Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

Trauerspiel Fischereikontrolle

Zwei Fischerei-Boote mit je zwei großen Netzen im Wasser fahren nebeneinander

© moritz320 / Pixabay

Pressemitteilung, 28.06.21, WWF

WWF: EU-Rat will effektive Kontrolle der europäischen Fangflotte verhindern

Europa kontrolliert seine Fischereiflotte nicht wirksam. Obwohl bereits jeder zweite kommerziell genutzte Fischbestand in EU-Gewässern als überfischt gilt und die Überfischung im Nordostatlantik wieder angestiegen ist, wird die Wirksamkeit des Systems nach Wunsch der Fischereiminister:innen in der laufenden Reform der sogenannten Fischereikontrollverordnung nicht im dringend erforderlichen Maß verbessert werden, kritisiert der WWF.

Die Fischereiminister:innen haben heute beschlossen, dass über 96 Prozent der EU-Flotte von Kamerakontrollen an Bord ausgeschlossen bleiben sollen. Die Pflicht, Fänge und Beifänge mit Kameras oder Sensoren zu erfassen, soll nur für weniger als vier Prozent der Fangschiffe gelten, solche, die über 24 Meter lang sind. Das bedeutet auf fast 80.000 kleineren Fangschiffen werden eventuelle Verstöße gegen die Anlandeverpflichtung weder erfasst noch sind sie rechtssicher nachweisbar. Einen transparenteren Umgang mit Fischereidaten soll es ebenso wenig geben. Die vollständige und digitale Rückverfolgbarkeit von Fisch und Meeresfrüchten bis zum Fangschiff wird nach Vorstellung des EU-Rates ebenso ausbleiben. An manchen Stellen fällt der Ratsvorschlag sogar hinter die geltende Verordnung zurück und droht neue Schlupflöcher zu schaffen.

„Das Ambitionsniveau des EU-Rates ist erschütternd niedrig. Das ist ein Trauerspiel, denn mit dieser Einschränkung bleibt ein großes Hindernis für nachhaltige Fischerei bestehen: Beifang und damit das erhöhte Risiko für illegale Rückwürfe von Fisch besteht gerade bei den Fischereien, die von zehntausenden kleineren Fangschiffen betrieben werden. Kameramonitoring ist das einzige wirksame und verfügbare Instrument das Fischereimanagement zu verbessern, dafür müssen aber auch die Risikofischereien erfasst werden. Das sieht der Ratsvorschlag nicht vor. Die EU muss dafür sorgen, dass die Meere nicht länger als rechtsfreier Raum wahrgenommen werden“, fordert Christoph Heinrich, Naturschutzvorstand des WWF Deutschland.  Das Argument die vorgeschlagene Regelung würde das Gros der Fänge abdecken, hält der WWF für irreführend. Der entscheidende Faktor sei nicht das Fangvolumen, sondern das Risiko von Fischbeifängen.

Zudem müsse die EU mehr tun, um den Beifang empfindlicher oder bedrohter Arten zu erfassen und zu stoppen. Tausende Delfine, Meeresschildkröten, verschiedene Hai- und Rochenarten sowie diverse Seevogelarten verenden Jahr für Jahr in Europas Fischernetzen. „Um gezielte Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten vorzunehmen, braucht es wissenschaftliche Daten aus der elektronischen Fernüberwachung der Schiffe als Basis“, so Heinrich weiter. Der heute abgestimmte Ratsvorschlag sieht das nicht vor. „Hier muss im Rahmen der Triloge unbedingt nachgebessert werden. Wir erwarten von der Bundesregierung, sich in den kommenden Verhandlungen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass auch der Beifang von Schweinswalen in der Stellnetzfischerei endlich belastbar erfasst wird. Die allgemeinen Pflichten zur Dokumentation in Fischereilogbüchern reichen dafür nicht aus.“

Der WWF vermisst außerdem einen starken Impuls für den Schutz der Verbraucher:innen vor Fischprodukten aus illegaler Fischerei. Die neue Kontrollverordnung wird auch die Transparenz von Lieferketten und Rückverfolgbarkeit sämtlicher Produkte aus Fisch und Meeresfrüchten, auf dem EU-Markt regeln – dies beeinhaltet Importe, Konserven, Wildfang, und Zuchtfisch. „Die Verbraucher:innen müssen sich auf das Kontrollsystem verlassen können. Als weltgrößter Markt für Fisch und Meeresfrüchte muss die EU auf ein zeitgemäßes digitales Rückverfolgbarkeitssystem setzen statt wie bisher weitgehend papierbasiert zu arbeiten“, fordert WWF Naturschutzvorstand Christoph Heinrich. Unverantwortlich ist aus Sicht des WWFs der Vorschlag der Fischereiminister:innen verarbeitete und konservierte Produkte wie. z.B. Thunfischdosen von der Kontrolle auszunehmen. „Damit würde ein riesiges Schlupfloch geschaffen und der Kampf gegen illegale Fischerei zurückgeworfen. Jeder sechste in die EU importierte Fisch würde gar nicht mehr erfasst. In den nun folgenden Verhandlungen müssen sich EU-Kommission und Europaparlament, aber auch Deutschland dafür stark machen, dass Meere und Ökosysteme endlich wirksam und transparent vor den Folgen unkontrollierter Fischerei geschützt werden“, kritisiert Heinrich.

Hintergrund:

  • Die sogenannte Fischerei-Kontrollverordnung entscheidet maßgeblich über das Gelingen der EU-Fischereipolitik. Sie legt die Instrumente fest, mit denen Fischereiaktivitäten der EU-Flotte und Fisch vom Netz bis zum Teller überwacht werden können, um Legalität zu gewährleisten. Das Gesetzespaket gilt für 10 Jahre und soll dazu dienen, illegale Fischerei zu unterbinden und so erschöpfte Fischbestände wiederaufzubauen.
  • Elektronische Fernüberwachung wurde weltweit erfolgreich getestet und wird von der Europäischen Fischereikontrollbehörde (EFCA) als bestes Mittel zur Kontrolle auf See empfohlen. Die flächendeckend mangelhafte Umsetzung der sogenannten Anlandeverpflichtung führt zu einer steigenden Überfischung und gefährdet so die Fischbestände, bedrohte Arten und Meeresökosysteme der EU.
  • Der WWF fordert elektronische Fernüberwachung auf allen Fangschiffen über 12 m Länge mit einem hohen oder sehr hohen Risiko für illegale Rückwürfe, sowie auf kleineren Schiffen, bei denen die Gefahr für ungewollten Beifang empfindlicher Arten besteht. Die erfassten Daten sollten von der Fischereiwissenschaft zur Ermittlung von Bestandsgrößen und Höchstfangmengen, sowie zum Monitoring empfindlicher Arten ausgewertet werden dürfen.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Nicht nur die Tiere und Ökosysteme, sondern auch das Klima leidet zunehmend unter der voranschreitenden Überfischung. Wie viel CO2 Grundschleppnetze freisetzen, könnt ihr in unserem Klimablog nachlesen.

Umweltverbände warnen vor Industrialisierung der Nord- und Ostsee

Auf dem Wasser liegt ein Industrieschiff neben mehreren Kränen

© Thanasis Papazacharias / Pixabay

Gemeinsame Pressemitteilung, 25.06.2021

Mehr Nachhaltigkeit bei der Marinen Raumordnung gefordert

Hamburg/Berlin – Umweltverbände fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf der Marinen Raumordnung eine nachhaltige Nutzung der deutschen Meere ohne Gefährdung von Schutzgebieten. Schon heute gehören die deutsche Nord- und Ostsee zu den am stärksten industrialisierten Meeresgebieten weltweit und ihr ökologischer Zustand ist schlecht. Der neue Marine Raumordnungsplan für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) soll hier für Ausgleich sorgen – doch der finale Entwurf sieht das Gegenteil vor. „Die jetzt geplante deutliche Zunahme der Nutzung von Nord- und Ostsee darf nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen gehen. Der Ausbau der Offshore-Windenergie und Meeresnaturschutz müssen Hand-in-Hand gehen, um sowohl der Klima- als auch der Biodiversitätskrise zu begegnen. Um einen naturverträglichen Ausbau der Offshore Windenenergie zu ermöglichen, muss auch die Belastung anderer Nutzungen drastisch reduziert werden. Bereits heute finden in Schutzgebieten Rohstoffabbau, Leitungsbau, militärische Übungen, unbegrenzte Schifffahrt und Fischerei statt. Auch der Ausbau der Offshore Windenergie in Schutzgebieten wird im aktuellen Plan nicht mehr ausgeschlossen. Dies ist ein massiver Rückschritt zum aktuell gültigen Plan von 2009. Die Gesamtbelastung unserer Meere und Küsten ist viel zu hoch und der rechtlich verbindliche gute Umweltzustand kann so nicht erreicht werden“, kritisieren die Umweltverbände BUND, DEEPWAVE, DNR, Fair Oceans, Greenpeace, NABU, Schutzstation Wattenmeer, Whale & Dolphin Conservation und WWF.

Die Bundesregierung fordert, dass Biodiversitäts- und Klimaschutz international eng miteinander verknüpft werden. Doch vor der eigenen Haustür droht dies zu misslingen. Allein im Naturschutzgebiet Doggerbank, der größten Sandbank der Nordsee und wichtiger Lebensraum für Seevögel, Haie und Wale, soll laut Planungsentwurf der Ausbau von bis zu sechs Gigawatt Windenergie geprüft werden. Dadurch wird mindestens ein Drittel der Schutzgebietsfläche  verbaut.  „Hier wird eine rote Linie überschritten“, kritisieren die Umweltverbände. „Die Europäische Kommission hat aufgrund der mangelhaften Umsetzung des Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerks bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Wie schrill müssen die Alarmglocken noch läuten bis die zuständigen Behörden endlich umsteuern?“, warnen die Verbände. Wenn der Klimaschutz im Meer priorisiert wird, geht das nur mit gesunden Meeren, denn diese sind die größten Kohlenstoffsenken der Welt. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegt, dass Meeresschutzgebiete frei von Nutzung hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Noch vor der Bundestagswahl möchte das Bundesinnenministerium den Raumordnungsplan unter fachlicher Ausarbeitung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie per Rechtsverordnung verabschieden – im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Ministerien. Ob dies gelingen wird, bleibt aufgrund der vielen ungelösten Konflikte im finalen Entwurf unklar. Für die Umweltverbände steht fest, dass das Ziel der Raumordnung – die nachhaltige Nutzung und der gute Umweltzustand – mit dem vorgelegten Entwurf klar verfehlt wird.

Weitere Informationen findet ihr in der Stellungname der Umweltverbände.

Hintergrund

Der finale Entwurf des Raumordnungsplans vom 2. Juni 2021 legt die Nutzung der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee für die nächsten Jahrzehnte fest. Damit hat der Prozess auch eine Schlüsselfunktion für den Schutz von Nord- und Ostsee. Seit Ende 2019 wird über die neue marine Raumordnung verhandelt, die dritte öffentliche Beteiligungsphase läuft bis zum 25.6.2021. Nach einer finalen Ressortabstimmung soll der neue Raumordnungsplan als Verordnung durch das Bundesinnenministerium noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Eine parlamentarische Beteiligung ist nicht vorgesehen.

Die EU-Richtlinie zur maritimen Raumordnung (2014/89) sieht vor, dass in den nationalen Raumordnungspläne für die AWZs der Mitgliedsstaaten zum Erreichen des guten Umweltzustands beitragen, wie es die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56) vorsieht. Dies bestätigt die Europäische Kommission in ihrem Bericht zur Umsetzung der MSRL von 2020 und die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0259&from=EN  

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/226/1922698.pdf

Informationen zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland zur mangelnden Umsetzung des Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerks: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_412

 

Update vom 05.08.2021: Die Marine Raumordnung wurde am 04.08.2021 ohne Aussprache und ohne parlamentarische Beteiligung vom Bundeskabinett verabschiedet. Der NABU kritisiert das Festhalten an der Übernutzung der Meere und den Fokus auf rein wirtschaftlichen Interessen.

 

NABU-Studie zu Schiffstreibstoff: Klimaschutz mit Ammoniak

Ein großes, vollgeladenes Containerschiff liegt in einem Hafen an

© Marc Ryckaert / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Pressemitteilung, 23.06.2021, NABU

Miller: Ammoniak, ein Schiffstreibstoff mit Potenzial – und Risiken

Berlin – Seit einiger Zeit wird grüner Ammoniak neben grünem Wasserstoff und Methanol als emissionsfreier Treibstoff für die Schifffahrt diskutiert. Der NABU hat dazu beim Ökoinstitut eine Studie in Auftrag gegeben, mit der untersucht wurde, unter welchem Maßgaben Ammoniak als Treibstoff der Zukunft eine Rolle spielen kann.

Die Ergebnisse zeigen: Der Energieträger hat hohes Potential zum Klimaschutz. Aus Sicht der Luftreinhaltung ist Ammoniak empfehlenswert – unter der Voraussetzung, dass sowohl das klimaschädliche Lachgas als auch gesundheitsschädliche Stickoxidemissionen durch SCR-Katalysator eliminiert werden. Außerdem bedarf es hoher Sicherheitsvorschriften, um eine Leckage zu verhindern, denn Ammoniak ist hochgiftig.

Leif Miller, NABU Bundesgeschäftsführer: „Ammoniak als Schiffstreibstoff kann sein Klimaschutzpotenzial dann voll entfalten, wenn klimaschädliche Lachgasemissionen, die in Produktion, Transport und Verbrennung entstehen, nahezu vollständig eliminiert werden. Um dies sicherzustellen, müssen alle Treibhausgase in nationale und internationale Regulierungen und Bepreisungen aufgenommen werden. Zusätzliche muss es strenge Sicherheitsvorschriften für die Nutzung von Ammoniak als Schiffstreibstoff geben. Zwar sind Kurzzeit- und Langzeitfolgen einer Havarie durch Ammoniak weniger weitreichend, als die einer Schweröl- oder Dieselhavarie. Die Folgen für die marine Umwelt wären dennoch immens.“

Die Studie stellt weiterhin fest: Auch wenn Ammoniak nicht großflächig Anwendung als Treibstoff in der Schifffahrt finden sollte, sind Investitionen in Ammoniak-Infrastruktur keine verlorenen Investitionen. Ammoniak wird im Rahmen der Wasserstoffwirtschaft für die Dekarbonisierung anderer Sektoren eine wichtige Rolle spielen. Die zeitnahe finanzielle und gesetzliche Förderung der grünen Ammoniak-Produktion unter den notwendigen Umwelt- und Sicherheitsauflagen würde demnach in der Zukunft nicht als Fehlentscheidung für den Klimaschutz gewertet werden anders als Investitionen in LNG-Infrastruktur.

Beate Klünder, NABU-Schifffahrtsexpertin: „Auf der Suche nach dem klimaneutralen Kraftstoff der Zukunft dürfen andere Emissionen nicht aus dem Blick geraten. Wir brauchen eine strenge globale Abgasregulierung, um gesundheitsschädliche Stickoxidemissionen, die bei der Verbrennung von Ammoniak aber auch von den heute genutzten fossilen Kraftstoffen entstehen, zu reduzieren.“
Die Bundesregierung müsse sich bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) neben der Regulierung der Klimagase dafür einsetzen, dass auf allen Weltmeeren unverzüglich ein Stickoxidkontrollgebiet eingerichtet werde; fordert Klünder, um den Weg hin zur komplett emissionsfreien Schifffahrt zu ebenen. Eine solche Regulierung könne bei der IMO unverzüglich angestoßen werden, da dies eine bewährte Maßnahme sei, die bereits in Nord- und Ostsee und den amerikanische Küstengewässern greife.

Die vorliegende Studie ist ein erster Beitrag zur Diskussion über die Wirkung von Ammoniak als Schiffstreibstoff. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen sind dringend erforderlich. Insbesondere belastbare Ergebnisse zu der Höhe der Lachgasemissionen sind notwendig, um Aussagen zu Emissionen über den gesamten Lebenszyklus treffen zu können, woraus sich dann konkrete Regulierungen zum Beispiel über einen Grenzwert ableiten ließen.

Hintergrund:
Die Schifffahrt ist für ungefähr drei Prozent der globalen Treibhausgase verantwortlich. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation hat 2018 ihre Treibhausgasminderungsstrategie für den Schifffahrtssektor verabschiedet. Diese sieht eine Halbierung der CO2-Emissionen der Seeschifffahrt bis 2050 im Vergleich zum Jahr 2008 vor. Um mit dem 1,5-Grad-Ziel konform zu sein, müsste die internationale Seeschifffahrt eigentlich das Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung bis 2050 anstreben. Die Branche ist aktuell auf der Suche nach dem Treibstoff der Zukunft, Ammoniak wird als aussichtsreicher Kandidat geführt, da er komplett CO2-frei verbrennt, voraussichtlich am günstigsten zu produzieren ist im Vergleich zu anderen strombasierten Kraftstoffen und er bereits weltweit per Schiff in großen Mengen transportiert wird.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Inwieweit die Schifffahrt mit der Klimakrise zusammenhängt und welche Klimaschutzvorgaben der NABU von der Schifffahrt fordert, könnt ihr in unserem Klima– und Politikblog nachlesen.

 

Klimaschutz, Erhalt der Biodiversität und soziale Gerechtigkeit – diese Aufgaben lassen sich nur im Dreiklang lösen

Eine Person in schmutzigen Klamotten und Turban sitzt auf dem Boden vor einem Weizenfeld

© Aamir Mohd Khan / Pixabay

Pressemitteilung, 10.06.2021, Alfred-Wegener-Institut

Neuer Workshop-Bericht zu Klima und Artenvielfalt nennt Leitplanken für zukunftsweisende Politik

Der Kampf gegen die Erderwärmung und für eine nachhaltige Entwicklung kann nur gelingen, wenn die Menschheit die Themen Klimaschutz, Biodiversität und soziale Gerechtigkeit fortan gemeinsam denkt und bei allen politischen Entscheidungen – global, national und regional – in ihren Wechselwirkungen gleichrangig berücksichtigt. Diese Aussage ist nach Ansicht deutscher Ko-Autoren die wichtigste Kernbotschaft eines neuen wissenschaftlichen Workshop-Berichtes zu „Artenvielfalt, Ökosystemen und Klimawandel“, den Expertinnen und Experten des Weltbiodiversitätsrates IPBES und des Weltklimarates IPCC erstmals gemeinsam erarbeitet haben. Er wird heute der Weltöffentlichkeit vorgestellt. Die Wissenschaftler:innen zeigen darin, warum vor allem der Verzicht auf fossile Brennstoffe für Klima- und Naturschutz wichtig ist. Außerdem belegen sie, wie gesunde Ökosysteme langfristig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Die Autor:innen legen aber auch offen, in welchem Ausmaß einseitig gedachte Klimaschutzkonzepte wie der großflächige Anbau von Energiepflanzen der Natur kurz- und langfristig schaden und ihre Fähigkeit mindern, das Klima zu regulieren und die Menschen mit ausreichend Nahrung, Trinkwasser und anderen überlebenswichtigen Dienstleistungen zu versorgen.

„Unsere Synthese verdeutlicht, auf welch vielfältige Weise sich das Klima und die Naturräume der Erde gegenseitig beeinflussen. Wir können sie deshalb nicht isoliert voneinander betrachten, denn für eine nachhaltige, sozial gerechte Entwicklung menschlicher Gemeinschaften ist beides essenziell: eine möglichst geringe globale Erwärmung und eine artenreiche, produktive und widerstandsfähige Natur“, sagt Prof. Dr. Hans-Otto Pörtner, Klimaforscher am Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), der die Arbeiten an dem Workshop-Bericht gemeinsam mit dem südafrikanischen Naturschutzexperten Prof. Dr. Robert J. Scholes geleitet hat.

Diese engen Wechselwirkungen stellen die Politik vor enorme Herausforderungen. „Wenn die internationale Gemeinschaft ihre Klima-, Naturschutz- und Entwicklungsziele erreichen möchte, wird sie nicht umhinkommen, die Belange des Klimas, der Natur und die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung im Dreiklang zu denken. Das heißt, Aufgabenstellungen werden komplexer, weil zum Beispiel Klimaschutzideen, die für sich betrachtet vielversprechend sind, im Hinblick auf die Natur und die lokale Bevölkerung weitreichende Nachteile mit sich bringen können“, sagt Ko-Autor und Biodiversitätsexperte Prof. Dr. Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ).

Die Herausforderung: Klimaschutzpotenziale der Natur konsequent nutzen und gleichzeitig die Grenzen der Ökosysteme im Blick behalten

Plakative Beispiele dafür sind die Abholzung tropischer Regenwälder für den Anbau von Energiepflanzen wie Soja und Ölpalmen. Aber auch in Mitteleuropa stellt sich angesichts zunehmender Flächenkonkurrenz die Frage, wie Land- und Forstwirtschaft oder Küstennutzung betrieben werden müssen, um einen nachhaltigen Interessenausgleich zwischen Klima, Natur und Mensch zu erzielen – das heißt: die Artenvielfalt zu sichern, ausreichend Nahrungsmittel zu produzieren, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren und gleichzeitig die Kohlenstoffspeicher der Wälder und Böden, auch des Meeresbodens, im maximalen Umfang zu erhalten. „Eine klimaschonende Landnutzung ist machbar, wenn wir bei unseren Entscheidungen beachten, wie viel der jeweilige Naturraum zu leisten vermag und durch welche Nutzungsformen möglichst viele Menschen von der Natur profitieren“, sagt Josef Settele.

Beim Thema Wald stehe die Politik zum Beispiel vor der Wahl, große Monokulturen für die Rohstoff- und Energiegewinnung anzubauen oder aber den Aufbau artenreicher Ökosysteme voranzutreiben. „Angesichts des rasant voranschreitenden Klimawandels dürfen wir jedoch nicht davon ausgehen, dass unsere einheimischen Baumarten für ein künftiges Klima geeignet sind“, sagt Hans-Otto Pörtner. Die Anzeichen mehren sich, dass die angestammten Arten nicht widerstandsfähig genug sind. Das gilt sowohl für Baumarten in den mittleren Breiten als auch für jene in den tropischen Regenwäldern.

Der falsche Ansatz: Emissionen dürfen nicht mit Biodiversitätsschutz verrechnet werden

Angesichts der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse erscheinen auch neue Strategien der Politik, Treibhausgasemissionen energieintensiver Branchen mit Renaturierungs- und Naturschutz-Maßnahmen zu verrechnen, als irreführend und kontraproduktiv. „Klimapolitisch macht es überhaupt keinen Sinn, den weiteren Ausstoß von Treibhausgasen dadurch zu legitimieren, dass ein existierender Wald nicht abgeholzt wird“, sagt Hans-Otto Pörtner. „Die Welt braucht kurzfristig drastische Emissionseinsparungen, um den Temperaturanstieg zu stoppen und gleichzeitig den Erhalt und Wiederaufbau großer, gesunder Ökosysteme, die uns langfristig in die Lage versetzen, der Atmosphäre mehr Kohlenstoff zu entziehen als durch menschliche Aktivitäten freigesetzt wird. Die Leistungen der Natur sollten wir als zusätzliches Gut betrachten, welches es langfristig zu stärken gilt.“

Besondere Erfolgsaussichten hätte eine solche Klima- und Naturschutzpolitik, wenn sie mit der Verbesserung sozialer Gerechtigkeit einhergingen: „Es gilt, die Armut weltweit zu bekämpfen und die Verteilungsgerechtigkeit zu erhöhen. Vielen Menschen bleibt aufgrund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Not gar nichts anderes übrig, als ihren Lebensunterhalt durch Jagd, illegale Fischerei, Goldsuche oder aber durch andere Aktivitäten zu bestreiten, die zum flächendeckenden Raubbau an der Natur beitragen. Sie aus dieser Notlage zu befreien, wäre ein erster wichtiger Schritt für nachhaltigen Klima- und Naturschutz“, so Hans-Otto Pörtner.

Natur- und Klimaschutz als gemeinsames Leitbild allen politischen Handelns

Aus Sicht der Wissenschaftler liefert der neue Workshop-Bericht wichtige Grundlagen für künftige politische Entscheidungen: „Er bringt die Klimakrise, die Biodiversitätskrise und die soziale Krise zusammen und zeigt auf, dass sich diese drei Krisen nur durch gleichgerichtete, aufeinander abgestimmte Transformationsprozesse lösen lassen“, fasst Josef Settele zusammen. Denkbar wäre zum Beispiel, ein Biodiversitätsgesetz im Stil des Klimaschutzgesetzes einzuführen. Auf diese Weise könne man das Thema „Naturschutz“ aus seiner bisherigen politischen Nische befreien und einen zukunftsweisenden Biodiversitätsschutz über Ministeriumsgrenzen hinweg etablieren. Künftig, so lautet ein Fazit der Wissenschaftler, müssten sich alle politischen Entscheidungen daran messen lassen, inwiefern sie bestmögliche Resultate für das Klima, die Biodiversität und die Menschen vor Ort erzielen.

Download des Berichts

Der IPBES-IPCC Workshop-Bericht zu Artenvielfalt, Ökosystemen und Klimawandel kann im englischen Original unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.ipbes.net/BiodiversityClimateScience

Diese Pressemitteilung findet ihr beim Alfred-Wegener-Institut.

Mehr zu den Herausforderungen der Politik findet ihr in unserem Politik– und Klimablog.

 

 

How to shape a future without mining

Mehrere farbige Tiefseekorallen wachsen auf steinigem Untergrund

© NOAA Office of Ocean Exploration and Research / Wikimedia Commons (PD)

Pressemitteilung, 10.06.2021, Seas At Risk

A new paper published today by Seas At Risk warns about the disastrous environmental consequences of a new mining boom while showing how it can be prevented. Opening more mines on land and pushing mining into fragile ecosystems like the deep sea to fuel economic growth is not a realistic way forward. Concrete alternatives to this model already exist and can make mining unnecessary.

Breaking Free From Mining – A 2050 blueprint for a world without mining on land and in the deep sea’ shows the steps needed to move away from patterns that aggravate the environment and climate crises, and shift towards a more sustainable society equipped to tackle them and break free from its dependence on finite resources.

Mining is one of the world’s most polluting industries and a main contributor to climate change. The production of seven metals (iron, aluminium, copper, zinc, lead, nickel and manganese) is responsible for 7% of all greenhouse gas emissions and a major cause of biodiversity loss, human rights violations, political instability and forced displacements in the Global South.

As the environment and climate crises intensify, the much-needed transition to a carbon-neutral economy has focused mostly on technology and innovation fixes such as the large-scale deployment of renewable energy infrastructure, electric vehicles and digitalisation, all of which are metal-intensive. However, relying only on the ‘green economy’ transition without moving away from overconsumption and the paradigm of infinite economic growth requires vast amounts of metals and minerals for batteries, electronic devices or energy infrastructure. “Technology and innovation are an important part of the solution to the ongoing climate and biodiversity breakdown. But we also need much deeper social and economic change”, says Ann Dom, Senior Policy Advisor at Seas At Risk, “and this involves shaping a different narrative for a sustainable future”.

Without it, the expected growth in demand for metals would lead to more mines being opened on land and resource extraction being pushed into new frontiers such as the deep sea, the ecosystem that sustains all life on earth. Hundreds of new mines are being planned across Europe, while several European countries currently hold deep-sea mining exploration licences in international waters and could start mining operations as early as 2023 [1]. “Unless we bring about change”, explains Monica Verbeek, Executive Director at Seas At Risk, “metals are on course to becoming the fossil fuels of the 21st century”.

The paper sets out alternative pathways to a different society and economy, projecting the reader to 2050 and a world in which we have moved away from over-exploitation of natural resources, where primary metal extraction has become a thing of the past, and the deep sea has been safeguarded from ecosystem destruction.

Using a science- and fact-based approach, the paper identifies 2020 as a tipping point for mining and the beginning of the transition to a post-growth society. It discusses existing and emerging alternatives – including the end of planned obsolescence and the rise of repair, reuse and remanufacturing of goods; the shift to distributed energy generation; and mobility systems less reliant on private cars, among many others – and how they are to become instrumental in a fundamental transformation towards a society based on needs rather than growth, on wellbeing, and on the use of resources within the limits of our planet.

Sacrificing entire ecosystems on land and in the deep sea to fuel a new mining boom would not only exacerbate the planetary crisis, but is also unnecessary, as the fact-based alternative narrative presented in the paper showcases. As we work towards a world without fossil fuels, we can also imagine one without mining.

NOTES

[1] For more information on European countries’ involvement in deep-sea mining see Seas At Risk’s report ‘At a crossroads: Europe’s role in deep-sea mining’.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei Seas At Risk.

Deutschland hat im Winter 2022 bei den Verhandlungen im Rahmen des Rates der Internationalen Meeresbodenbehörde eine „precautionary pause“ beim Tiefseebergbau gefordert. Mehr darüber erfahrt ihr auf unserem Politik– und Tiefseeblog.

NABU: Meeresschutz ist Klimaschutz

Zwei Frachter liegen auf dem Wasser, im Hintergrund sieht man einen Industriehafen

© Paul Brennan / Pixabay

Pressemitteilung, 07.06.2021, NABU

Internationaler Tag der Meere / Krüger: Meere sind nicht nur Wirtschaftsraum sondern unverzichtbar für Klima- und Artenschutz

Berlin – Mit ambitionierter Meeresschutzpolitik gegen die Klima- und Artenkrise: Zum Internationalen Tag der Meere am 8. Juni appelliert der NABU an die Politik, unsere Meere besser zu schützen. Nord- und Ostsee sind aufgrund der vielfältigen Belastungen in keinem guten Zustand, haben aber große Bedeutung für natürliche Klimaschutzmaßnahmen, den „Nature Based Solutions“.

Die Meere sind die stabilisierende Kraft des Klimasystems und als Sauerstoffproduzenten und Kohlenstoffsenken unverzichtbar. Durch den historischen Raubbau und die zunehmende Industrialisierung der Nord- und Ostsee drohen diese wichtigen Funktionen verloren zu gehen. „Meerespolitik ist längst kein Nischenthema mehr. Während Weltbiodiversitäts- und Weltklimarat in den Schutz der Ozeane die größte Hoffnung setzen, sieht Deutschland in den Meeren vor der Haustür vorrangig Raum für wirtschaftliche Nutzungen wie Fischerei, Schifffahrt und Offshore Windenergie“, moniert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger, „Wir ignorieren die Verpflichtungen des Natur- und Artenschutzes wie auch die Funktionen und Leistungen von Seegraswiesen, Salzwiesen, Riffen und der mariner Vielfalt für den Klima- und Küstenschutz.“

Je höher die Artenvielfalt und Biomasse im Meer und je gesünder das System, desto effektiver ist seine Klimafunktion als Kohlenstoffsenke. Nur 0,2 Prozent der Meeresfläche binden 50 Prozent des globalen Kohlendioxids in Sedimenten. Salzwiesen sind die effektivsten Klimaschützer. Sie entziehen der Atmosphäre langfristig CO2, mit bis zu 245 Gramm pro Quadratmeter und Jahr mehr als Moore. Sie wachsen mit dem steigenden Meeresspiegel mit und sind so gleichzeitig eine natürliche Klimaschutzmaßnahme. Ebenso Seegraswiesen, die als Kinderstuben der Meere gelten. In Deutschland aber ist deren Fläche in den letzten Jahrzehnten um mehr als 1000 Quadratkilometer zurückgegangen.

„2020 hat Deutschland das Ziel der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verfehlt, einen guten Umweltzustand von Nord- und Ostsee zu erreichen. Gleichzeitig treibt die Bundesregierung über die neue marine Raumordnung die Industrialisierung der Nord- und Ostsee weiter voran. Damit muss Schluss sein. Der Schutz mariner Arten und Lebensräume sowie ihrer Funktionen ist eine zentrale Zukunftsaufgabe der künftigen Bundesregierung. Deutschland hat für die Meerespolitik weder einen nachhaltigen Plan, noch eine eigene Strategie“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Die EU-Biodiversitätsstrategie fordert, mindestens 15 Prozent der geschädigten Meeresflächen wiederherzustellen, zehn Prozent sollen streng geschützt werden. Auch davon ist Deutschland weit entfernt. Selbst in den Meeresschutzgebieten wird gefischt, werden Rohstoffe abgebaut. Die Europäische Kommission hat kürzlich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung des Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerks an Land und im Meer gegen Deutschland eröffnet – ein notwendiger Warnschuss.

„Das Nichtstun von heute kann später sehr teuer werden – nicht nur aufgrund drohender Strafzahlungen aus Brüssel. Investitionen in den Schutz der Meere und in die Renaturierung klimarelevanter Ökosysteme sind eine notwendige Investition in unsere Zukunft. Und das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts hat uns gezeigt, dass diese Zukunftsgerechtigkeit im Zweifelsfall auch einklagbar ist. Das muss die Politik erkennen“, so Krüger.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

DEEPWAVE und weitere Umweltverbände fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf der Marinen Raumordnung eine nachhaltige Nutzung der deutschen Meere ohne Gefährdung von Schutzgebieten. Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Politikblog.

NABU zum Tag des Ostseeschweinswals: Jeder tote Wal ist einer zu viel

Eine große Welle bricht über der Meer

© Dimitris Vetsikas / Pixabay

Pressemitteilung, 14.05.2021, NABU

Krüger: Sofortprogramm zur Räumung von Munition im Meer überfällig

Berlin – Zum Internationalen Tag des Ostseeschweinswals am 16. Mai fordert der NABU mehr politische Verantwortung und effektive Maßnahmen zum Schutz von Deutschlands einzigem heimischen Wal. Aktuell sorgt sich der NABU insbesondere um Unterwassersprengungen von Munitionsaltlasten. Sie sind am Montag, den 17. Mai Thema im Umweltaussschuss des Deutschen Bundestages. Der NABU ist als Sachverständiger dazu geladen.

In der zentralen Ostsee leben nur noch 500 Schweinswale. Der kleine Meeressäuger gilt als vom Aussterben bedroht. Seit Jahren wird um Maßnahmen zum Schutz des Schweinswals in der Fischerei oder beim Bau von Windenergieanlagen gerungen. Trotzdem nimmt der Bestand ab. „Deutschland versagt bislang beim Schweinswalschutz. Ob ertrunken im Stellnetz oder getötet bei der Sprengung von versenkter Weltkriegsmunition: Jeder tote Schweinswal ist einer zu viel. Die Politik muss entschlossen handeln,“ sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

2019 waren nach Minensprengungen eines NATO-Flottenverbandes unter deutscher Beteiligung im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt vermutlich mehr als zehn Schweinswale getötet worden. Vor wenigen Wochen konnte nach Intervention des NABU und des Bundesumweltministeriums eine Sprengung für den geplanten Fehmarnbelttunnel in letzter Minute verschoben werden bis ein Blasenschleier verfügbar ist. „Munition unter Wasser ohne technischen Schallschutz zu sprengen muss aufhören. Dieses Vorgehen verstößt gegen geltendes Naturschutzrecht. Das eigentliche Problem liegt aber viel tiefer. Seit Jahrzehnten versäumt es die Politik, eine Strategie zum Umgang mit Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee zu entwickeln. Das Zögern der Bundesregierung rächt sich jetzt,“ erläutert NABU-Meeresexperte Kim Detloff.

Mehr als 1,6 Millionen Tonnen Weltkriegsmunition verrotten am Grund der deutschen Nord- und Ostsee. Giftige Schadstoffe wie TNT oder Schwermetalle werden frei und finden sich in Fischen und Muscheln. Immer wieder werden Wasserbomben oder Minen beim Pipeline- oder Windparkbau gefunden und gesprengt. Nachdem im April die Umweltministerkonferenz auf die zunehmende Gefahr aufmerksam gemacht hatte, wurden zwei Anträge zum Thema in den Bundestag eingebracht – der Antrag von CDU/CSU und SPD ist bereits beschlossen. Ein weiterer von FDP und Bündnis90/DIE GRÜNEN wird noch im Umweltausschuss diskutiert.

„Der fraktionsübergreifende Konsens ist da. Jetzt muss gehandelt werden. Neben dem Aufbau eines Kompetenzzentrums von Bund und Ländern fordert der NABU ein 100 Millionen Euro Sofortprogramm zum Start einer Pilotkampagne zur umweltverträglichen Räumung von Munitionsaltlasten in der Ostsee und den Aufbau mobiler Entsorgungskapazitäten. Das hilft nicht nur dem Schweinswal, sondern auch dem Forschungs- und Industriestandort Deutschland“, so Krüger.

Das Sofortprogramm Munitionsräumung und andere Forderungen richtet der NABU im Wahljahr 2021 an die Parteien. Weitere Informationen dazu hier: Microsoft Word – 210217_NABU_Kernforderungen_Bundestagswahl

Mehr Informationen zu Munitionsaltlasten: Munition im Meer – NABU

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Welche Auswirkungen Lärm auf die Meeresbewohner hat, könnt ihr hier nachlesen. Die Forderungen vom NABU zum Tag des Ostseeschweinswals 2020 findet ihr in unserem Politikblog.

 

NABU klagt gegen Weiterbau von Nord Stream 2

Mehrere Rohre für den Bau von Nord Stream 2 liegen gestapelt auf der Erde

© Pedant01 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Pressemitteilung, 03.05.2021, NABU

Krüger: Schäden am Meeresökosystem müssen kompensiert werden – Zeit des Freikaufens ist vorbei

Berlin/Hamburg – Der NABU hat am 3. Mai Klage gegen die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellte Genehmigung der Gaspipeline Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage betrifft den noch nicht fertiggestellten Pipelineabschnitt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands. Der Klage vorausgegangen war ein Widerspruchsverfahren, das seit dem Jahr 2018 lief und nach der zweiten Änderungsgenehmigung zuletzt im März 2021 erweitert wurde. Diesen Widerspruch hatte das BSH am 1. April 2021 abgewiesen. Deshalb bleibt nun nur der Klageweg, um den Schaden an der Ostsee zu begrenzen. Wegen der eingereichten Klage darf vorerst nicht im deutschen Teilabschnitt weitergebaut werden.

„Mit unserem vorausgegangen Widerspruchsverfahren haben wir erreicht, dass in der besonders sensiblen Winterrastzeit im Vogelschutzgebiet nicht gebaut werden konnte. Doch Nord Stream 2 zerstört auch direkt Lebensräume am Meeresboden auf einer Fläche von über 16 Fußballfeldern, der Einflussbereich insgesamt ist mehr als zehn Mal so groß“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger, „Eingriffe in Ökosysteme müssen laut Naturschutzrecht vorrangig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Das Bundesamt für Naturschutz hatte deshalb gefordert, geschädigte Riffe wiederherzustellen. Doch Nord Stream 2 soll sich stattdessen mit einem Ersatzgeld freikaufen können. Das wird dem kritischen Zustand der Ostsee keinesfalls gerecht. Daneben stellt sich immer drängender die Frage, ob wir diese Pipeline überhaupt brauchen. Das Projekt ist ein Dinosaurier fossiler Infrastruktur und gefährdet beispielsweise laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung die Energiewende.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Weitere Kritikpunkte des NABU bezüglich der Verletzung des Natur- und Klimaschutzes durch den Bau von Nord Stream 2 könnt ihr in unserem Politikblog nachlesen.

Revision des NABU zum Offshore Windpark Butendiek am Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Viele Windräder stehen in der Ferne im Meer, das Wetter sieht stürmisch aus

© Andrey Sharpilo / Unsplash

Pressemitteilung, 30.04.2021, NABU

Krüger: Entscheidung macht den Weg frei für den Schutz der Seetaucher

Berlin/Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. April im Rechtsstreit des NABU um den Offshore Windpark Butendiek das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen. Die Verpflichtung zum Einschreiten der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), auf Grundlage der Seeanlagenverordnung müsse neu bewertet werden. Das Hamburger Gericht meinte noch, eine zeitweise Abschaltung der Windkraftanlagen sei nicht möglich, da die Legalisierungswirkung der Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 2002 dem entgegenstehe. Diese Auffassung sahen die Leipziger Richter als nicht vereinbar mit dem Bundesrecht und verwiesen auf die dynamischen Betreiberpflichten. Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg in einem komplizierten Rechtsstreit um einen Windpark am falschen Ort. Wir begrüßen, die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich, hilft sie doch, das andauernde ‚Schwarze-Peter-Spiel‘ um Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu beenden. Der Schaden im Vogelschutzgebiet ist heute unstrittig. Die Entscheidung macht den Weg für effektive Maßnahmen zum Schutz der Seetaucher frei. Dringend notwendig ist eine Teilabschaltung der Windenergieanlagen in den Monaten März und April, um jährlich wiederkehrende Lebensraumverluste im Vogelschutzgebiet zu verringern.“

Seit 2014 ist der NABU gezwungen, gleich zwei Umweltschadensklagen gegen den Windpark Butendiek zu führen. Während das BSH allein für die Abwehr von Umweltschäden verantwortlich sein soll, ist nach aktueller Rechtsprechung das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Schadenssanierung zuständig. Eine Zersplitterung in der Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie, die nicht nur den Klageweg des NABU verkompliziert, sondern insbesondere die Entwicklung von Schutzmaßnahmen erschwert. Durch den Windpark Butendiek haben die streng geschützten Stern- und Prachttaucher mindestens 265 Quadratkilometer des für sie ausgewiesen Schutzgebiets verloren. Die Vögel meiden die sich drehenden Turbinen bis in einer Entfernung von 16 Kilometern. Auch das BfN befürchtet einen Rückgang der lokalen Seetaucher-Population und hat jüngst räumliche Schutzmaßnahmen eingeleitet, die nach NABU-Meinung unzureichend sind.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Mehr Informationen zu der Klage des NABU gegen den Offshore Windpark Butendiek findet ihr in unserem Politikblog.

Historischer Erfolg für Klima-Verfassungsbeschwerde

Auf einer Demonstration steht ein Fahrrad mit einem Pappschild auf dem "Klimaschutz jetzt" steht

© Dominic Wunderlich / Pixabay

Pressemitteilung, 29.04.2021, Germanwatch Kompakt

Karlsruhe erklärt Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig und stärkt Rechte der jungen Generation

Berlin (29. April 2021). Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Beschluss die Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen für eine menschenwürdige Zukunft in weiten Teilen akzeptiert: Die Freiheits- und Grundrechte werden bereits heute durch unzureichenden Klimaschutz verletzt. Der Gesetzgeber muss das Klimaschutzgesetz bis Ende nächsten Jahres nachbessern.

Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg), die die jungen Menschen vertritt, kommentiert die Entscheidung: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen global beachtlichen neuen Maßstab für Klimaschutz als Menschenrecht gesetzt. Es hat die extreme Krisensituation beim Klimaschutz erkannt und die Grundrechte generationengerecht ausgelegt. Der Gesetzgeber hat jetzt einen Auftrag für die Festlegung eines schlüssigen Reduktionspfads bis zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Abwarten und verschieben von radikalen Emissionsreduktionen auf später ist nicht verfassungskonform. Klimaschutz muss heute sicherstellen, dass zukünftige Generationen noch Raum haben.”

Sophie Backsen, eine der jungen Beschwerdeführer:innen, erlebt schon heute die Folgen der Klimakrise auf ihrer Heimatinsel Pellworm: „Die Entscheidung der Gerichts ist ein Riesenerfolg für uns junge Menschen, die wir schon jetzt von der Klimakrise betroffen sind – ich freue mich sehr! Es ist klar geworden, dass wesentliche Teile des Klimaschutzgesetzes nicht mit unseren Grundrechten vereinbar sind. Wirksamer Klimaschutz muss jetzt beginnen und umgesetzt werden – nicht erst in zehn Jahren. Nur so kann meine Zukunft auf meiner Heimatinsel gesichert werden. Die Entscheidung gibt mir Rückenwind, weiterzukämpfen.”

Luisa Neubauer von Fridays for Future ist ebenfalls eine Beschwerdeführerin: „Klimaschutz ist nicht nice-to-have – gerechter Klimaschutz ist Grundrecht, das ist jetzt offiziell. Ein Riesen Erfolg – für alle und besonders für uns junge Menschen, die seit über zwei Jahren für ihre Zukunft klimastreiken. Wir werden nun weiter kämpfen, für eine generationengerechte 1,5 Grad Politik.”

Germanwatch hat die Verfassungsbeschwerde unterstützt.
Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch:
„Das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts legt den Schutz der Grundrechte endlich generationengerecht aus. Die Freiheit und Grundrechte von morgen dürfen nicht durch unsere Emissionen heute verheizt werden – es gibt die Verpflichtung, diesen Schutz durch ein wissenschaftsbasiertes Klimaschutzgesetz zu gewährleisten. Der Grundrechtsschutz gilt auch für betroffene Menschen im globalen Süden. Dieses Urteil wird ein zentraler Bezugspunkt für alle Klimaklagen, die weltweit anhängig sind.“

Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz der deutschen Bundesregierung. Die Kläger:innen sind Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland. Sie werden unterstützt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland, von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie von Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. Mit ihren Verfassungsbeschwerden verleihen sie ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin war vorausgegangen – und lieferte wichtige Grundlagen für das heutige Urteil.

Aktenzeichen: 1 BvR 288/20

Diese Pressemitteilung findet ihr bei Germanwatch.

Auch in Portugal haben Jugendliche aufgrund der Verletzung ihrer Menschenrechte durch die Klimakrise 33 Staaten verklagt. Mehr dazu könnt ihr in unserem Klima– und Politikblog nachlesen.

 

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