Pressemitteilung, 20.03.2019 vom NABU

Bundesbehörden müssen sofortige Schutzmaßnahmen für Seevögel einleiten

Berlin – Der NABU hat formell Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Grund dafür ist der massive Umweltschaden durch den Offshore-Windpark „Butendiek“ und durch weitere Windparks am europäischen Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ in der Nordsee. „Seit fast zwei Jahren zeigen die Daten, dass seltene und streng geschützte Seetaucher aus dem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet vertrieben werden. Die verantwortlichen Behörden müssen jetzt handeln. Sonst verstößt Deutschland weiter jeden Tag gegen geltendes EU-Naturschutzrecht,“ sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sich die Offshore-Windparks in der Nordsee erheblich stärker auf die Vogelwelt auswirken als prognostiziert. Besonders betroffen sind die störungsempfindlichen Seetaucher, die Windräder in großem Abstand meiden. Bis zu einer Entfernung von 16 Kilometern um die errichteten Windparks werden deutlich weniger Seetaucher gezählt. Fast zwei Drittel des EU-Vogelschutzgebietes sind beeinträchtigt.  Die Vögel werden so aus ihrem angestammten Rast- und Nahrungsgebiet, dem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet, verdrängt. „Allein ‚Butendiek‘ führt zu einem Totalverlust von rund 265 Quadratkilometern, das sind 8,5 Prozent des Vogelschutzgebiets. […]

Die vollständige Pressemitteilung vom NABU findet ihr hier.

Weitere Informationen über die EU-Beschwerde des NABUs und den Fall „Butendiek“: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/offshore-windparks/butendiek/index.html

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