Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

DAM-Pilotmissionen untersuchen Einfluss von Grundschleppnetz-Fischerei auf Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee

Ein großes Fischernetz wurde an einem Strand angespült

© Joshua J. Cotten / Unsplash

Pressemitteilung, 30.11.2020, Deutsche Allianz für Meeresforschung

Berlin, 30. November 2020 Welche Auswirkungen hat der Ausschluss der Fischerei mit Grundschleppnetzen auf die Meeresschutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee? Mit dieser Kernfrage beschäftigen sich zwei Pilotmissionen in Nord- und Ostsee, die im Rahmen der Forschungsmission „Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume“ der Deutschen Allianz für Meeresforschung (DAM) im März gestartet sind. Die Frage stand auch im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung zu den Pilotmissionen, die aufgrund der COVID-19-Beschränkungen heute im digitalen Raum stattfand. Rednerinnen und Redner aus Politik, Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten über Herausforderungen einer nachhaltigen Fischerei und Nutzung von Nord- und Ostsee (Programm).

Forschungsfokus Grundschleppnetz-Fischerei für effektives Schutzgebiet-Management

Grundschleppnetze, mit denen bodennah lebende Fische wie Schollen, Seezungen, Kabeljau (Dorsch) oder Garnelen gefangen werden, beeinträchtigen den Meeresboden und die dort siedelnden Lebensgemeinschaften erheblich. Je nach Fanggebiet und -methode können Lebensräume wie Sandbänke, Riffe, Muschelbänke oder Sandkorallen unterschiedlich stark geschädigt werden. Daher soll die mobile grundberührende Fischerei (MGF) zumindest in Teilen der deutschen und europäischen Meeresschutzgebiete in den kommenden Jahren ausgeschlossen werden.

Die beiden DAM-Pilotmissionen bieten nun die Chance zu verfolgen, wie sich die Schutzgebiete nach Ausschluss der grundberührenden Schleppnetzfischerei entwickeln. Dafür wird zunächst der aktuelle Umweltzustand in ausgewählten Regionen inner- und außerhalb von Meeresschutzgebieten in der AWZ von Nord- und Ostsee als Referenz erforscht und dokumentiert, um danach zu analysieren, wie sich Lebensgemeinschaften, Meeresbodenmorphologie, Biogeochemie der Meeressedimente und Austauschprozesse zwischen Sediment und Wassersäule ohne weitere Störungen entwickeln. Solche Einflüsse auf Meeresschutzgebiete sind bisher kaum untersucht und die Ergebnisse bieten eine wichtige Grundlage für ein zukünftiges Management der Schutzgebiete in Nord- und Ostsee.

Vorsorgeforschung für einen nachhaltigen Umgang mit den Küsten, Meeren und Ozeanen

Für diese Art von Vorsorgeforschung hätten die norddeutschen Bundesländer mit dem Bund die Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM) im letzten Jahr geschaffen, betonte Bettina Martin, die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in ihrem Grußwort: „Die Deutsche Allianz Meeresforschung hat das Potential, eine der weltweit größten und erfolgreichsten marinen Forschungsallianzen zu werden. Damit wir dieses Ziel erreichen können, müssen sich alle vier Kernbereiche der DAM entfalten können: Forschung, Infrastrukturen, Datenmanagement und Digitalisierung sowie Transfer. Es bedarf der gemeinsamen Kraftanstrengung aller Partnerinnen und Partner, damit dieses wichtige Projekt schon bald seinem Anspruch gerecht werden kann und eine Spitzenstellung in der internationalen Meeresforschung einnimmt.”

Volker Rieke, Leiter der Abteilung Zukunftsvorsorge – Forschung für Grundlagen und nachhaltige Entwicklung im Bundesministerium für Bildung und Forschung, beschrieb in seinem Grußwort die Erwartung der Politik: „Die Forschungsmissionen der Deutschen Allianz Meeresforschung sollen nicht nur exzellente Forschung ermöglichen. Wichtig ist auch der Transfergedanke: Das Ziel ist, das erlangte Wissen in die Umsetzung zu bringen. Politik und Gesellschaft benötigen konkretes Handlungswissen, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen.“ 

Handlungsorientierte Forschung zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Mit den Pilotmissionen leistet die Meeresforschung einen Beitrag zur Umsetzung der 2008 unterzeichneten EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) für die deutschen Teile der Nord- und Ostsee. Deutschland stehe hier in der Pflicht, eine Verbesserung des Umweltzustandes von Nord- und Ostsee zu erreichen, sagte Christiane Paulus, Leiterin der Abteilung Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, in ihrem Grußwort. „Die Deutsche Allianz Meeresforschung ist für unsere Arbeit eine wichtige Verbündete. Ich freue mich deswegen sehr über diese Neu-Gründung. Die handlungsorientierten Forschungsergebnisse der DAM für einen nachhaltigen Umgang mit den Meeren werden uns helfen, der Verantwortung gerecht zu werden, die Deutschland für Arten und Lebensräume in seinen sowie den Meeren weltweit hat.“

Klaus Jürgens, Projektleiter der Pilotmission Ostsee am Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW), erwartet von den Pilotmissionen neue Erkenntnisse über die Bedeutung von Meeresschutzgebieten für den Erhalt lebensraumtypischer Artengemeinschaften, Sedimentfunktionen und Ökosystemprozesse in der Ostsee als Grundlage für Empfehlungen zum Management der Naturschutzgebiete. „Wir erfassen in unseren Untersuchungen alle Komponenten, von Bakterien und Stoffumsetzungen bis zur Fischfauna, und bekommen damit das erste Mal ein umfassendes Bild der Auswirkungen grundberührender Fischerei auf die Ökologie der Meeresschutzgebiete in der Ostsee,“ erklärte er beim Podiumsgespräch.

Es müssten geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt werden, um den Umweltzustand in Nord- und Ostsee zu verbessern und dem möglichen Verlust der Artenvielfalt zu begegnen, erläuterte Karen Wiltshire, Projektleiterin der Pilotmission Nordsee und Stellvertretende Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). „Die menschliche Zukunft ist eng mit intakten Meeresökosystemen verknüpft. Wir benötigen Wissen, einen effektiven Wissenstransfer und Vorsorge, um die Nutzung mit dem Schutz dieser Systeme zu verbinden. Die Pilotmissionen sind ein wichtiger Baustein in diesem unabdingbaren Prozess.”

Wissen wirksam machen, Meeresschutzgebiete effektiver managen

In Meeresschutzgebieten soll die biologische Vielfalt erhalten und wiederhergestellt werden. Dafür werden für jedes Gebiet Managementpläne abgestimmt, die Schutzmaßnahmen für die vorkommenden Arten und Lebensräume enthalten. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist verantwortlich für die Umsetzung der Managementpläne in den Meeresschutzgebieten der AWZ. Britta Knefelkamp, als Abteilungsleiterin im BfN für Meeresnaturschutz zuständig, verspricht sich von den Pilotmissionen wissenschaftsfundierte Ergebnisse, die im politischen Prozess nutzbar sind und die Abstimmung und konkrete Umsetzung fischereilicher Maßnahmen erleichtern können. „Diese Daten liefern uns neben dem behördlichen Monitoring Informationen über den aktuellen Zustand der Meeresschutzgebiete. Um die marinen Ökosysteme besser zu verstehen, Zustandsveränderungen rechtzeitig zu erkennen und effiziente Maßnahmen ergreifen zu können, müssen wir zukünftig die Zusammenarbeit von Naturschutz und Forschung noch weiter intensivieren.“

Der Auftaktveranstaltung folgt ein Fachtreffen am 1./2. Dezember, ebenfalls im Online-Format.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei der DAM (Deutsche Allianz für Meeresforschung).

In einer gemeinsamen Pressemitteilung warnen DEEPWAVE und andere Umweltverbände vor der Industrialisierung der Nord- und Ostsee. Mehr darüber erfahrt ihr in unserem Politikblog.

 

NABU: Gesunde Meere als Grundlage maritimer Wirtschaft

Eine Übersicht der marinen Raumordnung der Nordsee

© Kubikfoto / NABU

Pressemitteilung, NABU, 05.11.2020

Offener Brief des NABU an Horst Seehofer, Peter Altmaier und Svenja Schulze

Heute endet die Frist für die erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung der marinen Raumordnung. Die zukünftigen Raumordnungspläne legen fest, wo sich in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee Windräder drehen sollen, wo Schiffe Vorfahrt haben und Rohstoffe abgebaut werden dürfen. Gleichzeitig müssen sie den Verpflichtungen des Meeresnaturschutzes gerecht werden, Schutzgebiete und wichtige Wanderkorridore sichern. Eine Balance, die sich nach Meinung des NABU in den bisherigen Entwürfen nicht widerspiegelt. Der Umweltverband wendet sich daher in einem offenen Brief an die verantwortlichen Ministerien des Innern, für Wirtschaft und Umwelt.

„Gesunde Meere sind die Voraussetzung für eine nachhaltige maritime Wirtschaft. Doch Nord- und Ostsee geht es schlecht. Deshalb fordert auch die Europäische Kommission, dass der Schutz der Meere ins Zentrum zukünftiger Raumordnungspläne rückt. Das erkennen wir noch nicht. Daher wenden wir uns persönlich an die drei hauptverantwortlichen Minister“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Der NABU kritisiert die durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlichten Entwürfe zukünftiger Raumordnungspläne und befürchtet einen weiteren Rückgang von Arten und Lebensräumen. „Wir haben das 2020-Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) – den guten Umweltzustand der Meere – krachend verfehlt. Seevögel verlieren ihren Lebensraum, der Ostseeschweinswal ist vom Aussterben bedroht. Es ist an der Zeit, den Natur- und Klimaschutz zum übergeordneten Ziel unserer Meerespolitik zu machen. Die Zeit des endlosen blauen Wachstums ist vorbei“, mahnt Kim Detloff, NABU Leiter Meeresschutz.

In seinem offenen Brief fordert der NABU insbesondere die Meeresschutzgebiete des Natura 2000-Netzwerks wirksam und sie zu ökologischen Vorrangflächen mit Ausschluss schädlicher Nutzungen zu machen. Darüber hinaus müssen wichtige Wanderkorridore für Schweinswale, Zug- und Rastvögel freigehalten und die natürlichen Klimafunktionen der Meere als Kohlenstoffspeicher gestärkt werden. Im Mittelpunkt der NABU-Kritik steht auch die räumliche Festlegung für die Offshore-Windenergie. „Klimaschutz im Meer bedeutet mehr als Windräder. Das aktuelle Ziel von 40 Gigawatt Offshore-Strom wäre in der schon jetzt übernutzten Nord- und Ostsee nicht realisierbar und mit geltendem Naturschutzrecht nicht vereinbar. Um erneuerbare Energie auf dem Meer zu privilegieren, müssen erst die Fischerei, die Schiffahrt und der Kiesabbau zurückgefahren werden. Die ökologischen Belastungsgrenzen der Nord- und Ostsee müssen den Rahmen für wirtschaftliche Interessen setzen“, so Kim Detloff, NABU Leiter Meeresschutz weiter. Dazu hat der NABU eine Petition ins Leben gerufen, die unter https://mitmachen.nabu.de/de/meeresschutz abgerufen werden kann.

Nach Meinung des NABU ist die marine Raumordnung eine Chance für eine kohärente und nachhaltige Meerespolitik, der sich Deutschland europa- und völkerrechtlich verpflichtet hat. Diese Chance darf nicht durch sektorale Lobbyinteressen gefährdet werden. Zu dieser Forderung erhielt der NABU jüngst fraktionsübergreifende Unterstützung aus dem Bundestag. Trotz der großen meerespolitischen Bedeutung sieht der Raumordnungsprozess keine parlamentarische Befassung vor.

Hintergrund

Bis Mitte 2021 erarbeitet Deutschland wie alle anderen europäischen Mitgliedsstaaten neue marine Raumordnungspläne für die nationale Ausschließliche Wirtschaftszone. Anfang des Jahres soll es eine zweite entscheidende Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Federführung hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ), in diesem Fall als ausführende Fachbehörde des Innenministeriums.

Einer der strittigen Punkte zukünftiger Raumordnungspläne ist der Ausbau der Offshore-Windenergie. Die hohen Ausbauziele des neuen Windenergie-auf-See-Gesetzes von 40 Gigawatt bis 2040 haben den Druck auf den marinen Raum massiv verstärkt.

Die zugehörige Pressemittelung findet ihr beim NABU.

Ein Erklärvideo zur marinen Raumordnung könnt ihr euch beim NABU anschauen und weitere Informationen rund um die Politik der Meere findet ihr in unserem Politikblog.

NABU: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zum Bau des Ostseetunnels ab

Pressemitteilung, NABU, 03.11.2020

Krüger: Schwarzer Tag für den streng geschützten Schweinswal und die Meeresumwelt

Berlin/Leipzig – Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den beklagten Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung für rechtskonform erklärt. Das Vorhaben kann gleichwohl wegen der übersehenen und hochgradig geschützten Riffe nicht ohne Planergänzungsverfahren umgesetzt werden. Dazu hatte die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren zur Heilung dieses Fehlers angekündigt, dessen Erfordernis das Gericht im Urteil vorausgesetzt und heute sehr deutlich betont hat. Dass das Gericht trotz des notwendigen Planergänzungsverfahrens keine Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erkennt, ist eine Zäsur in der Rechtsprechung.
„Das ist ein für uns enttäuschender Ausgang des Prozesses und ein schwarzer Tag für unsere Meere. Das Gericht hat den vom Bundesamt für Naturschutz bestätigten schlechten Zustand des Schweinswals im Fehmarnbelt nicht wie erhofft aufgegriffen. Wir erwarten nun ein umfassendes Planänderungsverfahren, in dem die bestehenden Fehler beim Schutz der Riffe bereinigt werden,“ erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Der NABU bedauert sehr, dass der Bau des umweltschädlichen Ostseetunnels nicht gestoppt werden konnte. Dazu Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg, der das Projekt von Beginn an kritisch begleitet hat: „Durch unsere Arbeit in diesem Verfahren wurden das Projekt und die Planung immerhin deutlich zugunsten des Umweltschutzes verbessert. Besonders wichtig war der Schwenk des Vorhabenträgers 2011 von einer ökologisch höchst bedenklichen Brücken- zur weniger schädlichen Tunnellösung. Außerdem sind Schweinswale bei Munitionssprengungen im Rahmen der Bauarbeiten nun deutlich besser geschützt.“ Zahlreiche Schutzauflagen sind nach der Kritik des NABU in den Erörterungsterminen ebenfalls als Erfolg zu verbuchen. Der NABU wird sich aktiv in das anstehende Planänderungsverfahren einbringen.

Die Pressemittelung findet ihr beim NABU.

Weitere Informationen über die Hintergründe und den Verlauf der Verhandlungen zur Fehmarnbeltquerung findet ihr in unserem Politikblog.

Deutschland müsste schon in 15 Jahren CO₂-frei sein

Mehrere Windräder stehen auf einem flachen Feld vor blauem Himmel mit Wolken

© Waldemar Brandt / Unsplash

Das Pariser Klimaabkommen von 2015 hat das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Es ist ein rechtsverbindlicher internationaler Vertrag,  jedes der 196 Länder, das ihn unterzeichnet hat, hat sich dazu verpflichtet, seinen Teil dazu beizutragen. Deutschlands Klimaziele, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent zu senken und im Jahr 2050 spätestens CO2-neutral zu sein, waren ein zaghafter erster Schritt. Nach einer von Fridays for Future in Auftrag gegebenen Studie dürfte Deutschland allerdings schon 2035, also in 15 Jahren, kein CO2 mehr ausstoßen, um das Pariser Klimaziel zu erfüllen. Diese Studie zeigt der Politik auf, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung des Ziels noch möglich wäre. Es müssten deutliche Veränderungen passieren – und das schnell und wirksam. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien –  wobei beim Ausbau der Offhsore WIndparks der Meeresschutz nicht aus den Augen gelassen werden darf –, Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr und Gebäudesanierungen sind nur ein Bruchteil der anstehenden Aufgaben. Auch wenn es verschiedene Modelle gibt, das nationale CO2 Budget auszurechnen und somit in Bezug zum Pariser Klimaziel zu setzen, ist es alles andere als zielführend, dass die Bundesregierung sich bisher weigert, überhaupt ein Budget anzugeben.

Den Artikel Deutschland müsste schon in 15 Jahren CO₂-frei sein von Jonas Schaible vom 13.10.2020 findet ihr beim Spiegel.

Weitere Informationen zu klimapolitischen Themen und einen Bericht vom Weltklimarat IPCC über die Folgen des Klimawandels auf Ozeane und Eisgebiete findet ihr in unserem Klimablog.

 

 

 

Die Fehmarnbeltquerung gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt der Ostsee

Luftaufnahme von der Küste Fehmarns, mit blauem Wasser und blauem Himmel.

© Volker Gehrmann / NABU

In Zeiten von Artensterben und Klimakrise einen Tunnel für das Straßenverkehrswachstum durch ein ökologisch wertvolles Meeresschutzgebiet zu bauen, scheint absurd? Die Planungen zur Fehmarnbeltquerung sind jedoch leider Realität.

Seit 25 Jahren wird über das Großprojekt, welches Puttgarden auf der Insel Fehmarn und Rödby auf der dänischen Insel Lolland verbinden soll, politisch diskutiert und verhandelt. Im Jahr 2008 folgte die Einigung von Deutschland und Dänemark, einen 18 Kilometer langen Tunnel für Autos und Eisenbahnen zu bauen. Für den Bau soll in 30 Metern Tiefe im Meeresboden eine 16 Meter tiefe und 150 Meter breite Rinne ausgebaggert werden, mitten durch die Ostsee. Im April 2019 klagte der NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss. Am 22. September 2020 begann das Verfahren gegen „das größte, teuerste und zugleich irrsinnigste Infrastrukturprojekt Europas“.

Für die Tiere und Pflanzen in der Ostsee hätte der Tunnelbau fatale Folgen. Dass der Tunnel durch seltene, artenreiche Korallenriffe führt, ist nur die Spitze des Eisbergs. Das betroffene Gebiet ist der Lebensraum für hochgefährdete Arten wie den Schweinswal, Deutschlands einzige Walart, und auch die Kegelrobbe, Deutschlands größtes Raubtier, lebt hier. Allein die Bauphase würde die Tiere mehrere Jahre lang beträchtlichem Lärm aussetzen und  und ihren einmaligen Lebensraum unwiederbringlich zerstören. Besondere Bedeutung für das Verfahren hat allerdings die Tatsache, dass erst durch die Aufarbeitung von Fehlern in der Biotopkartierung festgestellt wurde, dass sich im nahen Umfeld des Tunnelgrabens 25 Prozent mehr streng geschützte Riffe befinden, als ursprünglich angenommen.

Eine Übersicht des Meeresschutzgebietes und die dort lebenden Tierarten, wodurch die Fehmarnbeltquerung führen wird.

© Torsten Porstmann / NABU

Doch nicht nur Naturschützer sehen das Projekt als sehr kritisch an. Fährunternehmen fürchten um Arbeitsplätze und die Anwohner rund um die geplante neue Autobahn sorgen sich um künftigen Verkehrslärm. Außerdem stiegen die ursprünglich angedachten Kosten von 800 Millionen Euro im Jahr 2008 auf inzwischen 2 Milliarden Euro im Jahr 2020. Dass die Kosten noch weiter ansteigen, sei es für die Entschädigung von Betroffenen oder für einen ökologischen Ausgleich, ist nicht ausgeschlossen. Diese Summen sind bei der zu erwartenden, niedrigen Verkehrsauslastung von schätzungsweise 5.000 bis 8.000 Fahrzeugen pro Tag nicht annährend berechtigt.

Der NABU hofft auf eine Entscheidung für die ökologisch verträglichere Alternative: einen bergmännisch gebohrten Eisenbahntunnel, und damit auf eine Entscheidung für die Ostsee.

Pressemittelung, NABU, 05.10.2020

NABU: Resümee der Verhandlung zur Fehmarnbeltquerung am Bundesverwaltungsgericht

Intensive Verhandlungstage / Krüger: Massive Fehler bei der Planfeststellung

Berlin – Nach fünf intensiven Verhandlungstagen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zieht der NABU eine erste Bilanz der Verhandlung zur geplanten Fehmarnbeltquerung. Neben den gerügten Planungsfehlern und dem drohenden Umweltschaden standen auch die unübersichtlichen Verfahrensunterlagen im Mittelpunkt der Diskussion. Diese erschwerten immer wieder die fachliche und rechtliche Auseinandersetzung. Am 3. November soll das Urteil verkündet werden. Der NABU hofft auf eine Entscheidung des Senats für die Ostsee.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Hier findet ihr die Pressemittelung vom NABU vor der Verhandlung zur Fehmarnbeltquerung und das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V..

 

 

 

 

 

Klimaklage: Portugiesische Jugendliche verklagen 33 Staaten

Teile eines großen Waldes brennen

© Matt Howard / Unsplash

Wieder sind es junge Leute, die sich gegen die mangelhafte Klimapolitik wehren. In Portugal haben sechs Kinder und Jugendliche eine Klimaklage gegen insgesamt 33 Staaten, darunter alle EU-Staaten, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Es geht um die Verletzung ihrer Menschenrechte. Durch Waldbrände in ihrer Region, die das Atmen erschwerten und zu Angst führten, wurden sie direkt mit den Folgen der unzureichenden Maßnahmen gegen die Klimakrise konfrontiert. Die Brände werden durch die klimatischen Bedingungen der Erderwärmung begünstigt, deshalb fordern sie eine Einhaltung der 1,5 Grad Grenze des Pariser Klimaabkommens. Es gibt bereits mehrere Fälle, in denen Jugendliche eine Klimaklage eingereicht haben, um sich Gehör zu verschaffen.

Den zugehörigen Artikel „Portugiesische Jugendliche verklagen 33 Staaten“ vom 04.09.2020 von Susanne Schwarz findet ihr beim klimareporter.

Eine Studie von Fridays for Future die zeigt, welche Maßnahmen Deutschland ergreifen muss, um sich an das Pariser Klimaziel zu halten, findet ihr in unserem Klima– und Politikblog.

Die Ressourcen für 2020 sind aufgebraucht

Ein großes Atomkraftwerk steht auf einem trockenen, braunen Feld. Der Dampf weht in den grauen Himmel.

© Jason Blackeye / Unsplash

Der Earth Overshoot Day, der Erdüberlastungstag – der Tag, an dem alle Ressourcen aufgebraucht sind, die im gleichen Jahr nachwachsen können – rückt mit jedem Jahr an einen früheren Termin. So wurde er auch 2019 drei Tage früher als im Vorjahr erreicht. Deutschland dient in der weltweiten Statistik nicht als Vorbild. Würden alle Menschen wie wir in Deutschland leben, bräuchten wir statt dem globalen Durchschnitt von 1,75 Erden ganze 3 Erden, um unseren Bedarf zu decken.

Aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen von Covid-19 fand der Erdüberlastungstag im Jahr 2020 erst drei Wochen später, am 22. August statt. Das macht deutlich, wie stark wir unseren ökologischen Fußabdruck und dessen Auswirkungen durch unser Verhalten beeinflussen können.

Den Artikel Die Ressourcen für 2019 sind aufgebraucht findet ihr bei Zeit Online.

Hier könnt ihr euren ökologischen Fußabdruck bestimmen und hier findet ihr weitere Informationen zum Klimawandel und dessen Auswirkungen auf unsere Meere.

 

 

Steinfischerei reverse: Greenpeace versenkt Granitsteine vor Rügen

Nahaufnahme eines Fischereinetzes in grün-blau

© Eric BARBEAU, Unsplash

Früher holten die Steinfischer aus der Ostsee die Steine herauf, Findlinge, die als Baumaterial genutzt wurden für Molen, Straßen und Fundamente. Heute werden hier Steine versenkt, um das Gebiet vor der Grundschleppnetzfischerei schützen.
Mit seiner Aktion weist Greenpeace – trotz eines Verbots des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) – daraufhin, dass das Meeresschutzareal hier lediglich auf dem Papier existiert. Selbst in ausgewiesenen Schutzgebieten der Nord- und Ostsee sowie dem Nationalpark Wattenmeer sind weiterhin Ölausbeutung, Fischerei sowie Sand- und Kiesabbau erlaubt, was besonders Dorsch und Hering sowie Deutschlands einzige Walart, den Schweinswal, gefährdet.
Mittlerweile wurde das Versenken von Felsbrocken vor Rügen beendet, die Zerstörung des artenreichen Meeresbodens durch die Grundschleppnetzfischerei wird  ohne ein – bisher von der Bundesregierung nur angekündigtes  – Verbot weiter fortgesetzt.

Sassnitz, 27. 7. 2020

Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten setzen Bemühungen um echten Meeresschutz vor Rügen fort

Mit einer weiteren Ladung Granitsteine haben Aktivistinnen und Aktivisten von Greenpeace heute ihre Arbeit zum Schutz des Adlergrunds vor der Insel Rügen fortgesetzt.

Auch am zweiten Tag versenken die Umweltschützer an Bord der „Beluga II“ die bis zu einer Tonne schweren Natursteine auf den Meeresboden des ausgewiesenen Schutzgebietes, um die artenreichen Steinriffe und Miesmuschelbänke vor der Zerstörung durch Grundschleppnetze zu bewahren. Die mehrtägige Aktivität hat gestern begonnen. Bislang sind rund 30 Felsen im Adlergrund ausgebracht worden, Behörden und Fischer wurden über die Positionen informiert. „Der Adlergrund braucht echten Meeresschutz“, sagt Thilo Maack, Greenpeace-Meeresbiologe. „Die Bundesregierung darf nicht weiter zusehen, wie schwere Schleppnetze das Ökosystem eines Schutzgebiets zerstören. Nur ein Verbot kann diese wertvollen Lebensräume und ihre Artenvielfalt erhalten.“

Obwohl das Bundesumweltministerium sowie das Bundeslandwirtschafts- und Fischereiministerium schon im Frühjahr 2019 angekündigt hatten, unter anderem im Adlergrund die Grundschleppnetzfischerei verbieten zu wollen, fehlt offensichtlich der politische Wille, dies in die Tat umzusetzen und die Meere tatsächlich zu schützen. Mit ihren Grundschleppnetzen durchpflügen Fischer daher immer noch sogar in ausdrücklichen Schutzgebieten den Meeresboden. In kilometerlangen Stellnetzen verenden jährlich tausende Seevögel. Auch Sand- und Kiesabbau sowie Ölförderung ist in deutschen Schutzgebieten immer noch erlaubt. „Fischereiministerin Klöckner trägt die Verantwortung für die Zerstörung der deutschen Meere durch Fischerei. Sie muss jetzt schnellstmöglich und konsequent handeln“, sagt Maack.

GESUNDE MEERE SICHERN ARTENVIELFALT UND BREMSEN KLIMAKRISE

Die deutschen Meere sind mehr denn je auf echten Schutz angewiesen. Industrielle Übernutzung und die Folgen der Klimaerhitzung setzen ihnen schwer zu. Eine hinderliche bürokratische Struktur der deutschen Behörden sowie kurzfristige industrielle Interessen blockieren den dringend nötigen Meeresschutz. Dabei sind Meere wichtige Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise und das Artensterben. Sie stabilisieren das Weltklima, haben rund 90 Prozent der atmosphärischen Treibhausgaswärme aufgenommen und rund 30 Prozent des menschengemachten CO2 gespeichert.

Die hier aufgeführte Presseerklärung findet ihr auch auf der Seite von Greenpeace.

Gemeinnützigkeit für eine kritische Zivilgesellschaft schützen

Ein Pappschild mit der Aufschrit „Alarmstufe Rot“ ist im Vordergrund. Es wird von einem Demonstranten hochgehalten.

© Markus Spiske on Unsplash

Im Oktober letzten Jahres verloren die globalisierungskritische Organisation Attac und das Netzwerk Campact den Status der Gemeinnützigkeit. Nach einer Rechtsauslegung des Bundesfinanzhofes (BFH) sei bei ihren Vorgehen die „geistige Offenheit“ wegen Einmischungen in politische Debatten nicht gegeben. Nun klärt das Hessische Finanzgericht, welche Verantwortlichkeiten beim Attac-Trägerverein liegen. Auf dieses Urteil wartet die Organisation aktuell und will im Nachgang weitere rechtliche Schritte prüfen und ggf. Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage und des BFH-Urteils sind rechtliche Schritte nach Auffassung der Rechtsanwälte von Campact allerdings nicht erfolgversprechend. Deswegen fordert Campact eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen der Gemeinnützigkeit. Demnach soll Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Vorschlag zur Modernisierung der Abgabenordnung vorlegen, damit gemeinnützige Organisationen sich an der politischen Debatte beteiligen können, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Der Verlust der Gemeinnützigkeit bei Attac und Campact hat auch bei uns von DEEPWAVE für Diskussionen und Aufregung gesorgt. Felix Kolb von Campact bringt unsere Befürchtungen, „dass viele Vereine […] sich überlegen werden: Äußere ich mich selbst nur gelegentlich zu politischen Themen, die nicht in meiner Satzung stehen und riskiere da vielleicht meine Gemeinnützigkeit“ auf den Punkt. Das Urteil kann nämlich zum Anlass werden, Akteure der Zivilgesellschaft verstummen zu lassen. Das betrifft auch uns. Wir sind zwar nach der Abgabenordnung zweifelsfrei gemeinnützig, da wir uns für Umwelt- und Tierschutz engagieren, aber wir können diese Ziele nicht mit aufgesetzten Scheuklappen verfolgen. Wir sehen uns als Teil einer kritischen Zivilgesellschaft und für unsere Demokratie mitverantwortlich. Klima-, Umwelt- und Tierschutz sind untrennbar mit dem Einstehen für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft verbunden. „Letztlich geht es um parteipolitische Neutralität. Und da sollte dann auch die Grenze gezogen werden, weil, geistig offen kann nicht eine Grundhaltung sein. Geistig offen kann nur der Prozess der Meinungsbildung sein. Aber die eigentliche Meinung selbst kann per definitionem nicht mehr geistig offen sein.“, bekräftigt die Steuerrechtprofessorin Anna Leisner-Egensperger.

Um zu verhindern, dass Vereine nicht den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, nur weil sie sich gegen Rassismus äußern, hat sich die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V.“ gebildet. Mehr als 170 politisch engagierte Vereine und Stiftungen haben sich zusammengeschlossen, um zum Beispiel die Förderung sozialer Gerechtigkeit oder Menschenrechte zu erweitern und Forderungen wie die von Campact zur Modernisierung der Abgabenordnung zu unterstützen.

Campact hat außerdem eine entsprechende Petition aufgesetzt, welche bereits gut 300.000 Unterschriften sammeln konnte. Da auch die Gemeinnützigkeit von openPetition bedroht ist, verweisen wir ebenfalls auf deren Petition.

DEEPWAVE ruft ausdrücklich dazu auf, die Petitionen von Campact und openPetition für den Schutz der Gemeinnützigkeit für eine kritische Zivilgesellschaft zu unterzeichnen, um diesen unabdingbaren Beitrag zur demokratischen Debatte zu schützen.

Die Klimabewegung hat ein Rassismusproblem

Tonny Nowshin sitzt in einem Kanu bei der Protestaktion gegen das neue Kohlekraftwerk Datteln 4

© Momo

Tonny Nowshin ist Klimaaktivistin. Regelmäßig ist sie Teil von Aktionen, die der Welt und der Klimakrise eine Stimme geben sollen. Zusätzlich muss sie jetzt noch sich selbst Gehör verschaffen, um gegen das Rassismusproblem in der Klimabewegung anzukämpfen. In ihrem Text erzählt sie von ihren Erlebnissen mit Fridays for Future und Greenpeace und der Ablehnung, die sie dort wegen ihrer Hautfarbe erfahren hat. Das, was sie erlebt hat und immer noch erlebt, ist leider kein Einzelfall. Tonny will auf die ungerechte Behandlung von “People of Colour” in der Klimabewegung aufmerksam machen, denn sie alle haben dasselbe Ziel: eine gerechte Welt, in der auf Mitmenschen und die Umwelt Rücksicht genommen wird.

Den Beitrag Die Klimabewegung hat ein Rassismusproblem von Tonny Nowshin findet ihr beim Klimareporter.

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