Viele Dosen ohne Pfand liegen eingedrückt aufeinander

© Erich Röthlisberger / Pixabay

Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das Bundesumweltministerium will mit seinem neuen Verpackungsgesetz gegen die steigende Umweltverschmutzung ankämpfen, indem Dosen und Einwegkunststoffflaschen nur noch mit Pfand verkauft werden dürfen. Auch Online-Handelsplattformen sollen verpflichtend überprüfen müssen, ob die Firmen, die ihre Plattformen nutzen, ihre Verpackungen sowohl anmelden als auch die anfallenden Entsorgungskosten bezahlen. Außerdem sollen Mehrwegverpackungen im „To-Go“-Bereich gefördert, und der Anteil an Recyclingmaterial von PET-Flaschen stufenweise erhöht werden.

Es gibt aber einige Unklarheiten im Gesetz, weshalb es unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe kritisiert wird. Es fehlen gesetzlich verankerte Vermeidungsziele, eine verbindliche Mehrwegquote und eine konsequente und zuverlässige Überprüfung der neuen Regelungen. Im Jahr 2018 sind 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle angefallen, also 228 Kilo pro Person, wovon aber die Hälfte aus Industrie und Landwirtschaft kommt. Auch befürchtet das Bundesumweltministerium selbst, dass es durch das neue Gesetz zu Materialverschiebungen kommt: anstatt der Nutzung von Mehrwegprodukten werden Plastikeinwegprodukte oft mit Einwegprodukten aus z.B. Papier ersetzt. Es braucht deutliche Anreize für die Hersteller, sodass von Anfang an weniger Müll anfällt und einen Richtungswechsel hin zu einer Kreislaufwirtschaft.

Den Artikel „Dosen nur noch mit Pfand“ von Heike Holdinghausen vom 23.11.2020 findet ihr bei der taz.

Auch das EU-Einwegplastikverbot weist deutliche Mängel auf. Bei unserer Kampagne BLUE STRAW findet ihr  Alternativen zu Einwegplastik und weitere Infos zum Thema Plastikverschmutzung.

 

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