Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

LNG-Terminals gehören auf den Prüfstand

LNG: Fünf Kräne des Hamburger Hafens in der Dämmerung

© Marius Niveri / Unsplash

Pressemitteilung, 20.01.2023, BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordern anlässlich der heutigen Einweihung des LNG-Terminals in Brunsbüttel und des Baubeginns weiterer LNG-Terminals, die Anzahl neuer Anlagen stark zu beschränken und die gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten.

Die Umweltverbände haben beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Widerspruch gegen die immissionschutzrechtliche Genehmigung des LNG-Terminals in Wilhelmshaven eingelegt. Diese wurde mit der Inbetriebnahme des schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven veröffentlicht.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Ein Ende der Gasmangellage ist in Sicht, umso weniger sinnvoll wirkt die überdimensionierte neue Infrastruktur für flüssiges Gas an unseren Küsten. Spätestens jetzt muss das LNG-Gesetz, das eigens geschaffen wurde, um die Planung und Genehmigungen zu beschleunigen, auf den Prüfstand. Denn die ausgesetzten Umweltprüfungen und Beteiligungsverfahren werden wir bitter mit Schäden in sensiblen Ökosystemen bezahlen. Umso wichtiger ist es, dass wenigstens der Klimaschaden und die Laufzeit der Genehmigung für den Import von fossilem Gas strikt begrenzt wird. NABU und BUND werden deshalb gemeinsam auf dem Klageweg den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.”

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Der Betrieb des LNG-Terminals ist mit den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht vereinbar. Die Laufzeit bis zum Jahr 2043 widerspricht der schon ab dem Jahr 2030 nötigen Umstellung auf grünen Wasserstoff. Anders als häufig unterstellt, sind schwimmende LNG-Terminals nicht Wasserstoff-Ready. Die Genehmigung sollte deshalb in ihrer jetzigen Form nicht bestehen bleiben. Stattdessen muss die Laufzeit von LNG-Terminals in Wilhelmshaven und anderswo stärker zeitlich begrenzt werden. Klimaminister Robert Habeck hat den Behörden einen Bärendienst mit seinen gesetzlichen Vorgaben erwiesen. Diese berücksichtigten den Klimaschutz nicht ausreichend und führen jetzt zu falschen Abwägungen in den Behörden. Wir werden vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen, sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BUND.

Warum Flüssiggas für unser Klima so schädlich ist, könnt ihr in unserem Post „LNG: Gut für die Luft, schlecht fürs Klima?“ nachlesen.

BUND gegen Kohlendioxid-Deponien im Meer oder an Land

CCS: Kohlendioxid-Deponie; Wolken ziehen sich im Hintergrund zusammen

© Peabody Energy, Inc. / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Pressemitteilung, 21.12.2022, BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verurteilt die heutige Ankündigung der Bundesregierung, jährlich viele Millionen Tonnen Industrie-CO2 abscheiden und deponieren zu wollen (Carbon Capture and Storage, CCS), anstatt die Emissionen im Industriesektor zu reduzieren.

Der BUND kritisiert ebenfalls geplante Subventionen für CCS über so genannte Klimaschutzverträge in Milliardenhöhe und den Vorstoß von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Speicherung von CO2 im Boden im industriellen Maßstab kurzfristig zuzulassen. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Evaluierungsberichts zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz (KSpG) beschlossen. In dem Gesetz wird seit 10 Jahren die Einlagerung von Kohlendioxid in Gesteinsschichten geregelt. Bisher war CCS nur in begrenzten Mengen zu Forschungs- oder Demonstrationszwecken erlaubt.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist brandgefährlich für den Klimaschutz, dass die Evaluierung des CCS-Gesetzes so stark von Industrieinteressen überlagert wurde. Sie wollen ihre klimaschädigenden Abgase einfach unter der Nordsee deponieren, anstatt ihre Emissionen endlich zu reduzieren. Aber die Meere sind nicht die Müllhalde der Menschheit oder eine Deponie für Klimamüll. CO2 dort zu verpressen ist profitabel für die Gasindustrie, aber bedroht nachweislich den Lebensraum am Meeresboden – denn langfristig sind Leckagen einkalkuliert. Die Nordsee ist auch ohne neue CO2-Industrie schon übernutzt. Die Meere sind für das Überleben der Menschen zentral und brauchen unseren uneingeschränkten Schutz. Die Ampel muss sich zum Vorsorgeprinzip und zum Schutz der Meere bekennen und darf den klimaschädlichen Phantasien der Industrie nicht nachgeben.“

Statt die industriellen Emissionen so zu reduzieren, wie es vom Klimaschutzgesetz verlangt wird, versuchen Industrievertreter*innen das Verpressen von Treibhausgasen als Klimaschutz zu vermarkten. Diese Debatte ist nicht neu. Bereits vor zehn Jahren versuchte die Energiewirtschaft, CCS an Kohlekraftwerken als vermeintliches Zukunftsmodell zu verkaufen. Vor allem in Norddeutschland fanden daraufhin große Proteste gegen den Einsatz der Technologie statt.

„In dem heutigen Bericht wird ein optimistisches Bild von der CCS-Technologie gezeichnet. Aber es ist erwiesen, dass CCS-Projekte der Industrie gefährliche Luftschlösser sind. Nach Jahrzehnten der Versuche bleiben sie technisch unausgereift. Sie würden einen hohen zusätzlichen Energieeinsatz verlangen, sind teuer und nicht effektiv. Hinzu kommt, dass die Langzeitgefahren nicht ausreichend erforscht sind. Bis heute sind CCS-Projekte in Europa und weltweit vor allem darin erfolgreich, staatliche Gelder einzuwerben; aber sie verlängern fossile Geschäftsmodelle immer weiter“, sagt Olaf Bandt.

 

Hintergrund

Der heute vorgestellte Entwurf des Evaluierungsberichts zum KSpG legt nahe, dass die Einschränkungen der Anwendung von CCS im KSpG aufgehoben werden sollen. Der Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Abscheidungsanlagen, Rohrleitungen, Zwischenspeichern, Umladestationen und Häfen für das Klimaabgas soll schnell gesetzlich ermöglicht und alle rechtlichen Hindernisse des Immissions- oder Umweltschutzes dabei aus dem Weg geräumt werden. Die Empfehlungen der Bundesregierung gehen noch weiter: CO2 soll perspektivisch auch in Deutschland verpresst werden können; eine neue Raumordnung für den Untergrund wird angekündigt, absehbar mit einer privilegierten Genehmigung für CO2-Deponien der Großindustrie. Enteignungsvorschriften sollen erweitert, die Rechte der Länder beschnitten werden. Parallel dazu werden bereits Förderprogramme gestrickt, um die großen industriellen Verschmutzer mit Milliarden an Steuergeldern für CCS auszustatten.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BUND.

NABU zum Weltnaturabkommen: Mehr Schutz, wenig Pflichten

Eine Betonstraße führt durch einen Wald, der komplett abgebrannt ist. Nur noch die schwarzen Stämme stehen im Nebel

© Chad Peltola / Unsplash

Pressemitteilung, 18.12.22, NABU

Krüger: Trotz einiger Fortschritte zu wenig für eine Trendumkehr beim Verlust von Natur und Arten / EU und Deutschland müssen nachschärfen

Berlin/Montreal – Heute haben sich die Vertragsstaaten nach zähen und intensiven Verhandlungen bei der Weltnaturkonferenz auf ein globales Abkommen geeinigt. Mit der Vereinbarung bekennen sich die Nationen dazu, die Biodiversität zu erhalten und schützen. Der NABU blickt mit Ernüchterung auf das Ergebnis: Trotz inhaltlicher Fortschritte werde das Weltnaturabkommen nicht ausreichen, um den Verlust der Artenvielfalt und Ökosysteme zu stoppen oder umzukehren.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die Welt rast in der Natur- und Klimakrise auf einen Abgrund zu. Doch statt entschieden zu bremsen, geht sie lediglich etwas vom Gas. Die Nationen behandeln die Naturkrise so, als könne man sie recht einfach mit mehr Schutzgebieten und Renaturierung aufhalten. Doch der Verlust unserer Arten und Lebensräume durch unseren Konsum ist akut, er ist fundamental und er bedroht die Lebens- und Wirtschaftsgrundlage aller Menschen.

Neben deutlichen Fortschritten – etwa 30 Prozent unseres Planeten unter Schutz zu stellen oder die Risiken aus Pestiziden und Düngemitteln zu halbieren – bleibt zu viel unberücksichtigt. Es gibt keine messbaren Ziele, die den Biodiversitätsverlust durch die Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, den Handel sowie den Finanzsektor aufhalten könnten. So bleibt bei aller Freude auch Ernüchterung – und ein klarer Auftrag an die EU und Deutschland. Wir stehen nun in der Verantwortung, Regelungen zu entwickeln, mit denen Arten und Ökosysteme wirklich erhalten werden – etwa mit der nationalen Biodiversitätsstrategie.“

Nicht zuletzt fehlt es dem Abkommen an konkreten Vorgaben bei der Umsetzung. Magdalene Trapp, Referentin für Biodiversitätspolitik: „Die Vertragsstaaten scheinen nicht aus der Vergangenheit gelernt zu haben. Mit diesem Weltnaturabkommen steuern wir auf dieselben Probleme zu, wie schon vor zehn Jahren, als die sogenannten Aichi-Ziele festgelegt wurden. Keines davon ist erreicht worden. Denn es fehlte an Möglichkeiten, die Ziele zu kontrollieren und nachzuschärfen – so auch in diesem Abkommen. Die kommende Weltnaturkonferenz muss hier schnell für Klarheit und Verbindlichkeit sorgen.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Auch die Ergebnisse der diesjährigen Weltklimakonferenz COP27 sind nur teilweise zufriedenstellend. Mehr darüber erfahrt ihr auf unserem Politikblog.

NABU zu EU-Notverordnung: Politischer Fehltritt

EU-Notverordnung zum Ausbau erneuerbarer Energien: Solaranlage in Offingen, Deutschlanf

© Andreas Gücklhorn / Unsplash

Pressemitteilung, 19.12.2022, NABU

Krüger: Eilgesetzgebung ist falscher Weg – EU muss zukunftsfähigen Rechtsrahmen für Erneuerbare-Energien-Richtlinie entwickeln

Brüssel/Berlin – Heute haben die Energieminister der EU-Mitgliedstaaten eine Notverordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien verabschiedet. Diese geht vor allem zurück auf das Betreiben der deutschen Bundesregierung. Der NABU hält seine Kritik daran aufrecht. In jedem Fall ist die durch diese Regelung gewonnene Zeit nun für eine grundlegende Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu nutzen.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Mit der Notverordnung ist ein schadhafter Wildwuchs von Erneuerbaren zu Lasten der Natur zu befürchten. Die Bundesregierung riskiert, jahrzehntelang bewährte und für den Natur- und Klimaschutz wichtige Planungs- und Umweltstandards aufzugeben. Um das Umsetzungschaos zu mindern, muss Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck jetzt von einer Hauruck-Novelle der parallel verhandelten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED IV) absehen. Stattdessen sind EU-weit Vorgaben für eine Raumplanung zu entwickeln, die Naturschutz und Klimaschutz gleichermaßen in den Blick nehmen.“

Raphael Weyland, EU-Umweltrechtexperte des NABU, ergänzt: „Erneuerbare Energien pauschal als im überwiegenden öffentlichen Interesse zu betrachten, ohne die ökologische Wertigkeit des Standorts zu berücksichtigen, wie es die Notverordnung tut, verschärft die Naturkrise. Die damit einhergehenden Eingriffe in bestehendes Umweltrecht führen auch zu Rechtsunsicherheiten und damit letztlich nicht zur Projektbeschleunigung. Mit der Notverordnung sind zudem Teile der vierten Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie überholt. Um die Natur- und Klimakrise gemeinsam anzugehen, müssen nun beschleunigt natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder und Seegraswiesen wiederhergestellt werden.“

Die EU-Notverordnung sieht der NABU auch deswegen kritisch, weil sie verschiedene gefährliche Präzedenzfälle schafft. So werden unter dem Deckmantel der Energiewende Bereichsausnahmen von der UVP-Richtlinie, der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie geschaffen, ohne diese Rechtsakte selbst ändern zu wollen. Nicht zuletzt wird unter Berufung auf eine Notfallkompetenz das Europäische Parlament ausgehebelt.

Besonders denkwürdig ist das Gesetzesvorhaben auch deswegen, weil es der Energierat offenbar nicht besonders ernst meint mit Klimaschutz und Erneuerbaren. Denn parallel zur Debatte um die Notverordnung hat er heute seine Zustimmung zur Anhebung eines wichtigen Erneuerbaren-Zieles verweigert. Konkret ging es darum, dass die EU-Kommission mit REPowerEU auch vorgeschlagen hatte, das bestehende Ziel von 40 Prozent Erneuerbaren im Bruttoendenergieverbrauch auf 45 Prozent anzuheben. Diese Änderung lehnten die Mitgliedstaaten aber ab.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Insbesondere die Windenergie auf See bedroht geschützte Arten und somit das Ökosystem Meer. Lest dazu die Pressemitteilung „NABU: Notverordnung verschärft Konflikte beim Ausbau der Windenergie auf See„.

NABU enttäuscht über Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Riffen im Fehmarnbelt

Fehmarnbeltquerung: Fotografie eines Leuchtturmes auf Fehmarn

© denfran / pixabay

Pressemitteilung, 14.12.2022, NABU

Krüger: Minimallösung gleicht massive Zerstörung wertvoller Riffe nicht aus / gefährliche Präzedenz für künftige Eingriffe

Berlin – Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die NABU-Klage gegen den Planänderungsbeschluss der Festen Fehmarnbeltquerung abgewiesen. Es ging um die nach Überzeugung des NABU unzureichende Wiederherstellung von Riffen sowie um Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Das Urteil ist eine große Enttäuschung. Der Ostsee geht es ökologisch schlecht, Deutschland hat sämtliche europäische Zielvorgaben gerissen. Umso wichtiger, dass so schwerwiegende Eingriffe wie der Tunnelbau wirksam kompensiert werden. Mit dem heutigen Urteil läuft dieser Anspruch ins Leere“, kritisiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Grundsätzlich ist der Aufbau von Riffen die richtige Kompensationsmaßnahme, die Schönrechnerei aber, an deren Ende nur ein Viertel der zu kompensierenden Fläche wiederhergestellt werden muss, ist fatal und darf keinesfalls Schule machen.“

Die Planänderung hatte einen Kompensationsbedarf von 63 Hektar Rifffläche ermittelt. Der NABU kritisiert, dass 27 Hektar über die ihrerseits ohnehin zu geringe Kompensation im Ausgangsverfahren abgedeckt sein sollen. Noch schwerwiegender aber: Für die verbleibenden 36 Hektar sollen auf einer Fläche von 17,5 Hektar Riffe im Seegebiet Sagasbank verbessert werden. „Während im Fall des Fehmarnbelttunnels nur gut ein Viertel des festgestellten Bedarfs kompensiert werden muss, fordert der Orientierungsrahmen des Lands Schleswig-Holstein in Übereinstimmung mit der Bundeskompensationsverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetzt das umgekehrte Verhältnis von 3:1“, erläutert Detloff. „Warum die Meere angesichts ihres dramatisch schlechten Zustands schlechter gestellt werden sollen als zum Beispiel ein Wald an Land, das konnte die Planfeststellungsbehörde in Leipzig nach unserem Eindruck nicht überzeugend darstellen.“ Der NABU erwartet jetzt die schriftliche Begründung des Urteils und wird fallübergreifende Aspekte analysieren.

Hintergrund

Die Klage des NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss der Festen Fehmarnbeltquerung hatte das Bundesverwaltungsgericht im November 2020 abgewiesen, aber zugleich festgestellt, dass eine Zerstörung zunächst übersehener, gesetzlich geschützter Riffe gegen Naturschutzrecht verstieße. Identifiziert wurden die betroffenen Riffe erst 2019 nach Hinweisen des NABU, vorher fanden sie keine Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren. Um die Riffzerstörung nachträglich zu legitimieren, wurde im September 2021 ein Planänderungsbeschluss erlassen. Weil dieser nur ungenügende neue Riffflächen vorsah und außergerichtliche Einigungsversuche durch das Amt für Planfeststellung Verkehr abgebrochen wurden, hatte der NABU im Oktober 2021 erneut Klage eingereicht.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

2021 hat der NABU die Klagebegründung gegen die Planänderung der Festen Fehmarnbeltquerung eingereicht. Lest außerdem hier nach, inwiefern die Fehmarnbeltquerung die Tier- und Pflanzenwelt der Ostsee gefährdet.

Ein Schritt in die falsche Richtung: Effektiver Rechtsschutz soll für vermeintliche Planungsbeschleunigung geopfert werden

Ein Windrad steht kurz vor der Küste im Wasser

© moerschy / Pixabay

Pressemitteilung, 30.11.22, NABU

Kabinett beschließt Gesetzesnovelle, die Eilrechtsschutz trotz fehlerhafter Planung aussichtslos werden lässt

Am heutigen Mittwoch hat die Bundesregierung den „Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ beschlossen. Die Novelle aus dem Bundesjustizministerium soll den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz massiv einschränken und stellt nach Überzeugung der Umweltorganisationen NABU, DUH, Green Legal Impact und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) einen klaren Schritt in die falsche Richtung dar. Die Verwaltungsgerichte könnten zukünftig einen Fehler der Genehmigungs- oder Planungsentscheidung außer Acht lassen, „wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird.“ Diese Formulierung ist denkbar unbestimmt und ermöglicht Richterinnen und Richtern sehenden Auges, rechtswidriges behördliches Handeln zu dulden. Aus Sicht der Umweltverbände verstößt diese Regelung gegen verfassungs-, europa- und völkerrechtlich gebotene Prinzipien. Hinzukommt, dass nahezu alle Fehler heilbar sind, sodass kaum mehr ein Fehler dazu führen würde, dass Vorhaben vorläufig gestoppt werden. Eine erhebliche Beschleunigung ist dadurch jedoch nicht zu erwarten, denn die Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht werden schon jetzt äußerst zügig durchgeführt.

„Aus unserer Sicht ist es ganz besonders alarmierend, dass die Erleichterungen auf eine Vielzahl von unterschiedlichen, großen Infrastrukturvorhaben anwendbar sein sollen, ohne dass es auf ihren Umwelt- und Klimanutzen ankommt. Denn die Änderungen sollen auch vielen klimaschädlichen Vorhaben wie Kraftwerke, Gasversorgungsleitungen, Abfallanlagen, Flughäfen, Bundesfernstraßen, Gewässerausbauten und LNG-Anlagen zugutekommen. Genau diese sollten jedoch nicht schneller umgesetzt werden sollten, sondern gehören dringend auf den Prüfstand“, so DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.

“Planungsbeschleunigung darf nicht dadurch erreicht werden, dass festgestellte Planungsfehler irrelevant und Eingriffe in die Natur auf die vage Hoffnung einer Fehlerheilung hin zugelassen werden. Hilfreich wären vielmehr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, klare und naturschutzfachlich begründete Leitlinien für die Prüfung umweltrechtlicher Sachverhalte und ausreichend Personal in Behörden und Gerichten. Eine Beschneidung des Rechtsschutzes der betroffenen Öffentlichkeit und der Umweltverbände ist nicht der richtige Weg und führt zu Akzeptanzverlusten“, sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

„Die geplante Regelung, dass die Gerichte im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nahezu alle Fehler behördlicher Entscheidungen außer Acht lassen können, riskiert zudem, rechtsstaatliche Prinzipien ohne Not über Bord zu werfen. In der gerichtlichen Praxis wird auf diese Weise nämlich die genaue Prüfung im Einzelfall verhindert, so dass die Behörden ihre Entscheidungen vorläufig durchziehen können“, ergänzte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Hintergrund:
Schon der Entwurf aus dem August sorgte für Kritik aus unterschiedlichsten Lagern. So haben neben den Umweltverbänden auch die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltsverein und die Neue Richtervereinigung verschiedene Aspekte des Entwurfs bemängelt. Auch Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, die tagtäglich an entsprechenden Verfahren arbeiten, haben sich kritisch geäußert. Kurioserweise findet sich genau diese Expertenmeinung jedoch nicht unter den übrigen, auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlichten Stellungnahmen. Ein beim Ministerium gestellter Antrag auf Herausgabe der Stellungnahme wurde abgelehnt. Man beruft sich darauf, dass ein Anspruch auf Informationszugang nicht bestehe, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Das dies nur für die Einschätzung der Bundesveraltungsgerichtsrichterinnen und -richter und nicht für die übrigen Stellungnahmen gelten soll, verwundert.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Mehr über den Hintergrund der Planungsbeschleunigung und der Aushebelung von Umweltstandards, erfahrt ihr auf unserem Politikblog.

Zur Wattenmeerkonferenz: „Nature first in the Wadden Sea“

Fußspuren sind im Wattenmeer zu sehen

© Friedhelm Brandenburg / Pixabay

Pressemitteilung, 29.11.2022, WWF

Umweltverbände fordern ehrgeizige Maßnahmen zum Schutz des Wattenmeeres

Anlässlich der 14. trilateralen Wattenmeer-Konferenz in Wilhelmshaven fordern dänische, deutsche und niederländische Umweltverbände bei einer gemeinsamen Aktion einen wirksameren Schutz des Wattenmeeres. Trotz eines hohen Schutzstatus und herausragender Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Klimaschutz wird das Weltnaturerbe Wattenmeer weiterhin stark von vielfältigen Nutzungen bedroht. Die Verbände appellieren an die Politik, sich auf ein wirksames Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Belastungen des Wattenmeeres zu einigen.

In den meisten Bereichen des Wattenmeeres wird nach wie vor intensive Fischerei betrieben. Die Verbände fordern nachdrücklich eine großflächige Ausweisung von fischereifreien Ruhezonen in den Wattenmeer-Nationalparken, um der Natur die Möglichkeit zur Erholung zu geben. Nur wenn ein Großteil des Wattenmeeres unter strengen Schutz gestellt wird, besteht Aussicht, das 10-Prozent-Schutzziel der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zu erreichen. Damit sich Wanderfische zwischen dem Wattenmeer und ihren flussaufwärts gelegenen Lebensräumen frei bewegen können, müssen Barrieren wie z. B. Schöpfwerke und Wehre entschärft und somit Flüsse durchgängig gemacht werden.

Eine der größten Bedrohungen der sensiblen tidegeprägten Flussmündungen sowie Unterwasserwelt des Wattenmeers ist das Ausbaggern und Verklappen von Sedimenten infolge der massiven Flussvertiefungen von Ems, Weser und Elbe. Um die Schäden einzudämmen, ist eine Kooperation der Küstenanrainer und Häfen dringend erforderlich. Weitere Flussvertiefungen lehnen die Umweltschützer*innen ab und fordern dort, wo es unverzichtbar ist, wirksame Bemühungen der Länder für ein gemeinsames, ökologisches Sedimentmanagement. Den Hamburger Plänen, künftig Elbschlick nahe der Vogelinsel Scharhörn zu deponieren, erteilen die Verbände eine strikte Absage.

Die Gewinnung von Öl und Gas findet immer noch an einigen Stellen im Wattenmeer statt und bedroht Natur und Klima. Es gibt sogar Pläne in den Niederlanden und in Deutschland, dies auszuweiten. Die Umweltverbände fordern, „die Förderung fossiler Rohstoffe im Wattenmeer bis spätestens 2030 endgültig zu beenden, um Klimaneutralität und den Schutz des Weltnaturerbes zu erreichen. Die Erzeugung erneuerbarer Energien an der Küste und auf See kann und muss naturverträglich erfolgen.“ Schutz und Wiederherstellung von Salzwiesen, Seegras und andere Küstenökosysteme müssen intensiviert werden, um Kohlenstoff zu speichern und gleichzeitig die Küste zu schützen. Der Ausbau von Windenergieanlagen sei notwendig, dürfe aber die ökologische Tragfähigkeit der Nordsee und des Wattenmeeres nicht übersteigen. Dafür müsse auch die Zahl der Kabeltrassen durch das sensible Wattenmeer limitiert werden. Windparks innerhalb des geschützten Wattenmeeres, auf den Inseln oder in angrenzenden geschützten Meereszonen sind zu Recht nicht erlaubt und zum Erreichen einer Klimaneutralität auch nicht erforderlich.

Auch mit problematischen Altlasten ist das Wattenmeer weiterhin konfrontiert: Altmunition, inklusive chemischer Waffen, aus den vergangenen beiden Weltkriegen stellt eine große Gefahrenquelle dar. Das neue deutsche 100-Millionen-Euro-Sofortprogramm „Munition im Meer“ ist ein guter Schritt, um die Beseitigung voranzubringen. Die Umsetzung im Wattenmeer muss nun zeitnah und über deutsche Grenzen hinaus erfolgen.

Die Naturschutzverbände dreier Länder sind überzeugt, dass die staatenübergreifende Zusammenarbeit entscheidend für einen erfolgreichen Schutz des Wattenmeers ist und auch international eine Vorbildfunktion hat. Die bereits bestehenden Netzwerke wie die Nationalparkpartnerschaften müssen weiter gestärkt und neue Netzwerke geschaffen werden. Die Verbände unterstützen weitere Partnerschaften und Kooperationen mit Wirtschaftssektoren wie Tourismus, Schifffahrt und Häfen, wenn durch sie der Schutz des Wattenmeeres gestärkt wird. Auch die internationale Zusammenarbeit über die Anrainerstaaten hinaus muss fortgesetzt und ausgebaut werden, wobei ein Schwerpunkt auf dem Schutz von Zugvögeln und Lebensräumen liegt.

Hintergrund:

Im Rahmen der trilateralen Wattenmeer-Kooperation haben 25 dänische, deutsche und niederländische Umwelt- und Naturschutzorganisationen einen gemeinsamen „Call for Action 2022“ an die Minister*innen der Trilateralen Wattenmeer-Kooperation adressiert, um auf die politischen Leitlinien zum Meeresschutz in den kommenden vier Jahren Einfluss zu nehmen. Die Umweltminister*innen der Niederlande, Deutschlands und Dänemarks treffen sich vom 28. November bis zum 1. Dezember 2022 in Wilhelmshaven, um sich auf die Leitlinien ihrer Zusammenarbeit für die nächsten vier Jahre zu einigen. Deutschland hat derzeit den Vorsitz der trilateralen Kooperation inne und wird nun von Dänemark abgelöst.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Was es mit dem massenhaften Fischsterben in der Nordsee auf sich hat, und warum die Nordsee, sowie die Ostsee, zu industrialisieren droht, könnt ihr auf unserem Politikblog nachlesen.

WWF zu CITES-Konferenz: „Erfolg für den Schutz unserer Lebensgrundlagen“

Ein Hai schwimmt kurz unter der Wasseroberfläche, neben ihm schwimmen 5 gestreifte Korallenfische

© Gerald Schömbs / Unsplash

Pressemitteilung, 25.11.22, WWF

Historische Entscheidung: Über 90 Prozent aller international gehandelten Hai- und Rochenarten besser geschützt

Nach dem Ende der CITES-Konferenz (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) zeigt sich die Naturschutzorganisation WWF weitestgehend zufrieden mit dem Ausgang der Konferenz. Besonders für Meerestiere war die Konferenz ein voller Erfolg, so werden etwa 90 Prozent aller international gehandelten Hai- und Rochenarten in Zukunft besser vor der Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt. Vor der Konferenz sicherte das CITES-Abkommen das nur 20 Prozent zu. Stillstand gab es hingegen beim Schutz des Tigers vor Wilderei und illegalem Handel. Tropische Baumarten und Singvögel werden zwar in Zukunft besser vor den negativen Auswirkungen des internationalen Handels geschützt. Der WWF kritisiert allerdings die langen Übergangsphasen, bis der verbesserte Schutz in Kraft tritt.

Dr. Arnulf Köhncke, Fachbereichsleiter Artenschutz beim WWF Deutschland sagt: „In einer Zeit, in der die internationale Diplomatie in der Krise scheint und die Menschheit die Artenvielfalt so schnell wie noch nie dezimiert, hat die CITES-Konferenz ein deutliches Zeichen für die Schutz der Artenvielfalt vor Übernutzung gesetzt. Auch wenn wir uns beim Tiger und bei tropischen Baumarten noch mehr Ambitionen erhofft haben, war die CITES-Konferenz ein Erfolg für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Und den brauchen wir nach der enttäuschenden Klimakonferenz und knapp zwei Wochen vor der so wichtigen Weltnaturkonferenz in Montreal dringend.“

Haie und Rochen sind die Gewinner der Konferenz. 54 Arten aus der Familie der Grundhaie, sechs Arten von Hammerhaien und 37 Arten von Geigenrochen wurden auf den Anhang II des CITES-Abkommens aufgenommen. Erlaubt ist internationaler Handel mit ihnen in Zukunft nur noch, wenn die Bestände der Haie und Rochen dadurch nicht gefährdet werden. Köhncke sagt: „Das ist eine historische Entscheidung, von der alles Leben unter Wasser profitiert. Denn Haie und Rochen sind unverzichtbare Schlüsselarten: Sie halten die Ökosysteme im Meer intakt. Sie sorgen so auch für gesunde Fischbestände, die die Nahrungsgrundlage für Millionen von Menschen sind.“

Enttäuscht waren die Naturschützenden von den Verhandlungen zum besseren Schutz des Tigers vor Wilderei und illegalem Handel. Köhncke kommentiert: „Zwar wurde bei der CITES-Konferenz anerkannt, dass der illegale Handel mit asiatischen Großkatzen weiter bekämpft werden muss. Wir vermissen aber den Beschluss von konkreten und zeitgebundenen Maßnahmen gegen illegalen Tigerhandel und Wilderei.“ Für die Großkatzen wird das Folgen haben: Mindestens 150 Tiger könnten weiterhin pro Jahr als Luxusgut, Bettvorleger, Amulette oder vermeintliche Medizin enden.

Für den internationalen Handel mit zahlreichen Luxushölzern aus den Tropenwäldern Afrikas, Asiens und Amerikas, sowie für Singvögel aus Südostasien wurden Handelsregulierungen beschlossen. Die Regeln greifen allerdings erst in bis zu 24 Monaten. Köhncke sagt: „Das ist eine lange Zeit für die schwindenden Bestände, und wir haben große Sorge, dass es hier zu für die Artenvielfalt zerstörerischen Mitnahmeeffekten kommt. Das wäre fatal, denn gezielte Abholzung großer Luxusbäume gefährdet beispielsweise neben diesen Arten selbst auch die Integrität ganzer Wald-Ökosysteme.“

Ein Sieg für die Dickhäuter verzeichnete der WWF auch bei den Entscheidungen zu Elefanten und Nashörnern: Der kommerzielle Handel mit Elefanten-Elfenbein und Nashornhorn bleibt weiter verboten. Elefanten aus dem südlichen Afrika müssen außerdem nicht wie von einigen Staaten gefordert stärker im Handel reguliert werden, denn der kommerzielle Handel mit ihrem Elfenbein ist bereits international verboten. Köhncke sagt: „Der Artenschutz hat sich durchgesetzt, denn ein legaler Handel mit Elefanten-Elfenbein oder Nashornhorn könnte diese bedrohten Tierarten weiter an den Rand des Aussterbens treiben.“

Hintergrund:

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit 1973 den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. Über 180 Vertragsstaaten trafen sich vom 14. bis zum 25. November auf der alle drei Jahre stattfindenden CITES-Vertragsstaatenkonferenz.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Der Schutz des Makohaies, welcher seit 2019 im Anhang II des Artenschutzabkommens (CITES) steht, wurde von der Fischereikommission ICCAT vom Nordatlantik auf den Südatlantik ausgeweitet.

Wenn ihr mit noch mehr „good news“ aufgeheitert werden wollt, schaut doch mal in unserem Good News Blog vorbei.

Schutz der Makohaie auf den Südatlantik ausgeweitet

Ein Makohai schwimmt kurz unter der Wasseroberfläche

© Elaine Brewer / Unsplash

Pressemitteilung, 22.11.22, Pro Wildlife

Fischereikommission ICCAT legt erstmals Fangbeschränkungen für den Südatlantik fest – versäumt es jedoch ein Anlandeverbot zu verhängen

Vale do Lobo / Affoltern / München, 22. November 2022. Die Naturschutzorganisationen Sharkproject und Pro Wildlife begrüßen die Entscheidung der 23. Sondersitzung der ICCAT in Vale do Lobo, nach jahrzehntelanger Überfischung ohne Managementmaßnahmen, jetzt erstmals Fangbeschränkungen für die bedrohten Haie im Südatlantik festzulegen. Die Organisationen bedauern jedoch, dass ein vollständiges Fangverbot, wie ursprünglich von der Europäischen Union vorgeschlagen, von Südafrika und Namibia blockiert wurde. ICCAT, die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik, ist die Fischereiorganisation (RFMO), die den Fang von Thunfisch, Schwertfisch und Haien im Atlantik regelt.

Schutzerfolg aus dem letzten Jahr machte Hoffnung für den Haischutz im Südatlantik
Nach dem bahnbrechenden Erfolg auf der ICCAT-Konferenz im vergangenen Jahr – ein Fangverbot für den Makohai im Nordatlantik – hatten Pro Wildlife und Sharkproject dieses Jahr auf einen ähnlich weitreichenden Erfolg für den Südatlantik gehofft. Der vom Aussterben bedrohte Kurzflossen-Mako, eine weit wandernde Art, ist im gesamten Atlantik beheimatet. Sein Überleben auf beiden Seiten des Äquators hängt daher von aufeinander abgestimmten und wirksamen Steuerungsmaßnahmen ab, insbesondere da viele Fischereinationen in beiden Teilen des Atlantiks fischen. Der Makohai ist ein wichtiger und oft willkommener Beifang in der Thun- und Schwertfisch-Fischerei.

Obwohl sowohl die Wissenschaft als auch die Zivilgesellschaft seit 2017 – als die Bestände als potenziell überfischt eingestuft wurden – eine Begrenzung für den südlichen Bestand auf höchstens 2001 t gefordert haben, gibt es bis heute keine Fangbegrenzung für den Südatlantik, um ein nachhaltiges Niveau zu erreichen und die Überfischung zu stoppen.

2019 wurden Makohaie in Anhang II des Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen. Nun sind die Ausfuhrländer aufgefordert, die Nachhaltigkeit ihrer Fänge nachzuweisen. In Ermangelung solcher „Non-Detriment Findings“ beschloss die wissenschaftliche Prüfgruppe (SRG) der europäischen CITES-Behörden im September 2022, ein Ein- und Ausfuhrverbot von Makohaien aus dem Südatlantik.

EU-Vorschlag für ICCAT: Ein Meilenstein für den Schutz des Makohais im Südatlantik
Nach dieser Entscheidung hat die EU einen Vorschlag für die ICCAT-Tagung vorgelegt, der einen Meilenstein für den Schutz des Makohais im Südatlantik bedeutet, nämlich ein zweijähriges Anlandungsverbot und des weiteren dieselben Maßnahmen, die beim ICCAT in 2021 für den Nordatlantik verabschiedet wurden. Der Vorschlag wurde vom Vereinigten Königreich mitunterstützt.

„Wir begrüßen die Entscheidung der Europäischen Kommission, als der ehemals größten Fangnation von Makohaien im Südatlantik, die für fast die Hälfte aller Anlandungen verantwortlich ist, sich endlich für Schutzmaßnahmen im gesamten Atlantik einzusetzen, und wir waren begeistert, dass Brasilien, eine weitere große Fangnation mit einer Fangmenge von über 600 Tonnen im Jahr 2021, den Vorschlag von Beginn der Verhandlungen an unterstützt hat, ebenso wie viele andere Nationen“, sagte Dr. Iris Ziegler, Fischereiexpertin bei Sharkproject International.

Sie fährt fort: „Es war jedoch sehr enttäuschend zu sehen, dass Südafrika und Namibia, zwei weitere große Fangnationen im Süden, das vorgeschlagene Rückhalteverbot ablehnten und forderten, auch diejenigen Tiere, die beim Einholen der Langleinen noch leben, behalten zu dürfen, selbst wenn kein Beobachter an Bord ist.“ Beides sind wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Überlebenschancen des Beifangs und wurden im vergangenen Jahr so für den Norden vereinbart.

Zwei Fangnationen verhindern ein Anlandeverbot als Vorsichtsmaßnahme
Die beiden Mitgliedstaaten der Kommission hatten während der ersten Sitzung des Gremiums damit gedroht, gegen die Annahme des Vorschlags Einspruch zu erheben, und dies noch einmal buchstäblich Minuten vor der Verabschiedung eines überarbeiteten Vorschlags, den sie im Laufe der letzten Woche mit allen Parteien ausgehandelt hatten.

„Wir sind enttäuscht, dass ICCAT es versäumt hat, das vorgeschlagene Anlandeverbot als Vorsichtsmaßnahme zur Reduzierung der Gesamtmortalität nach Jahren der Überfischung zu verabschieden“, betonte Dr. Ralf Sonntag, wissenschaftlicher Berater von Pro Wildlife, und erklärte: „Ein Anlandeverbot ist der effektivste Weg, um dem Bestand tatsächlich eine Verschnaufpause zu gönnen und die tatsächliche Beifangsterblichkeit anhand der Rückwurfdaten zu bewerten, ein beträchtlicher Anteil der Beifänge könnte tatsächlich lebend freigelassen werden.“

Beide Organisationen begrüßen das erzielte Abkommen, sind jedoch sehr besorgt über die Zugeständnisse, die auf Wunsch Südafrikas und Namibias gemacht wurden. „Trotz einer Obergrenze von fast 50 % im Vergleich zu den Anlandungen im Jahr 2021 bzw. 1.295 Tonnen, die für die Jahre 2023 und 2024 gefangen werden dürfen, könnten diese Zugeständnisse einen Anreiz für einige Fangländer darstellen“, so Iris Ziegler, „ihre Anlandungen über ihre Fänge von 2021 hinaus zu erhöhen und auch lebende Tiere zu töten, anstatt sie freizulassen. Dadurch wird das Ziel, die Gesamtsterblichkeit auf 2001 t zu begrenzen, wahrscheinlich nicht erreicht, zumal die Nichtmeldung von Rückwürfen weit verbreitet ist und die Gesamtsterblichkeit in der Vergangenheit deshalb deutlich unterschätzt wurde.“

Die Ergebnisse im Überblick
Der jetzt angenommene Vorschlag verlangt, dass alle Fangländer mit Anlandungen von mehr als 500 Tonnen ihre Anlandungen um 60 % reduzieren, während die Länder mit weniger als 500 Tonnen ihre Anlandungen nur um 40 % reduzieren müssen. Darüber hinaus gelten viele der Maßnahmen, die 2021 für den Nordatlantik verabschiedet wurden, nun auch für den Südatlantik, wie z. B. Meldepflicht für alle toten Rückwürfe und die Freilassung lebender Tiere, die Festlegung wissenschaftlich fundierter Fangmengenbegrenzungen für die Zukunft, vereinbarte Wiederaufbauziele für den Bestand, falls dieser überfischt sein sollte.

Iris Ziegler fügt abschließend hinzu: „Wir fordern alle Beteiligten auf, zumindest die Tiere, die beim Einholen der Leinen noch leben, auf freiwilliger Basis wieder freizulassen und an wirksamen Maßnahmen zu arbeiten, um den Fang von Makohaien von vornherein zu vermeiden. Es ist zwingend erforderlich, den Anteil an totem Beifang sowohl im Nord- als auch im Südatlantik erheblich zu reduzieren, wenn wir die Gesamtmortalität senken und den Rückgang dieser Bestände aufhalten wollen. “Nur die USA und Kanada haben in 2021 den Anteil der Lebendfreilassung bereits auf 60 bis 70 % ihrer Rückwürfe verbessert.

Hintergrundinformationen:

Diese Pressemitteilung findet ihr bei Pro Wildlife.

Neben Beifängen stellt Finning eine große Bedrohung für Haipopulationen weltweit dar. Auf unserem Politikblog findet ihr Informationen über die EU-Bürgerinitiative gegen Haifischflossenhandel.

In der Podcastfolge „Das traurige Los der Haie“ erfahrt ihr außerdem, welche Folgen Finning für das gesamte Ökosystem hat.

NABU begrüßt Bundestagsentscheid für ein Sofortprogramm Munition im Meer

Ein Deichaufgang mit hellem Sand und Strandhafer links und rechts. Zwei grüne Mülltonnen stehen an der Seite. Im Hintergrund ist das Meer und bewölkter Himmel zu sehen

© Paul Kapischka / Unsplash

Pressemitteilung, 22.11.2022, Naturschutzbund Deutschland e.V.

Krüger: Endlich grünes Licht für Meere ohne Weltkriegsaltlasten / Bergung muss zügig beginnen

Berlin – 1,6 Millionen Tonnen giftige Munitionsaltlasten aus den beiden Weltkriegen liegen in der deutschen Nord- und Ostsee. Diese können nun endlich geräumt werden, denn heute hat der Bundestag den Weg frei gemacht für ein 100-Millionen-Euro-Sofortprogramm Munition im Meer. „Das Sofortprogramm ist ein schöner Erfolg für die Meere, an dem der NABU seit 2006 mitgearbeitet hat. Endlich übernimmt der Bund Verantwortung, um die giftigen Hinterlassenschaften der Weltkriege naturverträglich zu entsorgen. Damit das Sofortprogramm noch in dieser Legislatur ein Erfolg wird, ist jetzt das Bundesumweltministerium am Zug. Es muss alle notwendigen Komponenten für Bergung und Entsorgung zügig ausschreiben“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger und mahnt zugleich: „Der heutige Erfolg ist nur ein erster Schritt. Die Munitionsbergung ist eine Generationenaufgabe. Bund und Länder müssen dafür eine gemeinsame, langfristige Finanzierung auf die Beine stellen und damit heute schon beginnen.“

Eine naturverträgliche Munitionsräumung im Meer in dieser Größenordnung gibt es bislang noch nirgendwo auf der Welt. Bislang werden Munitionsaltlasten, die etwa beim Bau von Windparks oder Pipelines gefunden werden, viel zu oft gesprengt. Das ist eine Gefahr vor allem für Meeressäuger. Zudem werden die giftigen Inhaltsstoffe bei der Explosion in großem Umkreis verteilt und gelangen so in die marine Nahrungskette – und über Speisefische bis auf unseren Teller. „Es ist ein Meilenstein, dass Deutschland bei der naturverträglichen Bergung und Entsorgung jetzt Vorreiter wird. Wir hoffen, dass das Beispiel Schule macht und naturverträgliche Bergung international der neue Standard wird“, so NABU-Meeresschutzexpertin Anne Böhnke-Henrichs. „Dafür müssen verschiedene technische Komponenten zusammenspielen: von der gefahrlosen, unbemannten Bergung, über spezielle Schneidtechnik zum Zerlegen der Munitionskörper bis zur Entsorgung in mobilen Brennkammern auf einer schwimmenden Plattform. Die Technik für die Einzelkomponenten gibt es schon, aber mit dem Sofortprogramm kommt sie erstmals eng verzahnt und in großem Maßstab zum Einsatz.“

Hintergrund
Bereits 2006 forderte der NABU Schleswig-Holstein eine Strategie zur naturverträglichen Munitionsbergung aus dem Meer. Die Politik zögerte und verschleppte. Mit den für mindestens zehn Schweinswale tödlichen Minensprengungen im Fehmarnbelt im August 2019 war das Thema plötzlich auf der bundespolitischen Agenda. Bei einem parlamentarischen Frühstück im März 2020 zeichnete sich fraktionsübergreifend Einigkeit bei dem Thema ab, im Frühjahr 2021 forderten zwei ähnliche Bundestagsanträge von Bündnis 90, Grünen/FDP und SPD/Union die systematische Räumung und Entsorgung von Munitionsaltlasten im Meer. Im Bundestagswahlkampf hatte der NABU ein Sofortprogramm Munition im Meer als Kernforderung oben auf die Agenda gesetzt und Vertretern aller demokratischen Parteien die Zusage abgenommen, ein 100-Millionen-Euro-Programm zur naturverträglichen Munitionsbergung und Entsorgung auf den Weg zu bringen.

Diese Pressemittelung findet ihr beim NABU.

Bereits im März 2021 wurde eine geplante Sprengung von Munition im Fehmarnbelt abgesagt. Erfahrt mehr darüber auf unserem Politikblog.

Ohne die Arbeit der vielen NGOs, voran des NABU, wäre dieser große Schritt für den Schutz unserer Meere und ihrer Bewohner nicht möglich gewesen.

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