Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

Deutschland müsste schon in 15 Jahren CO₂-frei sein

Mehrere Windräder stehen auf einem flachen Feld vor blauem Himmel mit Wolken

© Waldemar Brandt / Unsplash

Das Pariser Klimaabkommen von 2015 hat das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Es ist ein rechtsverbindlicher internationaler Vertrag,  jedes der 196 Länder, das ihn unterzeichnet hat, hat sich dazu verpflichtet, seinen Teil dazu beizutragen. Deutschlands Klimaziele, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent zu senken und im Jahr 2050 spätestens CO2-neutral zu sein, waren ein zaghafter erster Schritt. Nach einer von Fridays for Future in Auftrag gegebenen Studie dürfte Deutschland allerdings schon 2035, also in 15 Jahren, kein CO2 mehr ausstoßen, um das Pariser Klimaziel zu erfüllen. Diese Studie zeigt der Politik auf, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung des Ziels noch möglich wäre. Es müssten deutliche Veränderungen passieren – und das schnell und wirksam. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien –  wobei beim Ausbau der Offhsore WIndparks der Meeresschutz nicht aus den Augen gelassen werden darf –, Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr und Gebäudesanierungen sind nur ein Bruchteil der anstehenden Aufgaben. Auch wenn es verschiedene Modelle gibt, das nationale CO2 Budget auszurechnen und somit in Bezug zum Pariser Klimaziel zu setzen, ist es alles andere als zielführend, dass die Bundesregierung sich bisher weigert, überhaupt ein Budget anzugeben.

Den Artikel Deutschland müsste schon in 15 Jahren CO₂-frei sein von Jonas Schaible vom 13.10.2020 findet ihr beim Spiegel.

Weitere Informationen zu klimapolitischen Themen und einen Bericht vom Weltklimarat IPCC über die Folgen des Klimawandels auf Ozeane und Eisgebiete findet ihr in unserem Klimablog.

 

 

 

Die Fehmarnbeltquerung gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt der Ostsee

Luftaufnahme von der Küste Fehmarns, mit blauem Wasser und blauem Himmel.

© Volker Gehrmann / NABU

In Zeiten von Artensterben und Klimakrise einen Tunnel für das Straßenverkehrswachstum durch ein ökologisch wertvolles Meeresschutzgebiet zu bauen, scheint absurd? Die Planungen zur Fehmarnbeltquerung sind jedoch leider Realität.

Seit 25 Jahren wird über das Großprojekt, welches Puttgarden auf der Insel Fehmarn und Rödby auf der dänischen Insel Lolland verbinden soll, politisch diskutiert und verhandelt. Im Jahr 2008 folgte die Einigung von Deutschland und Dänemark, einen 18 Kilometer langen Tunnel für Autos und Eisenbahnen zu bauen. Für den Bau soll in 30 Metern Tiefe im Meeresboden eine 16 Meter tiefe und 150 Meter breite Rinne ausgebaggert werden, mitten durch die Ostsee. Im April 2019 klagte der NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss. Am 22. September 2020 begann das Verfahren gegen „das größte, teuerste und zugleich irrsinnigste Infrastrukturprojekt Europas“.

Für die Tiere und Pflanzen in der Ostsee hätte der Tunnelbau fatale Folgen. Dass der Tunnel durch seltene, artenreiche Korallenriffe führt, ist nur die Spitze des Eisbergs. Das betroffene Gebiet ist der Lebensraum für hochgefährdete Arten wie den Schweinswal, Deutschlands einzige Walart, und auch die Kegelrobbe, Deutschlands größtes Raubtier, lebt hier. Allein die Bauphase würde die Tiere mehrere Jahre lang beträchtlichem Lärm aussetzen und  und ihren einmaligen Lebensraum unwiederbringlich zerstören. Besondere Bedeutung für das Verfahren hat allerdings die Tatsache, dass erst durch die Aufarbeitung von Fehlern in der Biotopkartierung festgestellt wurde, dass sich im nahen Umfeld des Tunnelgrabens 25 Prozent mehr streng geschützte Riffe befinden, als ursprünglich angenommen.

Eine Übersicht des Meeresschutzgebietes und die dort lebenden Tierarten, wodurch die Fehmarnbeltquerung führen wird.

© Torsten Porstmann / NABU

Doch nicht nur Naturschützer sehen das Projekt als sehr kritisch an. Fährunternehmen fürchten um Arbeitsplätze und die Anwohner rund um die geplante neue Autobahn sorgen sich um künftigen Verkehrslärm. Außerdem stiegen die ursprünglich angedachten Kosten von 800 Millionen Euro im Jahr 2008 auf inzwischen 2 Milliarden Euro im Jahr 2020. Dass die Kosten noch weiter ansteigen, sei es für die Entschädigung von Betroffenen oder für einen ökologischen Ausgleich, ist nicht ausgeschlossen. Diese Summen sind bei der zu erwartenden, niedrigen Verkehrsauslastung von schätzungsweise 5.000 bis 8.000 Fahrzeugen pro Tag nicht annährend berechtigt.

Der NABU hofft auf eine Entscheidung für die ökologisch verträglichere Alternative: einen bergmännisch gebohrten Eisenbahntunnel, und damit auf eine Entscheidung für die Ostsee.

Pressemittelung, NABU, 05.10.2020

NABU: Resümee der Verhandlung zur Fehmarnbeltquerung am Bundesverwaltungsgericht

Intensive Verhandlungstage / Krüger: Massive Fehler bei der Planfeststellung

Berlin – Nach fünf intensiven Verhandlungstagen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zieht der NABU eine erste Bilanz der Verhandlung zur geplanten Fehmarnbeltquerung. Neben den gerügten Planungsfehlern und dem drohenden Umweltschaden standen auch die unübersichtlichen Verfahrensunterlagen im Mittelpunkt der Diskussion. Diese erschwerten immer wieder die fachliche und rechtliche Auseinandersetzung. Am 3. November soll das Urteil verkündet werden. Der NABU hofft auf eine Entscheidung des Senats für die Ostsee.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Hier findet ihr die Pressemittelung vom NABU vor der Verhandlung zur Fehmarnbeltquerung und das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V..

 

 

 

 

 

Klimaklage: Portugiesische Jugendliche verklagen 33 Staaten

Teile eines großen Waldes brennen

© Matt Howard / Unsplash

Wieder sind es junge Leute, die sich gegen die mangelhafte Klimapolitik wehren. In Portugal haben sechs Kinder und Jugendliche eine Klimaklage gegen insgesamt 33 Staaten, darunter alle EU-Staaten, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Es geht um die Verletzung ihrer Menschenrechte. Durch Waldbrände in ihrer Region, die das Atmen erschwerten und zu Angst führten, wurden sie direkt mit den Folgen der unzureichenden Maßnahmen gegen die Klimakrise konfrontiert. Die Brände werden durch die klimatischen Bedingungen der Erderwärmung begünstigt, deshalb fordern sie eine Einhaltung der 1,5 Grad Grenze des Pariser Klimaabkommens. Es gibt bereits mehrere Fälle, in denen Jugendliche eine Klimaklage eingereicht haben, um sich Gehör zu verschaffen.

Den zugehörigen Artikel „Portugiesische Jugendliche verklagen 33 Staaten“ vom 04.09.2020 von Susanne Schwarz findet ihr beim klimareporter.

Eine Studie von Fridays for Future die zeigt, welche Maßnahmen Deutschland ergreifen muss, um sich an das Pariser Klimaziel zu halten, findet ihr in unserem Klima– und Politikblog.

Die Ressourcen für 2020 sind aufgebraucht

Ein großes Atomkraftwerk steht auf einem trockenen, braunen Feld. Der Dampf weht in den grauen Himmel.

© Jason Blackeye / Unsplash

Der Earth Overshoot Day, der Erdüberlastungstag – der Tag, an dem alle Ressourcen aufgebraucht sind, die im gleichen Jahr nachwachsen können – rückt mit jedem Jahr an einen früheren Termin. So wurde er auch 2019 drei Tage früher als im Vorjahr erreicht. Deutschland dient in der weltweiten Statistik nicht als Vorbild. Würden alle Menschen wie wir in Deutschland leben, bräuchten wir statt dem globalen Durchschnitt von 1,75 Erden ganze 3 Erden, um unseren Bedarf zu decken.

Aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen von Covid-19 fand der Erdüberlastungstag im Jahr 2020 erst drei Wochen später, am 22. August statt. Das macht deutlich, wie stark wir unseren ökologischen Fußabdruck und dessen Auswirkungen durch unser Verhalten beeinflussen können.

Den Artikel Die Ressourcen für 2019 sind aufgebraucht findet ihr bei Zeit Online.

Hier könnt ihr euren ökologischen Fußabdruck bestimmen und hier findet ihr weitere Informationen zum Klimawandel und dessen Auswirkungen auf unsere Meere.

 

 

Steinfischerei reverse: Greenpeace versenkt Granitsteine vor Rügen

Nahaufnahme eines Fischereinetzes in grün-blau

© Eric BARBEAU, Unsplash

Früher holten die Steinfischer aus der Ostsee die Steine herauf, Findlinge, die als Baumaterial genutzt wurden für Molen, Straßen und Fundamente. Heute werden hier Steine versenkt, um das Gebiet vor der Grundschleppnetzfischerei schützen.
Mit seiner Aktion weist Greenpeace – trotz eines Verbots des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) – daraufhin, dass das Meeresschutzareal hier lediglich auf dem Papier existiert. Selbst in ausgewiesenen Schutzgebieten der Nord- und Ostsee sowie dem Nationalpark Wattenmeer sind weiterhin Ölausbeutung, Fischerei sowie Sand- und Kiesabbau erlaubt, was besonders Dorsch und Hering sowie Deutschlands einzige Walart, den Schweinswal, gefährdet.
Mittlerweile wurde das Versenken von Felsbrocken vor Rügen beendet, die Zerstörung des artenreichen Meeresbodens durch die Grundschleppnetzfischerei wird  ohne ein – bisher von der Bundesregierung nur angekündigtes  – Verbot weiter fortgesetzt.

Sassnitz, 27. 7. 2020

Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten setzen Bemühungen um echten Meeresschutz vor Rügen fort

Mit einer weiteren Ladung Granitsteine haben Aktivistinnen und Aktivisten von Greenpeace heute ihre Arbeit zum Schutz des Adlergrunds vor der Insel Rügen fortgesetzt.

Auch am zweiten Tag versenken die Umweltschützer an Bord der „Beluga II“ die bis zu einer Tonne schweren Natursteine auf den Meeresboden des ausgewiesenen Schutzgebietes, um die artenreichen Steinriffe und Miesmuschelbänke vor der Zerstörung durch Grundschleppnetze zu bewahren. Die mehrtägige Aktivität hat gestern begonnen. Bislang sind rund 30 Felsen im Adlergrund ausgebracht worden, Behörden und Fischer wurden über die Positionen informiert. „Der Adlergrund braucht echten Meeresschutz“, sagt Thilo Maack, Greenpeace-Meeresbiologe. „Die Bundesregierung darf nicht weiter zusehen, wie schwere Schleppnetze das Ökosystem eines Schutzgebiets zerstören. Nur ein Verbot kann diese wertvollen Lebensräume und ihre Artenvielfalt erhalten.“

Obwohl das Bundesumweltministerium sowie das Bundeslandwirtschafts- und Fischereiministerium schon im Frühjahr 2019 angekündigt hatten, unter anderem im Adlergrund die Grundschleppnetzfischerei verbieten zu wollen, fehlt offensichtlich der politische Wille, dies in die Tat umzusetzen und die Meere tatsächlich zu schützen. Mit ihren Grundschleppnetzen durchpflügen Fischer daher immer noch sogar in ausdrücklichen Schutzgebieten den Meeresboden. In kilometerlangen Stellnetzen verenden jährlich tausende Seevögel. Auch Sand- und Kiesabbau sowie Ölförderung ist in deutschen Schutzgebieten immer noch erlaubt. „Fischereiministerin Klöckner trägt die Verantwortung für die Zerstörung der deutschen Meere durch Fischerei. Sie muss jetzt schnellstmöglich und konsequent handeln“, sagt Maack.

GESUNDE MEERE SICHERN ARTENVIELFALT UND BREMSEN KLIMAKRISE

Die deutschen Meere sind mehr denn je auf echten Schutz angewiesen. Industrielle Übernutzung und die Folgen der Klimaerhitzung setzen ihnen schwer zu. Eine hinderliche bürokratische Struktur der deutschen Behörden sowie kurzfristige industrielle Interessen blockieren den dringend nötigen Meeresschutz. Dabei sind Meere wichtige Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise und das Artensterben. Sie stabilisieren das Weltklima, haben rund 90 Prozent der atmosphärischen Treibhausgaswärme aufgenommen und rund 30 Prozent des menschengemachten CO2 gespeichert.

Die hier aufgeführte Presseerklärung findet ihr auch auf der Seite von Greenpeace.

Gemeinnützigkeit für eine kritische Zivilgesellschaft schützen

Ein Pappschild mit der Aufschrit „Alarmstufe Rot“ ist im Vordergrund. Es wird von einem Demonstranten hochgehalten.

© Markus Spiske on Unsplash

Im Oktober letzten Jahres verloren die globalisierungskritische Organisation Attac und das Netzwerk Campact den Status der Gemeinnützigkeit. Nach einer Rechtsauslegung des Bundesfinanzhofes (BFH) sei bei ihren Vorgehen die „geistige Offenheit“ wegen Einmischungen in politische Debatten nicht gegeben. Nun klärt das Hessische Finanzgericht, welche Verantwortlichkeiten beim Attac-Trägerverein liegen. Auf dieses Urteil wartet die Organisation aktuell und will im Nachgang weitere rechtliche Schritte prüfen und ggf. Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage und des BFH-Urteils sind rechtliche Schritte nach Auffassung der Rechtsanwälte von Campact allerdings nicht erfolgversprechend. Deswegen fordert Campact eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen der Gemeinnützigkeit. Demnach soll Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Vorschlag zur Modernisierung der Abgabenordnung vorlegen, damit gemeinnützige Organisationen sich an der politischen Debatte beteiligen können, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Der Verlust der Gemeinnützigkeit bei Attac und Campact hat auch bei uns von DEEPWAVE für Diskussionen und Aufregung gesorgt. Felix Kolb von Campact bringt unsere Befürchtungen, „dass viele Vereine […] sich überlegen werden: Äußere ich mich selbst nur gelegentlich zu politischen Themen, die nicht in meiner Satzung stehen und riskiere da vielleicht meine Gemeinnützigkeit“ auf den Punkt. Das Urteil kann nämlich zum Anlass werden, Akteure der Zivilgesellschaft verstummen zu lassen. Das betrifft auch uns. Wir sind zwar nach der Abgabenordnung zweifelsfrei gemeinnützig, da wir uns für Umwelt- und Tierschutz engagieren, aber wir können diese Ziele nicht mit aufgesetzten Scheuklappen verfolgen. Wir sehen uns als Teil einer kritischen Zivilgesellschaft und für unsere Demokratie mitverantwortlich. Klima-, Umwelt- und Tierschutz sind untrennbar mit dem Einstehen für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft verbunden. „Letztlich geht es um parteipolitische Neutralität. Und da sollte dann auch die Grenze gezogen werden, weil, geistig offen kann nicht eine Grundhaltung sein. Geistig offen kann nur der Prozess der Meinungsbildung sein. Aber die eigentliche Meinung selbst kann per definitionem nicht mehr geistig offen sein.“, bekräftigt die Steuerrechtprofessorin Anna Leisner-Egensperger.

Um zu verhindern, dass Vereine nicht den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, nur weil sie sich gegen Rassismus äußern, hat sich die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V.“ gebildet. Mehr als 170 politisch engagierte Vereine und Stiftungen haben sich zusammengeschlossen, um zum Beispiel die Förderung sozialer Gerechtigkeit oder Menschenrechte zu erweitern und Forderungen wie die von Campact zur Modernisierung der Abgabenordnung zu unterstützen.

Campact hat außerdem eine entsprechende Petition aufgesetzt, welche bereits gut 300.000 Unterschriften sammeln konnte. Da auch die Gemeinnützigkeit von openPetition bedroht ist, verweisen wir ebenfalls auf deren Petition.

DEEPWAVE ruft ausdrücklich dazu auf, die Petitionen von Campact und openPetition für den Schutz der Gemeinnützigkeit für eine kritische Zivilgesellschaft zu unterzeichnen, um diesen unabdingbaren Beitrag zur demokratischen Debatte zu schützen.

Die Klimabewegung hat ein Rassismusproblem

Tonny Nowshin sitzt in einem Kanu bei der Protestaktion gegen das neue Kohlekraftwerk Datteln 4

© Momo

Tonny Nowshin ist Klimaaktivistin. Regelmäßig ist sie Teil von Aktionen, die der Welt und der Klimakrise eine Stimme geben sollen. Zusätzlich muss sie jetzt noch sich selbst Gehör verschaffen, um gegen das Rassismusproblem in der Klimabewegung anzukämpfen. In ihrem Text erzählt sie von ihren Erlebnissen mit Fridays for Future und Greenpeace und der Ablehnung, die sie dort wegen ihrer Hautfarbe erfahren hat. Das, was sie erlebt hat und immer noch erlebt, ist leider kein Einzelfall. Tonny will auf die ungerechte Behandlung von “People of Colour” in der Klimabewegung aufmerksam machen, denn sie alle haben dasselbe Ziel: eine gerechte Welt, in der auf Mitmenschen und die Umwelt Rücksicht genommen wird.

Den Beitrag Die Klimabewegung hat ein Rassismusproblem von Tonny Nowshin findet ihr beim Klimareporter.

Umweltzerstörung im Schatten des Virus

Umweltzerstörung: Mund-Nasen-Maske als angespülter Müll im Sand

© Robin Benzrihem / Unsplash

Abholzung, Plastikverschmutzung, Umweltzerstörung – Probleme, für die bereits vor der Corona-Pandemie dringend Lösungen gefunden werden mussten, rücken aktuell in den Hintergrund. Unternehmen nutzen das Virus als Vorwand, um ihre Umweltschutzpolitik zu lockern. Inspektionen, Kontrollen und Proteste finden aufgrund der Pandemie kaum statt. Auch Regierungen nehmen gravierende Verschlechterungen für die Umwelt in Kauf, um Industrie und Wirtschaft zu unterstützen, und lockern bestehende Gesetze gegen Einwegprodukte. Die Folge: CO2-Ziele werden gelockert oder ganz verschoben, die Abholzung des Amazonas steigt auf den höchsten Wert seit Beginn der Erfassungen, Wasserkraftwerke werden ohne Genehmigung und Einhaltung von Standards gebaut, die USA sanktionieren nicht Unternehmen, die gegen Umweltauflagen verstoßen und (aquatische) Ökosysteme werden wegen der günstigeren Produktion von Kunststoff zunehmend bedroht. Schutzmasken und Einweghandschuhe retten momentan weltweit Menschenleben, doch die Folgen der damit einhergehenden Müllproduktion sind schon jetzt, zu Beginn der Pandemie, gravierend.

Den Artikel Umweltzerstörung im Schatten des Virus vom 07.05.2020 von Julia Lauter findet ihr beim Greenpeace Magazin.

Gleichzeitig wurden schon inmitten der Krise Forderungen von Politiker:innen, NGOs und selbst von der Industrie laut, alle Maßnahmen des Wiederaufbaus in Einklang mit Umwelt- und Klimaschutz zu bringen. Wir hoffen sehr, dass die Green Recovery Alliance Erfolg hat.

Trumps Attacke auf den Meeresschutz

Ein Protestschild, auf dem Trumps Gesicht zu sehen ist, über dem ein rotes Warnschild mit der Schrift "Klimaleugner" gedruckt ist."

© Markus Spiske / Unsplash

Den positiven Schritt für mehr Umweltschutz, den Barack Obama in seiner Amtszeit gegangen ist, geht Präsident Trump rücksichtslos zurück. Neben der Abschaffung von diversen Umwelt- und Klimaauflagen will er jetzt das einzige Meeresschutzgebiet im nordwestlichen Atlantik, das Northeast Canyons and Seamounts National Monument, auflösen. Obama konnte das empfindliche Ökosystem mit seiner großen Artenvielfalt erfolgreich von der kommerziellen Fischerei ausschließen. Es war nur noch für Tourismus, Forschung und Freizeitfischerei zugänglich. Trump zufolge hätten viele der dort lebenden Fischarten keine wissenschaftliche Relevanz, deshalb sei kein Schutzgebiet nötig.

Richard Lazarus, Harvard-Professor und Experte für Umweltrecht, vergleicht Trumps „unbedingten Willen, die Umweltgesetze von Barack Obama zu zerstören“ mit Käpt’n Ahabs manischer Jagd auf Moby Dick.

Den Artikel Trumps Attacke auf den Naturschutz findet ihr beim Spiegel.

Naturverträglichkeit der Energiewende auf See in Gefahr

Ein offshore windpark mitten in der Nordsee

© Llywelyn2000 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Stellungnahme zum WindSee-Änderungsgesetz vom 28.05.2020, NABU, Juni 2020

Pläne des Windenergie-auf-See-Gesetzes nicht vereinbar mit Naturschutzrecht

Auf Initiative des Wirtschaftsministeriums hat das Bundeskabinett am 3. Juni ein Ausbauziel von 40 Gigawatt Offshore-Windenergie bis zum 2040 verabschiedet. Doppelt so viel wie das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorsieht.

Am 3. Juni hat das Bundeskabinett über einen eilig abgestimmten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) entschieden. Notwendig war die Änderung, um die neuen Ziele von 20 Gigawatt Offshore-Strom bis 2030 aus dem Klimaschutzprogramm der Bunderegierung gesetzlich abzusichern. Der NABU unterstützt dieses Ausbauziel, hat sich jedoch stets für einen naturverträglichen Ausbau im Rahmen der ökologischen Belastungsgrenzen stark gemacht. Mit dem jetzt festgeschriebenen Ausbauziel von 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 ignoriert der aktuelle Referentenentwurf die einander bedingenden Anstrengungen des Klimaschutzes und des Naturschutzes und verfolgt vielmehr industriepolitische Ziele auf Kosten von Nord- und Ostsee. Beiden Meere geht es schlecht, sie sind schon heute an ihrer Belastungsgrenze.

Ausbaupläne verstoßen gegen EU-Vogelschutzrichtlinie

Schon lange wird in Deutschland über die Offshore-Windenergie gestritten. Während der NABU das aktuelle Ziel des Klimaschutzprogramms der Bunderegierung von 20 Gigwatt Leistung bis 2030 unterstützt, fordern die Branche und Teile der Politik deutlich höherer Ausbausziele. Die Diskussion dazu findet auch in der Fortschreibung der maritimen Raumordnung (MRO) statt, ein durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) koordinierter Dialog bis Mitte 2021. Hier sollen die Interessen der Wirtschaft mit den Verpflichtungen des Meeresnaturschutzes zusammengeführt und verhandelt werden.

Die vollständige Stellungnahme findet ihr auf der Seite des NABU.

Auch in der Vergangenheit hat der NABU gegen verschiedene Offshore-Windparks Einspruch eingelegt. Beim Windpark Gennaker, weil dieser Gefahren für Schweinswale, Meeresenten und Zugvögel birgt, wie der NABU in der Pressemitteilung im Februar 2020 erklärte. In einer Pressemitteilung im März 2019 forderte der Naturschutzbund außerdem sofortige Schutzmaßnahmen für Seevögel, die durch den Windpark Butendiek bedroht werden.

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