Ein offshore windpark mitten in der Nordsee

© Llywelyn2000 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Stellungnahme zum WindSee-Änderungsgesetz vom 28.05.2020, NABU, Juni 2020

Pläne des Windenergie-auf-See-Gesetzes nicht vereinbar mit Naturschutzrecht

Auf Initiative des Wirtschaftsministeriums hat das Bundeskabinett am 3. Juni ein Ausbauziel von 40 Gigawatt Offshore-Windenergie bis zum 2040 verabschiedet. Doppelt so viel wie das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorsieht.

Am 3. Juni hat das Bundeskabinett über einen eilig abgestimmten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) entschieden. Notwendig war die Änderung, um die neuen Ziele von 20 Gigawatt Offshore-Strom bis 2030 aus dem Klimaschutzprogramm der Bunderegierung gesetzlich abzusichern. Der NABU unterstützt dieses Ausbauziel, hat sich jedoch stets für einen naturverträglichen Ausbau im Rahmen der ökologischen Belastungsgrenzen stark gemacht. Mit dem jetzt festgeschriebenen Ausbauziel von 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 ignoriert der aktuelle Referentenentwurf die einander bedingenden Anstrengungen des Klimaschutzes und des Naturschutzes und verfolgt vielmehr industriepolitische Ziele auf Kosten von Nord- und Ostsee. Beiden Meere geht es schlecht, sie sind schon heute an ihrer Belastungsgrenze.

Ausbaupläne verstoßen gegen EU-Vogelschutzrichtlinie

Schon lange wird in Deutschland über die Offshore-Windenergie gestritten. Während der NABU das aktuelle Ziel des Klimaschutzprogramms der Bunderegierung von 20 Gigwatt Leistung bis 2030 unterstützt, fordern die Branche und Teile der Politik deutlich höherer Ausbausziele. Die Diskussion dazu findet auch in der Fortschreibung der maritimen Raumordnung (MRO) statt, ein durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) koordinierter Dialog bis Mitte 2021. Hier sollen die Interessen der Wirtschaft mit den Verpflichtungen des Meeresnaturschutzes zusammengeführt und verhandelt werden.

Die vollständige Stellungnahme findet ihr auf der Seite des NABU.

Auch in der Vergangenheit hat der NABU gegen verschiedene Offshore-Windparks Einspruch eingelegt. Beim Windpark Gennaker, weil dieser Gefahren für Schweinswale, Meeresenten und Zugvögel birgt, wie der NABU in der Pressemitteilung im Februar 2020 erklärte. In einer Pressemitteilung im März 2019 forderte der Naturschutzbund außerdem sofortige Schutzmaßnahmen für Seevögel, die durch den Windpark Butendiek bedroht werden.

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