Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

Rechtsstreit um LNG-Vorhaben vor Rügen: Natur steht als Verlierer da

Kormorane fliegen über den Greifswalder Bodden

© Archiv Frank Liebig / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 DE)

Pressemitteilung, 19.09.2023, NABU

Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab/ Beschleunigungsgesetzgebung führt zu bitterer Entscheidung für Greifswalder Bodden

Berlin/Schwerin – Enttäuscht hat der NABU die ablehnende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig im Eilverfahren zur LNG-Pipeline vor Lubmin im Greifswalder Bodden zur Kenntnis genommen. Diese ist am gestrigen Abend zugestellt worden. Der NABU-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hatte unter anderem einen Baustopp beantragt, um insbesondere Baggerarbeiten an gesetzlich geschützten Riffen zu verhindern. „Die Argumentation des Gerichts ist für uns an vielen Stellen nicht nachvollziehbar“, so NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Zumal die Entscheidung bereits vor Ablauf unserer Begründungsfrist ergangen ist und wir bislang keine Einsicht in verfahrensrelevante Akten nehmen konnten. Unter diesen Bedingungen und mit den sehr kurzen Fristen, wird es für Umweltverbände nahezu unmöglich erfolgreiche Entscheidungen im Eilverfahren zu erstreiten.”

Es werde der gesetzliche Biotopschutz vom Tisch gewischt und der Habitatschutz vernachlässigt. „Das Gericht argumentiert, wir hätten eine erhebliche Beeinträchtigung der Riffe nicht substantiiert dargelegt“, so Dr. Rica Münchberger. „Die Leipziger Richter*innen ignorieren dabei die fehlende Akteneinsicht und stellen die Beweisführungspflicht auf den Kopf: Eigentlich darf eine Behörde ein Vorhaben nämlich nur dann zulassen, wenn sie zuvor Gewissheit darüber erlangt hat, dass dieses sich nicht nachteilig auf das Gebiet auswirkt.”

Diese erforderliche Gewissheit liegt nach der Rechtsprechung aber nur dann vor, wenn aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel an der Annahme besteht, dass solche Auswirkungen nicht auftreten werden. Nach Überzeugung des NABU sind diese Zweifel aber vorhanden, weil wertvolle Riffe dauerhaft zerstört werden und beispielsweise Laichhabitate und Rückzugsräume inmitten eines Meeresschutzgebietes verloren gehen. Auch die ausführlichen Kapazitätsberechnungen zur Versorgungslage werden in der Entscheidung vollständig ausgeblendet. Die alternative Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Nord-Stream-2-Rohre ebenso.

„Insgesamt führt die Entscheidung zu einer Niederlage für die Natur. Der Beschleunigungsrausch der Bundesregierung wirkt sich in Verfahren wie dem vorliegenden in gravierender Weise auf den Rechtsschutz aus”, stellt Dr. Rica Münchberger fest. Der NABU als größter deutscher Umweltverband sieht sich in der Verantwortung, das Verfahren als Anlass zu nehmen, um sich weiterhin vertieft mit den Auswirkungen der Beschleunigungsgesetzgebung zu befassen und auf daraus resultierende Missstände aufmerksam zu machen.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Bereits mehrfach in diesem Jahr hat der NABU MV gemeinsam mit anderen Umweltverbänden vor den irreparablen Umweltschäden der LNG-Pipeline durch den Greifswalder Bodden sowie weiterer geplanter küstennaher und küstenferner LNG-Standorte bei Rügen gewarnt. Neben den Auswirkungen für Flora und Fauna trägt das Gas außerdem nicht zum Klimaschutz bei – der CO2-Austoß der Schiffe, die LNG verwenden, verringert sich kaum, der Methanausstoß erhöht sich sogar.

Umfassender Entwurf für ein globales Plastikabkommen liegt vor

Ein Strand voll mit Plastikflaschen und anderem Müll

© Pete Linforth / Pixabay

Pressemitteilung, 05.09.2023, WWF

WWF fordert rechtlich bindende Maßnahmen, globale Solidarität und ausreichende Finanzierung

Seit gestern liegt der erste Entwurf für ein globales Abkommen gegen die Plastikflut vor. Dieser sogenannte “Zero Draft” bildet die Grundlage für die bevorstehenden Vertragsverhandlungen im November. Der WWF begrüßt den umfassenden Entwurf und hält es für einen wichtigen Schritt, dass sich die Weltgemeinschaft trotz vieler unterschiedlicher Sichtweisen auf einen ersten gemeinsamen Text einigen konnte. Der konstante Einsatz des Bundesumweltministeriums und Umweltministerin Steffi Lemke leistete dazu einen wichtigen Beitrag.

“Viele Jahre haben wir um das Verhandlungsmandat für ein globales Plastikabkommen gerungen. Der Entwurf ist endlich der Startpunkt für die ersten konkreten Textverhandlungen in Nairobi. Sie sind der schwierigste Teil auf dem Weg zum Abkommen“, erklärt Florian Titze, Experte für internationale Politik beim WWF Deutschland.

Der erste Entwurf beinhaltet eine Reihe effektiver Lösungen, um die globale Plastikkrise zu adressieren. Darunter sind weltweite Verbote und Reduktionsmaßnahmen für Kunststoffe mit hohem Verschmutzungsrisiko, wie beispielsweise Einwegplastikprodukte, Mikroplastik in Kosmetika oder auch Geisternetze. In Fällen, in denen ein umgehendes Verbot schädlicher Produkte nicht möglich ist, muss das Abkommen sicherstellen, dass diese Produkte bis spätestens 2035 vollständig aus dem Verkehr gezogen werden.

Der WWF mahnt allerdings, dass viele der beinhalteten Lösungen noch nicht konkret genug seien. „Der Text enthält noch viele unwirksame Optionen und Scheinlösungen, die vor allem von ölproduzierenden und –verarbeitenden Staaten gefordert werden. Das muss sich ändern. Außerdem müssen globale Kontrollmaßnahmen rechtlich bindend im Vertrag festgelegt werden und auch global gelten. Beschließen wir nur freiwillige Maßnahmen, wird das die Plastikflut nicht aufhalten. Das hätte verheerende Folgen für Mensch, Natur und Artenvielfalt“, so Florian Titze.

Darüber hinaus fordert der WWF noch mehr globale Solidarität und ausreichende Finanzierung für die Umsetzung des Abkommens in allen Ländern. Bis Ende 2024 müssen sich die Staaten auf wirksame und für alle Länder geltende globale Maßnahmen einigen.

Hintergrund

Im März 2022 haben die UN-Mitgliedstaaten einstimmig den historischen Beschluss gefasst, die weltweite Plastikkrise zu stoppen und ein Abkommen zum Beenden der globalen Plastikverschmutzung zu verhandeln. Mit dem gestern veröffentlichten „Zero Draft“ liegt zum ersten Mal ein Verhandlungstext vor, über den die Mitgliedstaaten im November in Nairobi, Kenia, beraten werden. Dies wird die dritte (INC-3) von fünf Verhandlungsrunden sein. Das finale UN-Plastikabkommen wird Ende 2024 erwartet.

Obwohl Kunststoff haltbar und vielseitig einsetzbar ist, werden aus fast der Hälfte des produzierten Plastiks kurzlebige oder Einwegartikel hergestellt, deren Zerfall – wenn sie in die Natur geraten – Hunderte von Jahren dauern kann. Die meisten dieser Produkte werden in Ländern mit hohem und mittlerem Einkommen verbraucht. Untersuchungen zeigen, dass 2015 bereits 60 Prozent aller jemals produzierten Kunststoffe ihr Lebensende erreicht hatten und weggeworfen wurden. Weltweit wurden weniger als 10 Prozent des Plastikmülls recycelt. Der Rest wurde entweder verbrannt, auf Mülldeponien gelagert oder so schlecht gehandhabt, dass er in die Umwelt gelangt.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Der Runde Tisch Meeresmüll, der seit nunmehr sieben Jahren Handlungsempfehlungen gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee erarbeitet, kann als bereits bestehendes nationales Netzwerk die Umsetzung des globalen Plastikabkommens auf lokaler Ebene unterstützen.

Brand der Fremantle Highway muss Konsequenzen für Schutz des Wattenmeers haben

Der ausgebrannte Frachter Fremantle Highway wird abgeschleppt

© Uberprutser / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Pressemitteilung, 02.08.2023, NABU

Miller: Schutzgebiete stärken und Schiffsverkehr in der Nordsee neu ordnen

Berlin – Der noch immer brennende Frachter „Fremantle Highway“ mit rund 3.800 Autos an Bord hat seinen vorläufigen Ankerplatz rund 16 Kilometer nördlich der Wattenmeerinsel Schiermonnikoog erreicht. Dort soll er zunächst einige Tage bleiben, bevor er in einen Hafen geschleppt wird. Nach wie vor besteht die Gefahr, dass das Schiff unkontrolliert sinkt und 1,6 Millionen Liter Schweröl ins Wattenmeer fließen. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kommentiert die Ereignisse der letzten Tage wie folgt:

„Wir können durchatmen, doch die konkrete Gefahr für das Weltnaturerbe Wattenmeer ist noch nicht gebannt. Es gilt, weiter die Umweltkatastrophe zu verhindern. Wir vertrauen auf die Rettungskräfte und gleichzeitig braucht es jetzt politische Konsequenzen. Es ist fahrlässig, eine der meistbefahrenen Schifffahrtstraßen der Welt, die Route ‚Terschelling German Bight‘ so nah an diesem einzigartigen Ökosystem entlangzuführen. Drei schwere Zwischenfälle seit 2017 verlangen Antworten der Politik, allen voran vom Bundesverkehrsministerium. Tanker, große Containerschiffe und Gefahrguttransporte – zu denen ab sofort auch Autotransporte gehören sollen – müssen zwingend auf das weiter nördlich liegende Verkehrstrennungsgebiet ausweichen. So gewinnt die Küstenwache im Havariefall kostbare Zeit.“

Der Schutz des Wattenmeers muss endlich Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben, fordert der NABU. Der Seeverkehr ist neu zu ordnen und der Transport von batteriegetriebenen Fahrzeugen hat unter deutlich strengeren Transport- und Brandschutzauflagen zu erfolgen. Deutschland muss im Schulterschluss mit den Niederlanden und auch Dänemark eine aktive Rolle in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation einnehmen und entsprechende Standards für zukünftige Autotransporte und die Verkehrslenkung in der südlichen Nordsee erarbeiten.

Grundsätzlich sieht der NABU großen Nachholbedarf der Bundesregierung beim Schutz von Nord- und Ostsee. „Es ist ja kein Einzelfall, dass Schifffahrtslinien quer durch Meeresschutzgebiete gehen, gleich fünf zerstückeln das Naturschutzgebiet ‚Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht‘“, so Kim Detloff, Leiter NABU-Meeresschutz. „Wir fordern die Bundesregierung auf, mindestens die Hälfte aller Meeresschutzgebiete der Natur vorzubehalten. Nur so wird Deutschland den Verpflichtungen der EU-Biodiversitätsstrategie gerecht, halten wir Klimakrise und Artensterben vor unserer Haustür auf. Unseren offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz für wirksame Meeresschutzgebiete haben schon 23.000 Menschen unterzeichnet.“

Für die zweite Hälfte der Legislatur erwartet der NABU von der Ampel-Koalition, die versprochene Meeresoffensive zum Schutz der Meeresnatur endlich entschlossen anzugehen. Der Moment ist jetzt da, angesichts der dramatischen Bilder eines brennenden Autofrachters auf der Nordsee.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Um Katastrophen wie die des brennenden Frachters Fremantle Highway vorzubeugen, forderten Umweltverbände zur 14. trilateralen Wattenmeer-Konferenz, einen Großteil des Wattenmeers unter strengeren Schutz zu stellen.

Ein Türspalt für den europäischen Naturschutz

Ein gelbes Schild mit der Aufschrift "Naturschutzgebiet"  zum Schutz der lokalen Natur

© Kommentator1989 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Pressemitteilung, 12.07.2023, NABU

Krüger: Mühsamer Kampf, um Europas Ökosysteme vor Hitze und Fluten zu schützen / Angstmache und Populismus von EVP und Co. haben nicht gesiegt

Berlin/Straßburg – Heute hat das Europäische Parlament für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) gestimmt – ein wichtiger Schritt für die Wiederherstellung von zerstörten Ökosystemen. Der NABU bewertet das Abstimmungsergebnis als wichtigen Erfolg einer beispiellosen öffentlichen Mobilisierung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Allerdings wurde dieser Erfolg zu einem hohen Preis errungen.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Heute wurde in Straßburg Geschichte geschrieben: Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur hat im Europäischen Parlament die entscheidende Hürde genommen. Aus zwei Gründen ist das historisch: Erstens, weil uns das Nature Restoration Law vor Hitze, Flut und Missernten schützen kann, indem es Ökosysteme wie Flüsse, Wälder und Moore widerstandfähig macht. Und zweitens, weil sich im Europäischen Parlament das Verantwortungsbewusstsein für künftige Generationen durchgesetzt hat, gegen Angstmache und Populismus. Die Argumentationen vieler Unionsabgeordneter und Liberaler in den vergangenen Wochen erfüllt uns mit Blick auf den bevorstehenden Wahlkampf zur Europawahl aber mit Sorge.“

Raphael Weyland, NABU-Büroleiter in Brüssel: „Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur geht als Sieger hervor: Mehr als 6000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und unzählige Unternehmen haben die Desinformationskampagne der EVP unter Manfred Weber entlarvt. Gleichwohl haben die Abgeordneten in ihrem Kompromiss viele wichtige Verpflichtungen geopfert und die Ambitionen für die Wiederherstellung unserer Natur weiter heruntergeschraubt. So wurde etwa die Renaturierung landwirtschaftlicher Flächen oder die Agrarflächen und Wiedervernässung von Mooren im Gesetzesentwurf gänzlich gestrichen. Am Ende hat der heutige Erfolg die EU zwar vor einer großen internationalen Blamage bewahrt, bleibt aber weit entfernt von dem, was aus wissenschaftlicher Sicht für den Natur- und Klimaschutz notwendig wäre. Im bevorstehenden Trilog zwischen Parlament, Kommission und Rat gilt es hier dringend nachzubessern.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Warum das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur fast zurückgewiesen wurde, könnt ihr hier nachlesen.

Stop Deep Sea Mining! Stoppt den Tiefseebergbau, bevor es zu spät ist

Wir brauchen in diesen entscheidenden Wochen so viele Staaten wie möglich, die sich bei der ISA (International Seabed Authority) für eine Vorsorgliche Pause (Precautionary Pause) einsetzen, wie Deutschland es tut, oder für ein Moratorium oder einen Ban. In diesem gemeinsamen Statement beziehen Sebastian Unger, Meeresbeauftragter der Bundesregierung, und Olivier Poivre d’Arvor, Frankreichs Botschafter für Pole und maritime Angelegenheiten, deutlich Position:

 

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=-huCUYuurvg

 

Das Statement findet ihr bei der Environmental Justice Foundation.

Planung von Offshore-Windenergie muss sich nach Auswirkungen auf Ökosysteme richten

Ein Windrad für Offshore-Windenergie steht neben einem Schiff im Wattenmeer

© Erich Westendarp / Pixabay

Pressemitteilung, 11.07.2023, NABU

NABU-Studie zur Standortwahl von Windenergie in Nord- und Ostsee

Berlin – Der NABU hat eine Studie zur räumlichen Planung der Offshore-Windenergie in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nord- und Ostsee veröffentlicht. Anders als die 2021 abgeschlossene marine Raumplanung richten sich die NABU-Empfehlungen an den Arten und Lebensräumen und den Auswirkungen von Offshore auf die Ökosysteme aus. „Wenn die Energiewende naturverträglich gelingen soll, geben die marinen Ökosysteme vor, wo und wie viel Offshore-Windenergie gebaut werden kann. Es darf nicht nur darum gehen, wo in der ohnehin überlasteten Nord- und Ostsee noch Platz ist. Es ist an der Zeit, Raumkonkurrenzen aufzulösen. Klima- und Naturschutz müssen Verbündete werden“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Mit Unterstützung unabhängiger Meeresbiologen, Ornithologen und Statistiker hat der NABU eine Bewertung der deutschen AWZ, dem Seegebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen zur Küste, für seine Eignung zum Ausbau der Offshore-Windenergie vorgenommen. Insgesamt 14 Seevogelarten, der Schweinswal und vier geschützte Biotoptypen sowie wichtige Ökosystemfunktionen wie Rast- und Fortpflanzungs-, aber auch Meeresschutzgebiete flossen in die Analysen ein. Am Ende steht eine Ampelkarte, welche auch die bisher rechtlich gesicherten Flächen für die Windenergie auf See bewertet. „Unsere Studie zeigt, wie wir Konflikte zwischen den gleichberechtigten Interessen des Klimaschutzes auf der einen und des Arten- und Lebensraumschutzes auf der anderen Seite entschärfen können. Voraussetzung ist die politische Bereitschaft, auch traditionelle Nutzungen im Meer zu hinterfragen und insbesondere Flächen der Seeschifffahrt sowie militärische Übungsgebiete für die Windenergie zugänglich zu machen“, erläutert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. Die Studie zeigt dabei, dass insbesondere bisher geplante Flächen nahe dem Sylter Außenriff und auf der Doggerbank naturschutzfachlich ungeeignet für den Zubau sind. Dafür wären Flächen entlang des Elbeurstromtals oder der in West-Ost-Richtung verlaufenden Schifffahrtsroute aus ökologischer Betrachtung besser geeignet.

„Der ökosystembasierte Ansatz für die Raumordnung muss nun weiterentwickelt werden, genauso wie der aktuelle Flächenentwicklungsplan für Offshorewind. Darüber hinaus gibt die Studie auch Hinweise, wie Naturschutzkonflikte auf heutigen Flächen gezielt entschärft werden können. Der aktuelle Weg der Bundesregierung auf Kosten des Meeresnaturschutzes führt in die Sackgasse“, ergänzt Detloff.

Um für den Schutz der heimischen Meere zu werben, ist der NABU derzeit zu einer einwöchigen Segelreise mit dem Großsegler „Ryvar“ auf der Ostsee unterwegs. Am heutigen 11. Juli liegt die „Ryvar“ in Rostock-Warnemünde. In einer politischen Diskussionsrunde ist dort Offshore-Windenergie Thema. Am 13. Juli macht der Segler in Burgstaaken auf Fehmarn fest, am 15. Juli endet der Törn in Kiel. In jedem Hafen gibt es ein Programm mit politischen Diskussionen und Informationsangeboten.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Bereits 2021 hat der NABU die „Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee“, die ohne Aussprache und ohne parlamentarische Beteiligung vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, scharf kritisiert.

Aufgrund der ähnlichen optimalen Windverhältnisse kommen Zugvögel besonders häufig mit Offshore-Windparks in Konflikt.

Angriff auf Nature Restoration Law vorerst gescheiter

Ein kleiner Sätzling wird in die Erde gesetzt

© Noah Buscher / Unsplash

Pressemitteilung, 15.06.2023, NABU

Kreiser: EVP-Antrag, das Gesetz zurückzuweisen, wurde im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments abgelehnt

Berlin/Straßburg – Nach mehrstündigem Abstimmungsprozess im Umweltausschuss wurde die Positionierung des Europäischen Parlaments zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) unerwartet auf den 27. Juni vertagt. Der Versuch der konservativen Abgeordneten, das Gesetz ganz zu stoppen, scheiterte. Das Gesetz soll die EU-Mitgliedsstaaten verpflichten, einen Teil ihrer geschädigten oder zerstörten Ökosysteme wiederherzustellen. Dazu kommentieren Konstantin Kreiser, NABU-Fachbereichsleiter für Naturschutzpolitik:

“Trotz Vertagung hat der Naturschutz einen ersten kleinen Zwischensieg erlangt: Der Antrag der Europäischen Volkspartei (EVP), dieses wichtige EU-Gesetz komplett zurückzuweisen, hat keine Mehrheit gefunden. Mehrheiten für den ohnehin bereits verwässerten Kompromisstext fanden sich jedoch ebenfalls kaum, auch, weil die EVP in den vergangenen Wochen mit Falschbehauptungen Stimmung gegen dieses wichtige Gesetz gemacht hat. Mehr als 800.000 Bürgerinnen und Bürger, tausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie zahlreiche Unternehmen und Verbände haben sich in den vergangenen Wochen für das Nature Restoration Law stark gemacht. Diesem Ruf müssen nun auch die Abgeordneten folgen, wenn die Abstimmung in zwei Wochen fortgesetzt wird. Das EU-Gesetz kann der Schlüssel dafür sein, die bevorstehenden Krisen zu bewältigen. Schon heute fegen Überschwemmungen, Dürren und Waldbrände über Europa hinweg. Resiliente Ökosysteme helfen uns gegen genau solche Katastrophen.”

Am 20. Juni stimmen auch die Umweltminister*innen der Mitgliedstaaten über die Ratsposition zu diesem Gesetz ab, es wird eine Zustimmung der Bundesregierung erwartet.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Auch für den Meeresschutz wurde mit einem globalen Meeresschutzabkommen für die Hohe See ein historischer Durchbruch erzielt.

Unsere Meere brauchen Schutzgebiete, die schützen

Die Mittelplate bei Trischen in der Nordsee

© Dirk Ingo Franke / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0))

Pressemitteilung, 07.06.2023, NABU

Krüger: Bundeskanzler muss Meeresschutz zur Chefsache machen / Petition gestartet

Berlin – Drei von vier Menschen in Deutschland wollen, dass Nord- und Ostsee besser geschützt werden. Das ist das Ergebnis einer Civey-Umfrage, die der NABU zum Tag der Meere am 8. Juni in Auftrag gegeben hat. Insgesamt 73,8 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass mindestens die Hälfte der Meeresschutzgebiete vollständig von wirtschaftlichen Nutzungen freigehalten werden muss, damit sich Arten und Lebensräume erholen können. Mit dieser Forderung hat sich der NABU jetzt in einem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz gewandt und gleichzeitig eine entsprechende Petition gestartet.

„Obwohl bereits jede dritte Art in Nord- und Ostsee auf der Roten Liste steht, finden weiterhin Rohstoffabbau, lärmender Schiffsverkehr, industrielle Nutzung und Fischerei in Meeresschutzgebieten statt. So geht der Artenschwund im Meer – trotz Schutzgebieten – ungebremst weiter“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Das können wir uns angesichts von Klima- und Artenkrise nicht mehr leisten. Die ewigen Blockaden notwendiger Naturschutzmaßnahmen aus den Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr müssen ein Ende haben. Wir fordern daher von Bundeskanzler Olaf Scholz, den Meeresschutz zur Chefsache zu machen. Wir brauchen endlich Meeresschutzgebiete, die diesen Namen auch verdienen.“

„Deutschland hat sich jüngst im Rahmen des Weltnaturabkommens in Montreal erneut verpflichtet, seine Meere besser zu schützen und 30 Prozent zerstörter mariner Lebensräume wiederherzustellen“, so Dr. Kim Detloff. „Doch noch immer agiert die Politik gegen die Natur. Das erleben wir gerade wieder in der Auseinandersetzung um die europäische Wiederherstellungsverordnung, wo die konservative Europäische Volkspartei (EVP) durch Desinformation eines der wichtigsten Naturschutzgesetze der letzten Jahrzehnte stoppen will. Das ist unverantwortlich gegenüber der Natur im Meer und an Land, und vor allem gegenüber zukünftigen Generationen.“

Der NABU fordert die Bundesregierung auf, das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 in seiner Gesamtheit wirksam zu schützen und mindestens 50 Prozent der deutschen Meeresschutzgebiete bis 2030 zu nutzungsfreien Zonen zu machen. Dazu hat der NABU heute die Petition „Kanzler-Appell: Meeresschutzgebiete müssen schützen!“ gestartet.

Welche marine Vielfalt es vor unserer Haustür zu schützen gilt, zeigt der NABU unter www.unseremeere.de – der ersten virtuellen Realität von Nord- und Ostsee in 360 Grad.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Hier findet ihr die Petition vom NABU.

Mit den „Kernforderungen für eine zukunftsfähige Meerespolitik“ wenden sich DEEPWAVE und 16 weitere umwelt- und entwicklungspolitische Organisationen an die Bundesregierung und zuständige Ministerien und Behörden mit der Aufforderung, im Rahmen ihrer aktuellen Legislatur politische Entscheidungen konsequent darauf auszurichten, die Meeresökosysteme zu schützen und ihre Funktionen zu erhalten.

Runder Tisch Meeresmüll seit sieben Jahren aktiv gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee

Verschiedener Meeresmüll liegt mit Algen angespült an einem Strand

© Kevin Krejci / Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Pressemitteilung, 02.06.2023, Umweltbundesamt

Seit sieben Jahren erarbeitet der Runde Tisch Meeresmüll Handlungsempfehlungen gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee. Heute kommen die Mitwirkenden in Berlin mit den Schirmherrschaften, Bundesumweltministerin Steffi Lemke, dem niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner, zusammen, um besonders prägnante Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Gemeinsam soll ein Resümee gezogen und die Ausrichtung sowie die Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit festgelegt werden.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Vermüllung der Umwelt durch Plastik ist zu einem enormen Problem geworden, das insbesondere den Meereslebewesen und den Menschen schadet. Plastikmüll in den Meeren ist ein Teil der ökologischen Dreifachkrise, mit der wir weltweit konfrontiert sind. Von der gegenwärtigen ⁠UN⁠-Verhandlungsrunde in Paris muss daher das Signal für ein starkes und verbindliches internationales Abkommen gegen Plastikmüll und für mehr Meeresschutz ausgehen. Der heutige Runde Tisch dient dazu, unsere nationalen Erkenntnisse und Erfahrungen zu bündeln, um sie in die internationalen Verhandlungsprozesse einfließen zu lassen. Ich setze mich besonders dafür ein, schon den Beginn der Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen  und Plastikmüll, wo immer es geht,  zu vermeiden. Recycling kann einen wichtigen Beitrag leisten, aber der Nutzung von Stoffen am Ende eines Lebenzyklus sind Grenzen gesetzt. Deshalb ist es mir wichtig, schon beim Produktdesign anzusetzen.“

Christian Meyer, Umweltminister des Landes Niedersachsen: „Unsere Meere sind keine Müllkippe, insbesondere nicht für langhaltbares Plastik, sondern ein wertvolles ⁠Ökosystem⁠. Niedersachsen ist ein Küstenland, vom Meer abhängig und mit dem Schutz des Meeres eng verknüpft. Unser Weltnaturerbe Wattenmeer ist ein einzigartiger Lebensraum für Fische aber auch viele Zug- und Rastvögel. Fischerei, Tourismus, Nationalpark Wattenmeer, auch Schifffahrt und Offshore-Industrie – all diese Themen machen deutlich, wie sehr der Schutz der Meeresumwelt in unserem Alltag präsent ist. Auch und gerade beim Thema Müll im Meer. Die Müllbelastung muss schon bei der Entstehung wirksam reduziert werden, etwa durch Verbote von Einwegverpackungen und Plastikwegwerfartikeln. Es ist erschreckend, wie viel Plastikmüll wir im und am Meer finden. Aktivitäten gegen Einwegplastik sind daher genauso wichtig wie etwa die Umweltbildung in den Nationalparkhäusern. Aber auch Strandmüllsammlungen oder Fishing-for-Litter-Aktionen reduzieren die Müllbelastung und schaffen ein Bewusstsein für das Gesamtproblem.“

UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Der Runde Tisch Meeresmüll setzt auf die direkte Einbeziehung aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen, um maßgeschneiderte Lösungen für die vielfältigen land- und seebasierten Eintragsquellen von Abfällen in die Meere zu entwickeln. Perspektivisch gilt es, dieses einzigartige Gremium noch besser in die Umsetzung politischer Vorgaben einzubinden, zu denen sich Deutschland national und international im Kampf gegen die Plastikvermüllung der Umwelt verpflichtet hat.“

Derzeit nehmen am Runden Tisch Meeresmüll rund 130 Expert*innen teil, darunter zum Beispiel Vertreter*innen aus der Fischerei, der Schifffahrt, der Industrie und dem Einzelhandel, der Wissenschaft, der Tourismusbranche aber auch Umweltverbände, Behörden, und Politiker*innen sowie Künstler*innen. Neben der Verfolgung von Maßnahmen spielt er eine wichtige Rolle als Informations- und Kooperationsplattform.

Entstanden sind in der bisherigen Zusammenarbeit vielfältige Ergebnisse. Dazu gehören unter anderem eine Bereitstellung von Handlungsleitfäden zu Best-Practice-Beispielen und rechtlichen Möglichkeiten für Kommunen zur Reduktion des Plastikmüllaufkommens. Es wurde ein Themenpapier zu Mikroplastikeinträgen in die marine Umwelt veröffentlicht, das den Stand des Wissens und prioritär erforderliche Maßnahmen darlegt. Zu den Produkten gehören aber auch Empfehlungen zur Vermeidung und sicheren Bergung von Geisternetzen, zur Entsorgung von Fanggeräten aus der Fischerei und aber auch Bildungskonzepte für verschiedene Altersgruppen sowie Hinweise zur Durchführung küstennaher umweltgerechter Müllsammelaktionen. Nicht zuletzt wurde ein Bildungskonzept für verschiedene Altersgruppen und Sektoren vorgelegt.

Nach Befassung der G7 sowie der G20-Staaten im Rahmen deutscher Vorsitze, zuletzt in 2022, hat die Staatengemeinschaft im vergangenen Jahr in Nairobi mit dem Mandat für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen gegen die Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren eine wichtige Initiative auf den Weg gebracht.

Parallel zum Runden Tisch Meeresmüll laufen in Paris aktuell unter Ägide der Vereinten Nationen Verhandlungen für dieses Kunststoffabkommen, das im kommenden Jahr verabschiedet werden soll. Für die spätere Umsetzung sind nationale Präventionspläne vorgesehen. Der Runde Tisch Meeresmüll ist als bestehendes nationales Netzwerk prädestiniert, hier perspektivisch zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Runden Tisches Meeresmüll: www.muell-im-meer.de

Diese Pressemitteilung findet ihr beim Umweltbundesamt.

Warum der Runde Tisch Meeresmüll so wichtig ist wird immer deutlicher, denn die globale „Plastikflut“ hat schon längst scheinbar unberührte Gebiete wie die Arktis und die Tiefsee erreicht.

Verheerend aufgeweichte Masche

Ein kleines Netz mit toten Fischen schwimmt an der Wasseroberfläche

© Riddhiman Bhowmik / Unsplash

Pressemitteilung, 17.05.2023, WWF

WWF warnt vor weiterer Aufweichung der Fischereikontrolle / „Toleranzspanne“ der Industriefischerei pro Fangtag größer, als die Hering-Jahresfangmenge eines kleinen Stellnetzkutters / 27 Tonnen Ostseehering aus überfischtem Bestand „legal unterschlagen“

Hamburg/ Berlin, 17. 05. 23: Die Überwachung der europäischen Fischerei läuft Gefahr noch löchriger zu werden, als sie derzeit ist. Denn die Regeln dafür, wie genau die gefangenen Mengen Fisch gemeldet werden müssen, drohen aufgeweicht zu werden, warnt der WWF.  In der Ostsee schlagen die negativen Effekte bereits zu Buche, weil die aufgeweichte Regel hier schon in Kraft ist: 27 Tonnen Hering aus dem stark überfischten Bestand wurden seit 2019 „legal unterschlagen“. D.h. bei Kontrollen am Kai wurden Falschmeldungen mit erheblichen Abweichungen zwischen geschätztem Logbucheintrag und angelandetem Fang festgestellt. Weil die sogenannte Toleranzspanne beim Wiegen in der Ostsee für bestimmte Fischereien nicht pro Art, sondern für den gesamten Fang gilt, können selbst Falschmeldungen von zwei Tonnen zusätzlich gefischtem Hering pro Fangreise völlig legal sein. Die Jahresfangmenge eines kleinen Stellnetzkutters liegt derzeit deutlich darunter, bei nur 1,67 Tonnen Hering im Jahr 2022. Die legal unterschlagenen 27 Tonnen entsprechen der derzeit erlaubten Fangmenge von 12,5 dieser Stellnetzkutter.

„Was für einen kleinen Küstenfischer den gesamten, erlaubten Jahresfang an Hering darstellt, darf die große Fischerei auf Schwarmfische als ”geschenkte Quote“ bei einzelnen Fangfahrten extra rausholen. So wird die Überfischung befeuert, denn der zusätzlich gefangene Fisch fehlt den Beständen, ohne dass es im Logbuch verrechnet werden müsste. Politische Beteuerungen, die kleine Küstenfischerei retten zu wollen, klingen unglaubwürdig, wenn man gleichzeitig Gesetzeslücken ausweitet, die der Überfischung weiter Vorschub leisten und von der ausschließlich “die Großen” profitieren“, kritisiert Stella Nemecky, Fischereiexpertin des WWF Deutschland.  In der Ostsee wurde die Ausnahmeregelung der ausgeweiteten Toleranzspanne v.a. mit Blick auf die gemischte Fischerei auf Sprotte und Hering eingeführt, deren Fang zum Großteil zur Produktion von Tierfutter verwendet wird.

Der WWF warnt davor, die bislang für die Ostsee geltende Ausnahmeregelung auf alle Fischereien auf kleine pelagische Arten, sowie für die tropische Thunfischfischerei der EU auszuweiten, wie EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten es im Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen fordern. Derzeit läuft mit der Überarbeitung der Fischerei-Kontrollverordnung eines der wichtigsten EU-Legislativvorhaben des Jahrzehnts. Am 30. Mai soll eine Einigung zwischen Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten erreicht werden.

„Wissenschaftsbasierte Fangquoten lassen sich nur festsetzen, wenn klar ist, was und wie viel in den Netzen landet. Die Ausweitung der Toleranzspanne legalisiert eine dramatische Untererfassung von Fängen und vernebelt der EU so den Blick dafür, was ihren Meeren tatsächlich entnommen wird. Die Ostsee mit ihren schwindenden Heringsbeständen ist bereits zum Schaukasten dieser verheerenden Fischereikontrollpolitik geworden, das darf keine Blaupause für europäische Meere werden.“ Der WWF fordert die Bundesregierung auf sich in den Trilogverhandlungen gegen das Aufweichen der Toleranzspanne in der EU-Fischerei-Kontrollverordnung auszusprechen und sich stattdessen für eine genaue Meldung der Fänge starkzumachen.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Das Trauerspiel Fischereikontrolle spiegelt sich auch in den für die Fischerei zuständigen Landwirtschaftsministerien wieder, die sich Anfang diesen Jahres gegen den „Aktionsplan für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ der EU ausgesprochen haben.

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