen zur Welt bringen, zukünftig verboten. Für die kleinen Meeressäuger ist der Beifang in Stellnetzen eine der größten Bedrohungen. In den Gebieten Doggerbank und Borkum Riffgrund, in denen die Schweinswale auch vorkommen, wird lediglich der Fischereiaufwand mit Stellnetzen begrenzt. Eine zeitliche Schließung gibt es nicht.

Im Sylter Außenriff hat Deutschland auch endlich seine erste fischereifreie Zone. Allerdings sind es nur 0,64 Prozent der deutschen Meeresschutzgebiete der Nordsee, die nun für jegliche Form der Fischerei geschlossen sind.

Der BUND fordert seit jeher, dass mindestens 50 Prozent aller deutschen Meeresschutzgebiete frei von allen Nutzungen inklusive Fischerei sein müssen. Es bleibt also Nachbesserungsbedarf: Die Grundschleppnetzfischerei muss vollständig aus allen Meeresschutzgebieten ausgeschlossen werden. So fordert es auch der Fischerei-Aktionsplan, den die Europäischen Kommission nächste Woche veröffentlicht. Auch die Einschränkung der Stellnetzfischerei muss auf alle Gebiete ausgeweitet werden. In der Ostsee fehlen ebenfalls noch Maßnahmen.

„Heute wurde der erste Schritt für eine Meereswende gegangen. Aber Deutschland muss direkt in die Vorbereitung für weitere EU-Maßnahmen einsteigen, um zügig die übrigen zerstörerischen Fischereiaktivitäten in den Schutzgebieten vollständig zu beenden“, sagte Nadja Ziebarth, BUND-Meeresschutzexpertin. „Der Prozess hat zu lange gedauert und wichtige geschützte Lebensräume wurden in der Zwischenzeit zerstört. Damit die Lebensräume zukünftig wieder hergestellt werden können, muss sich Deutschland zusätzlich für ein starkes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur auf EU-Ebene einsetzen.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BUND.

Grundschleppnetzfischerei zerstört nicht nur komplett den Meeresboden, sie setzt außerdem genauso viel CO2 frei wie Flugreisen. Trotzdem haben sich die drei Küstenbundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gegen die Fischereimaßnahmen im Fischerei-Aktionsplan ausgesprochen.

NABU: Notverordnung verschärft Konflikte beim Ausbau der Windenergie auf See

Windenergie: Nahaufnahme einer Windturbine in Schleswig-Holstein

© Waldemar / Unsplash

Pressemitteilung, 27.01.2023, NABU

Krüger: Abbau ökologischer Standards wird den Ausbau nicht beschleunigen

Berlin – Das Bundeskabinett will zeitnah eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag des Raumordnungsgesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien an Land und auf See auf den Weg bringen. Aus Sicht des NABU verschärft das die Konflikte zwischen dem Ausbau der Offshore-Windenergie und dem Meeresnaturschutz.

„Die Bundesregierung verschläft notwendige Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen, während sie weiter Umweltstandards abbaut. Im Schnelldurchgang sollen drei Jahrzehnte etabliertes Planungsrecht einkassiert werden, ohne tatsächliche Chance auf schnellere Energieunabhängigkeit durch Offshorewind“, kritisiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Die Formulierungshilfe für das Raumordnungsgesetz sieht weitere Einschränkungen des Naturschutzrechts beim Ausbau der Windenergie in Nord- und Ostsee vor. So sollen die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung für den Zubau von insgesamt 8,8 Gigawatt Offshore-Windstrom ausgesetzt werden, selbst auf bisher nicht voruntersuchten Flächen. Damit geht die so wichtige kumulative Folgenabschätzung tausender Windräder auf See und der europarechtlich verankerte Ökosystemansatz verloren, ohne gleichzeitig die strategische Umweltprüfung qualitativ zu stärken.

„Eine Verdopplung der Kapazitäten auf See ohne ernsthafte naturschutzfachliche Vorbereitung grenzt an Russisch-Roulette. Trotz Datenlücken sollen Windparks genehmigt werden. Offensichtlich haben sich grüne Umweltpolitiker*innen erfolgreich um Schadensbegrenzung bemüht, doch erneut negiert das federführende Wirtschaftsministerium die gleichberechtigte Herausforderung des Natur- und Artenschutzes und auch die SPD versucht ökologische Standards zugunsten jeglicher wirtschaftlicher Infrastruktur abzubauen“, so NABU-Leiter Meeresschutz Kim Detloff.

Positiv ist, dass die neuen Maßnahmen nicht auf die kritischen Standorte der Ostsee angewendet und zeitlich auf die Jahre 2022 und 2023 befristet sind. Damit müssen sich Projekte wie der vom NABU kritisierte Windpark Gennaker in der Vogelzuglinie Rügen-Schonen weiter der Umweltprüfung stellen.

Gleichzeitig kritisiert der NABU die viel zu niedrige finanzielle Beteiligung der Windparkbetreiber an notwendigen Vermeidungsmaßnahmen für geschützte Arten. „Milliardenschwere Infrastrukturprojekte sollen sich billig aus der Verantwortung für die Meeresnatur kaufen dürfen. Der jährlich zu leistende Betrag muss deutlich auf mindestens 12.000 Euro pro Megawatt Leistung erhöht werden, wie es auch an Land üblich ist“, so Detloff. Besorgt sind die Umweltschützer auch, dass die Vorgabe von Schutz- und Vermeidungsdaten ohne entsprechende Daten nur schwer möglich ist. Hier müssen das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eigenständiger und dem Vorsorgeansatz folgend Maßnahmen anordnen können. Dazu gehören obligatorische Radarsysteme und Abschaltautomatiken für Fledermäuse, bei Massenzugereignissen und während sensibler Rastzeiten.

Ob der Abbau von Umweltstandards den Ausbau der Windkraft tatsächlich beschleunigen, steht für den NABU dabei in Frage. Bisherige zeitliche Planungen des BSH orientieren sich auch an der technischen Umsetzbarkeit. Und auch ohne seriöse Umweltprüfungen gibt es weder mehr Errichterschiffe, technisches Personal, Blasenschleier und lösen sich auch keine Lieferengpässe am Beton- und Stahlmarkt auf.

Der NABU appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Gesetzesänderung in ihrer heutigen Form nicht zuzustimmen. Insbesondere alle Flächen, die an Schutzgebiete grenzen und wo marine Schutzgüter der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie Verbreitungsschwerpunkte haben – Schweinswale oder streng geschützte Seevögel – müssen auch zukünftig einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Hintergrund EU-Notverordnung

Mit der Umsetzung der EU-Notverordnung um eine Änderung des Raumordnungsgesetzes, plant die Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung nach dem sogenannten Osterpaket weitere beschleunigende Maßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien auf See, an Land und für die Stromnetze. Für den Bereich der Nord- und Ostsee hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit dem Flächeentwicklungsplan Offshore (FEP) am 20. Januar 2023 einen verbindlichen Fahrplan vorgelegt, um das gesetzliche Ausbauziel von 30 GW bis 2030 zu erreichen bzw. sogar zu übertreffen. Und das mit den heute gültigen Umweltprüfungen. Das zeigt eindeutig, dass eine weitere Privilegierung der Offshore-Windenergie über die Festlegungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes in seiner 2022 geänderten Form unnötig ist. Die Notverordnung in ihrer jetzigen Form setzt damit allein die planerische Qualität herab und senkt die Kosten der Betreiber, wird aber weder zu mehr noch schnellerer erneuerbaren Energie vom Meer führen.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Gegen den Offshore Windpark Butendiek hat der NABU bereits erfolgreich Revision eingelegt. Die Pressemitteilung dazu findet ihr hier.

Warum Öl- und Gaskonzerne trotz Energieumbruch weiterbohren

Öl- und Gaskonzerne bauen wie hier Kohle ab

© Dominik Vanyi / Unsplash

Der durch die Klimakrise getriebene Energieumbruch bewegt unsere Gesellschaft und Wirtschaft weg von Kohle, Erdöl und Erdgas – hin zu erneuerbare Energien.

Die Internationale Energieargentur (IEA) hat prognostiziert, dass Öl- und Gaskonzerne noch zehn Jahre profitieren, danach soll die Nachfrage nach fossilen Rohstoffen weltweit abflachen, auch ohne zusätzliche staatliche Maßnahmen. Auch wenn das natürlich nicht ansatzweise schnell genug ist, um die drastischen Folgen der Klimakrise noch einzudämmen – dafür wäre ein sofortiger weltweiter Fossilausstieg nötig – setzt die Prognose der IEA die Öl- und Gaskonzerne unter Druck. Scheinbar bewirkt dieser Druck allerdings keinen Sinneswandel der internationalen Industrien. Stattdessen planen sie, möglichst viele fossile Rohstoffe abzubauen, solange es noch möglich ist. Bis Ende 2030 wollen die aktuell 20 größten Öl- und Gaskonzerne voraussichtlich 932 Milliarden US-Dollar in Projekte investieren, die neue Öl- und Gasfelder erschließen sollen. Genutzt werden sollen die Rohstoffe künftig nicht mehr für Transport und Energiegewinnung, sondern für die Herstellung von Kunststoffen und anderen chemischen Produkten – worüber kaum jemand redet.

Die 20 größten Öl- und Gaskonzerne, darunter Shell, Exxon und Gazprom, sind für 35% aller energiebedingten CO2- und Methanemissionen von 1965 – 2018 verantwortlich und die 5 größten von ihnen geben jedes Jahr fast 200 Millionen US-Dollar für Lobbyarbeit aus. Dass die Politik dieser Industrie derzeit kaum Beachtung schenkt, ist nicht nur leichtsinnig sondern auch gefährlich für die Zukunft unseres Planeten – denn wenn wir so weitermachen wie bisher, steuern wir auf extreme Klimaveränderungen zu und erreichen mehr und mehr Kipppunkte.

Den Artikel „Öl und Gas haben als Energieträger keine Zukunft. Warum Shell und Co. trotzdem weiterbohren“ von Désiree Schneider vom 24.01.2023 findet ihr bei Perspective Daily.

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CCS (Carbon Capture and Storage) wird inzwischen immer öfter als die Lösung gegen die steigenden Treibhausgasemissionen genannt. Was dahinter steckt, könnt ihr bei unserem Gastbeitrag von Nico Czaja nachlesen.

Soziale Kipppunkte, von denen die meisten von euch wahrscheinlich noch nicht so viel gehört haben, sind –  genau wie ökologischen Kipppunkte – von entscheidender Bedeutung im Kampf gegen die Klimakrise.

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