Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

NABU: Absage der Munitions-Sprengungen im Fehmarnbelt gute Entscheidung

Vor der untergehenden Sonne sieht man die Brücke nach Fehmarn, im Vordergrund Wellen

© Marabu / Pixabay

Pressemitteilung, 23.03.2021, NABU

Krüger: Zeit für ein umweltschonendes Bergungskonzept für Kriegsaltlasten

Berlin – Die für heute geplante Sprengung auf der dänischen Trasse des geplanten Fehmarnbelttunnels findet nicht statt. Ursprünglich sollten so Wasserbomben und weitere Munitionsaltlasten entsorgt werden. Das dafür zuständige dänische Verkehrsministerium sagte das Vorhaben nach Informationen des Bundesumweltministeriums ab. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert:

„Das ist eine gute Entscheidung im Sinne des Meeresnaturschutzes und für den vom Aussterben bedrohten Schweinswal. Wir danken dem Bundesumweltministerium für seinen Einsatz. Jetzt gilt es, am Beispiel des Fehmarnbelt ein Konzept zu erarbeiten, um Kriegsaltlasten im Meer sprengungsfrei zu bergen. Für den Fall unvermeidbarer Sprengungen muss der Einsatz technischer Schallschutzmaßnahmen verbindlich sein. Es ist Zeit für ein einheitliches umweltschonendes Vorgehen beim Umgang mit dem gefährlichen Erbe der Weltkriege.“

Allein in der deutschen Nord- und Ostsee liegen bis zu zwei Millionen Tonnen Munitionsaltlasten. Wie gefährlich derartige Unterwassersprengungen sind zeigte sich im Sommer 2019 als nach Minensprengungen eines NATO-Verbandes zahlreiche Schweinswale im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt getötet wurden.
Im Rechtsstreit mit dem NABU hatte sich Femern A/S als Vorhabenträger des Fehmarnbelttunnes zwar dazu verpflichtet, Unterwassersprengungen nur unter Einsatz eines sogenannten Blasenschleiers durchzuführen. Das Unternehmen sah sich dazu allerdings nur auf deutscher Seite des Fehmarnbelt verpflichtet. Die jetzt vollzogene Kehrtwende sollte nach Ansicht des NABU Anfang für gute Lösungen sein.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Weitere Informationen über die Auswirkungen der Fehmarnbeltquerung auf die Tier- und Pflanzenwelt der Ostsee könnt ihr in unserem Politikblog nachlesen.

 

Weltwassertag: NABU fordert Gewässerpolitik von der Quelle bis zum Meer

Ein Fluss mündet ins offene Meer, es ist Sonnenaufgang und die Sonne spiegelt sich im Wasser

© Robert Jones / Pixabay

Pressemitteilung, 19.03.2021, NABU

Missmanagement des Hamburger Hafens und Grubenwasser aus Erzgebirge gefährden Elbe und Wattenmeer

Berlin – Zum Weltwassertag der Vereinten Nationen am 22. März appelliert der NABU an die Regierungen von Bund und Ländern, ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen und Gewässerpolitik von der Quelle der Flüsse bis zum Meer zu denken.

Dass dies dringend nötig ist, zeigt das Beispiel des Hamburger Hafens. Getrieben durch Dürresommer und Elbvertiefung droht ein ganzes System zu kippen. „Hier zeigt sich, wie eng der Zustand des Meeres von den Aktivitäten im Fluss abhängt“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff, „Wenn die Elbe vertieft oder mit Schwermetallen belastetes Grubenwasser aus dem Erzgebirge eingeleitet wird, wirkt sich das auch auf die Nordsee und das Weltnaturerbe Wattenmeer aus. Falsche Entscheidungen können ganze Ökosysteme ins Wanken bringen.“

Der NABU sorgt sich auch um Deutschlands Ästuare und fordert eine bessere Politik für Elbe, Ems und Oder. Sie sind die Lebensadern ganzer Regionen und wirken sich positiv wie negativ auf den Zustand der Nord- und Ostsee aus. Die extremen Dürresommer der letzten Jahre haben Hamburg und die Elbe zusammen mit der neunten Elbvertiefung in eine fast ausweglose Sackgasse geführt. Der Fluss stirbt, wichtige Flachwasserbereiche gehen verloren, der Sauerstoffgehalt sinkt und der Stint-Bestand ist eingebrochen. Während die Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens weiter zunehmen und Kosten explodieren, drohen durch den weltweiten klimabedingten Meeresspiegelanstieg verstärkte Hochwasser und Sturmfluten bis weit ins Landesinnere.

Der NABU warnt bereits seit Jahren vor den Folgen der Elbvertiefung. Hamburg sucht aktuell mit Hochdruck nach zusätzlichen Möglichkeiten, um den belasteten Hafenschlick in der Nordsee und an der Grenze zum UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer zu verklappen. „Das Meer ist keine Müllkippe des Hamburger Hafens und kein Endlager des Bergbaus in Sachsen“, mahnt Aline Kühl-Stenzel, NABU-Referentin für Meeres- und Wattenmeerschutz, „Wir brauchen endlich ganzheitliche Konzepte für Fluss-, Ästuar- und Sedimentmanagement. Die Elbe darf nach der Ems nicht ein weiterer toter Fluss werden. Wir fordern eine Gesamtstrategie der Küstenländer und des Bundes für nachhaltiges Fluss-, Seehafen- und Küstenschutzmanagement. Angesichts von Klimakrise und der internationalen Verschiebung der Hauptumschlaghäfen aus dem Norden Europas gen Mittelmeer ist kein Platz für sektorale Irrläufe und Kleinstaaterei.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Weitere Informationen zur Elbvertiefung findet ihr in unserem Politikblog.

NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie

Eine großer Windpark steht im offenen Meer

© Julia Schwab / Pixabay

Pressemitteilung, 12.03.2021, NABU

Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren – ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.

Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. „Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen zur Klage gegen den Windpark findet ihr beim NABU.

Der Offshore-Windpark Gennaker liegt, genauso wie Butendiek, in einem Vogelschutzgebiet und auch Zugvögel können bei falscher Planung in Konflikt mit den Windparks kommen. Mehr dazu könnt ihr in unserem Politikblog nachlesen.

NABU: Europa muss Vorreiter beim Klimaschutz werden

Vor blauem Himmel weht die Flagge der EU

© Christian Lue / Unsplash

Pressemitteilung, 11.03.2021, NABU

Krüger: EU-Klimaziel anpassen und natürliche Kohlenstoffsenken stärken

Berlin/Brüssel – Am Freitag gehen EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten in die vierte Verhandlungsrunde zum EU-Klimagesetz. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Morgen gilt es die monatelangen Verhandlungen für ein neues EU-Klimaziel endlich zu einem guten Ergebnis zu führen. Für wirksamen Klimaschutz wäre eine Emissionsminderung von mindestens 60 Prozent ohne Senken notwendig – so wie es auch das EU-Parlament fordert. Ein separates Ziel von fünf Prozent für die Nettominderung durch den Ausbau von Kohlenstoffsenken wie Wälder, Moore, Ozeane, Feuchtgebiete und Humusbildung in der Landwirtschaft ist das Mindeste, was beschlossen werden sollte. Die Bundesregierung, unter deren Präsidentschaft der Europäische Rat seinen Beschluss zum EU-Klimaziel 2030 gefasst hat, ist hier in besonderer Verantwortung.“ Die EU hat den Vereinten Nationen zwar im Dezember ein neues Klimaziel gemeldet, aber die Verhandlungen dazu sind nicht abgeschlossen.

„Das EU-Klimaschutzgesetz kann durch die Restaurierung und Stärkung natürlicher Senken wie Wälder, Moore, Feuchtgebiete, Ozeane und anderen Ökosysteme auch einen wichtigen und notwendigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Natürliche Kohlenstoffsenken sollten in dem Gesetz gesondert behandelt werden: Durch ein separates natürliches Senkenziel und verbindliche Restaurierungsziele würden sie dauerhaft gestärkt. Neben Natur- und Klimaschutz fördern wir dadurch auch die Anpassung der Gesellschaft an die Klimakrise. Dank dieser Synergien ist der Schutz von Senken kostengünstiger als technische Scheinlösungen.“, so Krüger weiter.

„Es muss darum gehen, der deutschen und europäischen Wirtschaft einen klaren Rahmen zu geben und Langfristlösungen zu finden. Dafür muss das Gewicht des neuen EU-weiten Klimagesetzes ausstrahlen auf eine substanzielle Erhöhung des deutschen 2030-Klimaziels. Auch die Lastenteilung, die Gebäude, Landwirtschaft und kleinere Industrie und Energieanlagen abdeckt, muss für mehr Fairness an das neue EU-Zielniveau angepasst werden. Einige europäische Mitgliedsstaaten sind in einer viel schlechteren Ausgangsposition. Deutschland muss für seine historischen Emissionen als Industriestandort aufkommen “, so Verena Bax, Referentin für EU-Klimaschutz.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Mehr Informationen über die Klimakrise, und wie die teilnehmenden Länder die Pariser Klimaziele (nicht) umsetzen, könnt ihr in unserem Klima- und Politikblog nachlesen.

 

NABU: Bundesamt für Naturschutz mit fragwürdigem Rettungsversuch für Butendiek

Vom Strand aus sieht man in der Ferne auf dem offenen Meer einen großen Offshore-Windpark

© A Different Perspective / Pixabay

Pressemitteilung, 04.03.2021, NABU

Krüger: Butendiek hat keine Zukunft / Meeresschutzgebiete müssen für Windparks tabu sein

Berlin – Der NABU hat heute in seiner Stellungnahme das Ausnahmeverfahren für den Offshore-Windpark Butendiek inmitten des Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ westlich von Sylt scharf kritisiert. Auf Aufforderung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hatte die Betreibergesellschaft wpd eine Ausnahmeprüfung beantragt. Nach Ansicht des NABU ist das ein fragwürdiger Winkelzug auf Kosten streng geschützter Seevögel.

Nachdem das BfN im November 2020 eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele und drohende Populationsrückgänge von Stern- und Prachttauchern festgestellt hat, soll über ein sogenanntes Dispensverfahren die Stilllegung, der (Teil-)Rückbau oder auch nur die zeitweise Abschaltung des Windparks verhindert werden. Die oberste deutsche Naturschutzbehörde hatte den Standort Butendiek zwar auch früh kritisiert, will nun aber die Grenzen des Schutzgebiets anpassen und so den eingetretenen Umweltschaden kompensieren. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die fragwürdigen Rettungsversuche lassen am Selbstverständnis des BfN zweifeln. Butendiek ist zu einem Projekt geworden, bei dem es nur Verlierer gibt. Der Streit beschädigt den Ausbau der erneuerbaren Energien ebenso wie die verantwortlichen Behörden, von der Vogelwelt ganz zu schweigen. Wir müssen dieses traurige Kapitel der Energiewende endlich abschließen. Butendiek hat keine Zukunft – Meeresschutzgebiete müssen für Windparks tabu sein.“

Der NABU hatte 2014 vor Baubeginn in einem Rechtsgutachten auf die eklatanten Fehler der Genehmigung hingewiesen und Klage eingereicht. Seit dem wird gestritten, am Umweltschaden besteht heute kein Zweifel mehr. „Die Vögel meiden die Turbinen in einer Entfernung von bis zu 16 Kilometern. Sie ziehen sich zurück. Butendiek beeinträchtigt streng geschützte Stern- und Prachttaucher auf einem Drittel des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebietes. Fast zehn Prozent ihres Lebensraums sind komplett verloren. Jetzt die Schutzgebietsgrenzen an den Rückzug der vertriebenen Vögel anzupassen, ist rechtlich und aus Naturschutzsicht äußerst fragwürdig“, kritisiert NABU-Meeresexperte Kim Detloff.

Weder wurde die für ein Dispensverfahren notwendige FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, noch liegen Maßnahmen auf dem Tisch, welche die Vögel vor Rohstoffabbau, Schifffahrt oder der militärischen Nutzung innerhalb der neuen Schutzgebietsgrenzen schützen können. „Hier soll offenbar die Vertreibung der Vögel in suboptimale Lebensräume per Ausnahme legitimiert werden. Dieser Versuch kommt zeitgleich mit der Ankündigung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Natura-2000-Umsetzung zu eröffnen. Ein trauriges Kapitel für den deutschen Meeresnaturschutz – dieses Vorgehen darf auf keinen Fall Schule machen“, mahnt Detloff.

Offensichtliches Ziel des Winkelzugs ist nach Auffassung des NABU, die für den 11. März angesetzte Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster zu beeinflussen und den langjährigen Rechtsstreit weiter zu komplizieren. In Münster soll in zweiter Instanz über die notwendige Sanierung des Umweltschadens, die Schuldfrage und die Zuständigkeiten der beiden Bundesbehörden BfN und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verhandelt werden. Seit Jahren bemühen sich beide Behörden jedoch weniger um eine Aufarbeitung der Naturschutzproblematik, sondern um die gegenseitige Abwälzung der Verantwortung. Fatal, denn Deutschlands Ziele für die Offshore-Windenergie sind ambitioniert. Bis 2040 soll sich die Anzahl der Windräder verfünffachen. Dabei sind die deutsche Nord- und Ostsee schon heute überlastet, die marine Raumordnung zeigt, dass es zu wenig Platz für die vielfachen industriellen Interessen gibt.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Der Offshore-Windpark Gennaker liegt, genauso wie Butendiek, in einem Vogelschutzgebiet und auch Zugvögel können bei falscher Planung in Konflikt mit den Windparks kommen. Mehr dazu könnt ihr in unserem Politikblog nachlesen.

Hafenschlick bedroht die Elbvertiefung

Ein kleines Schiff fährt vor dem Hamburger Hafen auf der Elbe entlang

© Jonas Tebbe / Unsplash

Das Dilemma der Elbvertiefung geht weiter. Neben der Umweltproblematik wird ein neues Problem öffentlich gemacht: der Schlick. Eigentlich trägt das Elbwasser wieder viel Sand zurück in die Nordsee, aber durch wenig Regen und Hitzewellen der letzten Jahre führt die Elbe aktuell so wenig Wasser, wie nie zuvor. Folglich lagert sich immer mehr Sediment im Hamburger Hafen ab. Wenn die Elbe weiter vertieft wird, geht der Kreislauf weiter. Dann kann das Wasser schneller einfließen und noch mehr Sand von der Nordsee eintragen. Aber wohin mit dem ganzen überschüssigen Sediment? Das Abkommen mit Schleswig-Holstein, Schlick südlich von Helgoland zu verklappen, ist bald ausgeschöpft. Zusätzlich kippt Hamburg Schlick bei der kleinen Insel Neßsand an der Landesgrenze in die Elbe, welcher direkt wieder in den Hafen gespült wird. Sinnvolle Alternativen, die weder den Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer und Schleswig-holsteinisches Wattenmeer, oder dem Schiffsverkehr in die Quere kommen, sind bis jetzt nicht in Sicht. Das Sediment einfach in die Nordsee zu kippen, erfordert die Einhaltung strenger Vorlagen. Laut der städtische Hafenverwaltung Hamburg Port Authority braucht Hamburg bis März 2021 eine zusätzliche Verbringstelle, um den Schlick effektiv abbauen zu können, sonst muss die Elbvertiefung vorerst auf Eis gelegt werden.

Den zugehörigen Artikel von Oliver Hollenstein und Marc Widmann vom 23.09.2020 findet ihr bei Spiegel Online.

Es wird vermutet, dass das ungewöhnliche Fischsterben an der Nordseeküste in diesem Sommer auch mit der Elbvertiefung zusammenhängt. Mehr darüber könnt ihr in unserem Politikblog nachlesen.

Update vom 29.03.22: Scheitert das Großprojekt am Schlick? Immer mehr Baggerschiffe sind unterwegs und kippen Schlick, nicht nur aus der Unterelbe sondern inzwischen auch aus dem Hamburger Hafen, in die Elbmündung. Entgegen dem eigentlichen Ziel der Elbvertiefung, dass größere Schiffe tidenunabhängig den Hafen erreichen können, verstopft der Schlick zunehmend die Fahrrinne.

Den zugehörigen Artikel „Elbvertiefung: Scheitert das Großprojekt am Schlick“ von Stefan Buchen vom 29.03.22 findet ihr beim NDR.

Fischsterben in der Nordsee: Naturschützer stellen Strafanzeige

Massen an kleinen Fischen liegen tot am Strand von St. Peter Ording

© DPA / Schutzstation Wattenmeer / Rainer Schulz

An der Nordseeküste zeigt sich derzeit ein unheimliches Bild. Hunderte tote und geschwächte Fische sind in den letzten Tagen an verschiedenen Orten angeschwemmt worden. Darunter fanden sich neben vielen Jungheringen auch Maifische, Aale und ein Stör. Cuxhaven holt sich jetzt Hilfe vom Umweltbundesministerium und hat zur Aufklärung Proben der Fische zum Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geschickt. Ob die Fische durch den Einsatz der Baggerschiffe im Bereich der Elbmündung geschädigt wurden oder in Kontakt mit Giftstoffen gekommen sind, ist derzeit noch unklar. Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF haben eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und fordern einen sofortigen Stopp der Baggerarbeiten für die Elbvertiefung, bis die Ursache für das Fischsterben aufgeklärt wurde.

Der zugehörige Artikel „Fischsterben in der Nordsee: Naturschützer stellen Strafanzeige“ vom 24.06.2020 (inzwischen archiviert) stammt von butenunbinnen.

Wie sich die Klimakrise auch auf die Nordsee auswirkt, könnt ihr in unserem Klimablog nachlesen.

DAM-Pilotmissionen untersuchen Einfluss von Grundschleppnetz-Fischerei auf Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee

Ein großes Fischernetz wurde an einem Strand angespült

© Joshua J. Cotten / Unsplash

Pressemitteilung, 30.11.2020, Deutsche Allianz für Meeresforschung

Berlin, 30. November 2020 Welche Auswirkungen hat der Ausschluss der Fischerei mit Grundschleppnetzen auf die Meeresschutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee? Mit dieser Kernfrage beschäftigen sich zwei Pilotmissionen in Nord- und Ostsee, die im Rahmen der Forschungsmission „Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume“ der Deutschen Allianz für Meeresforschung (DAM) im März gestartet sind. Die Frage stand auch im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung zu den Pilotmissionen, die aufgrund der COVID-19-Beschränkungen heute im digitalen Raum stattfand. Rednerinnen und Redner aus Politik, Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten über Herausforderungen einer nachhaltigen Fischerei und Nutzung von Nord- und Ostsee (Programm).

Forschungsfokus Grundschleppnetz-Fischerei für effektives Schutzgebiet-Management

Grundschleppnetze, mit denen bodennah lebende Fische wie Schollen, Seezungen, Kabeljau (Dorsch) oder Garnelen gefangen werden, beeinträchtigen den Meeresboden und die dort siedelnden Lebensgemeinschaften erheblich. Je nach Fanggebiet und -methode können Lebensräume wie Sandbänke, Riffe, Muschelbänke oder Sandkorallen unterschiedlich stark geschädigt werden. Daher soll die mobile grundberührende Fischerei (MGF) zumindest in Teilen der deutschen und europäischen Meeresschutzgebiete in den kommenden Jahren ausgeschlossen werden.

Die beiden DAM-Pilotmissionen bieten nun die Chance zu verfolgen, wie sich die Schutzgebiete nach Ausschluss der grundberührenden Schleppnetzfischerei entwickeln. Dafür wird zunächst der aktuelle Umweltzustand in ausgewählten Regionen inner- und außerhalb von Meeresschutzgebieten in der AWZ von Nord- und Ostsee als Referenz erforscht und dokumentiert, um danach zu analysieren, wie sich Lebensgemeinschaften, Meeresbodenmorphologie, Biogeochemie der Meeressedimente und Austauschprozesse zwischen Sediment und Wassersäule ohne weitere Störungen entwickeln. Solche Einflüsse auf Meeresschutzgebiete sind bisher kaum untersucht und die Ergebnisse bieten eine wichtige Grundlage für ein zukünftiges Management der Schutzgebiete in Nord- und Ostsee.

Vorsorgeforschung für einen nachhaltigen Umgang mit den Küsten, Meeren und Ozeanen

Für diese Art von Vorsorgeforschung hätten die norddeutschen Bundesländer mit dem Bund die Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM) im letzten Jahr geschaffen, betonte Bettina Martin, die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in ihrem Grußwort: „Die Deutsche Allianz Meeresforschung hat das Potential, eine der weltweit größten und erfolgreichsten marinen Forschungsallianzen zu werden. Damit wir dieses Ziel erreichen können, müssen sich alle vier Kernbereiche der DAM entfalten können: Forschung, Infrastrukturen, Datenmanagement und Digitalisierung sowie Transfer. Es bedarf der gemeinsamen Kraftanstrengung aller Partnerinnen und Partner, damit dieses wichtige Projekt schon bald seinem Anspruch gerecht werden kann und eine Spitzenstellung in der internationalen Meeresforschung einnimmt.”

Volker Rieke, Leiter der Abteilung Zukunftsvorsorge – Forschung für Grundlagen und nachhaltige Entwicklung im Bundesministerium für Bildung und Forschung, beschrieb in seinem Grußwort die Erwartung der Politik: „Die Forschungsmissionen der Deutschen Allianz Meeresforschung sollen nicht nur exzellente Forschung ermöglichen. Wichtig ist auch der Transfergedanke: Das Ziel ist, das erlangte Wissen in die Umsetzung zu bringen. Politik und Gesellschaft benötigen konkretes Handlungswissen, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen.“ 

Handlungsorientierte Forschung zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Mit den Pilotmissionen leistet die Meeresforschung einen Beitrag zur Umsetzung der 2008 unterzeichneten EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) für die deutschen Teile der Nord- und Ostsee. Deutschland stehe hier in der Pflicht, eine Verbesserung des Umweltzustandes von Nord- und Ostsee zu erreichen, sagte Christiane Paulus, Leiterin der Abteilung Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, in ihrem Grußwort. „Die Deutsche Allianz Meeresforschung ist für unsere Arbeit eine wichtige Verbündete. Ich freue mich deswegen sehr über diese Neu-Gründung. Die handlungsorientierten Forschungsergebnisse der DAM für einen nachhaltigen Umgang mit den Meeren werden uns helfen, der Verantwortung gerecht zu werden, die Deutschland für Arten und Lebensräume in seinen sowie den Meeren weltweit hat.“

Klaus Jürgens, Projektleiter der Pilotmission Ostsee am Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW), erwartet von den Pilotmissionen neue Erkenntnisse über die Bedeutung von Meeresschutzgebieten für den Erhalt lebensraumtypischer Artengemeinschaften, Sedimentfunktionen und Ökosystemprozesse in der Ostsee als Grundlage für Empfehlungen zum Management der Naturschutzgebiete. „Wir erfassen in unseren Untersuchungen alle Komponenten, von Bakterien und Stoffumsetzungen bis zur Fischfauna, und bekommen damit das erste Mal ein umfassendes Bild der Auswirkungen grundberührender Fischerei auf die Ökologie der Meeresschutzgebiete in der Ostsee,“ erklärte er beim Podiumsgespräch.

Es müssten geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt werden, um den Umweltzustand in Nord- und Ostsee zu verbessern und dem möglichen Verlust der Artenvielfalt zu begegnen, erläuterte Karen Wiltshire, Projektleiterin der Pilotmission Nordsee und Stellvertretende Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). „Die menschliche Zukunft ist eng mit intakten Meeresökosystemen verknüpft. Wir benötigen Wissen, einen effektiven Wissenstransfer und Vorsorge, um die Nutzung mit dem Schutz dieser Systeme zu verbinden. Die Pilotmissionen sind ein wichtiger Baustein in diesem unabdingbaren Prozess.”

Wissen wirksam machen, Meeresschutzgebiete effektiver managen

In Meeresschutzgebieten soll die biologische Vielfalt erhalten und wiederhergestellt werden. Dafür werden für jedes Gebiet Managementpläne abgestimmt, die Schutzmaßnahmen für die vorkommenden Arten und Lebensräume enthalten. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist verantwortlich für die Umsetzung der Managementpläne in den Meeresschutzgebieten der AWZ. Britta Knefelkamp, als Abteilungsleiterin im BfN für Meeresnaturschutz zuständig, verspricht sich von den Pilotmissionen wissenschaftsfundierte Ergebnisse, die im politischen Prozess nutzbar sind und die Abstimmung und konkrete Umsetzung fischereilicher Maßnahmen erleichtern können. „Diese Daten liefern uns neben dem behördlichen Monitoring Informationen über den aktuellen Zustand der Meeresschutzgebiete. Um die marinen Ökosysteme besser zu verstehen, Zustandsveränderungen rechtzeitig zu erkennen und effiziente Maßnahmen ergreifen zu können, müssen wir zukünftig die Zusammenarbeit von Naturschutz und Forschung noch weiter intensivieren.“

Der Auftaktveranstaltung folgt ein Fachtreffen am 1./2. Dezember, ebenfalls im Online-Format.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei der DAM (Deutsche Allianz für Meeresforschung).

In einer gemeinsamen Pressemitteilung warnen DEEPWAVE und andere Umweltverbände vor der Industrialisierung der Nord- und Ostsee. Mehr darüber erfahrt ihr in unserem Politikblog.

 

NABU: Gesunde Meere als Grundlage maritimer Wirtschaft

Eine Übersicht der marinen Raumordnung der Nordsee

© Kubikfoto / NABU

Pressemitteilung, NABU, 05.11.2020

Offener Brief des NABU an Horst Seehofer, Peter Altmaier und Svenja Schulze

Heute endet die Frist für die erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung der marinen Raumordnung. Die zukünftigen Raumordnungspläne legen fest, wo sich in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee Windräder drehen sollen, wo Schiffe Vorfahrt haben und Rohstoffe abgebaut werden dürfen. Gleichzeitig müssen sie den Verpflichtungen des Meeresnaturschutzes gerecht werden, Schutzgebiete und wichtige Wanderkorridore sichern. Eine Balance, die sich nach Meinung des NABU in den bisherigen Entwürfen nicht widerspiegelt. Der Umweltverband wendet sich daher in einem offenen Brief an die verantwortlichen Ministerien des Innern, für Wirtschaft und Umwelt.

„Gesunde Meere sind die Voraussetzung für eine nachhaltige maritime Wirtschaft. Doch Nord- und Ostsee geht es schlecht. Deshalb fordert auch die Europäische Kommission, dass der Schutz der Meere ins Zentrum zukünftiger Raumordnungspläne rückt. Das erkennen wir noch nicht. Daher wenden wir uns persönlich an die drei hauptverantwortlichen Minister“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Der NABU kritisiert die durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlichten Entwürfe zukünftiger Raumordnungspläne und befürchtet einen weiteren Rückgang von Arten und Lebensräumen. „Wir haben das 2020-Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) – den guten Umweltzustand der Meere – krachend verfehlt. Seevögel verlieren ihren Lebensraum, der Ostseeschweinswal ist vom Aussterben bedroht. Es ist an der Zeit, den Natur- und Klimaschutz zum übergeordneten Ziel unserer Meerespolitik zu machen. Die Zeit des endlosen blauen Wachstums ist vorbei“, mahnt Kim Detloff, NABU Leiter Meeresschutz.

In seinem offenen Brief fordert der NABU insbesondere die Meeresschutzgebiete des Natura 2000-Netzwerks wirksam und sie zu ökologischen Vorrangflächen mit Ausschluss schädlicher Nutzungen zu machen. Darüber hinaus müssen wichtige Wanderkorridore für Schweinswale, Zug- und Rastvögel freigehalten und die natürlichen Klimafunktionen der Meere als Kohlenstoffspeicher gestärkt werden. Im Mittelpunkt der NABU-Kritik steht auch die räumliche Festlegung für die Offshore-Windenergie. „Klimaschutz im Meer bedeutet mehr als Windräder. Das aktuelle Ziel von 40 Gigawatt Offshore-Strom wäre in der schon jetzt übernutzten Nord- und Ostsee nicht realisierbar und mit geltendem Naturschutzrecht nicht vereinbar. Um erneuerbare Energie auf dem Meer zu privilegieren, müssen erst die Fischerei, die Schiffahrt und der Kiesabbau zurückgefahren werden. Die ökologischen Belastungsgrenzen der Nord- und Ostsee müssen den Rahmen für wirtschaftliche Interessen setzen“, so Kim Detloff, NABU Leiter Meeresschutz weiter. Dazu hat der NABU eine Petition ins Leben gerufen, die unter https://mitmachen.nabu.de/de/meeresschutz abgerufen werden kann.

Nach Meinung des NABU ist die marine Raumordnung eine Chance für eine kohärente und nachhaltige Meerespolitik, der sich Deutschland europa- und völkerrechtlich verpflichtet hat. Diese Chance darf nicht durch sektorale Lobbyinteressen gefährdet werden. Zu dieser Forderung erhielt der NABU jüngst fraktionsübergreifende Unterstützung aus dem Bundestag. Trotz der großen meerespolitischen Bedeutung sieht der Raumordnungsprozess keine parlamentarische Befassung vor.

Hintergrund

Bis Mitte 2021 erarbeitet Deutschland wie alle anderen europäischen Mitgliedsstaaten neue marine Raumordnungspläne für die nationale Ausschließliche Wirtschaftszone. Anfang des Jahres soll es eine zweite entscheidende Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Federführung hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ), in diesem Fall als ausführende Fachbehörde des Innenministeriums.

Einer der strittigen Punkte zukünftiger Raumordnungspläne ist der Ausbau der Offshore-Windenergie. Die hohen Ausbauziele des neuen Windenergie-auf-See-Gesetzes von 40 Gigawatt bis 2040 haben den Druck auf den marinen Raum massiv verstärkt.

Die zugehörige Pressemittelung findet ihr beim NABU.

Ein Erklärvideo zur marinen Raumordnung könnt ihr euch beim NABU anschauen und weitere Informationen rund um die Politik der Meere findet ihr in unserem Politikblog.

NABU: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zum Bau des Ostseetunnels ab

Pressemitteilung, NABU, 03.11.2020

Krüger: Schwarzer Tag für den streng geschützten Schweinswal und die Meeresumwelt

Berlin/Leipzig – Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den beklagten Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung für rechtskonform erklärt. Das Vorhaben kann gleichwohl wegen der übersehenen und hochgradig geschützten Riffe nicht ohne Planergänzungsverfahren umgesetzt werden. Dazu hatte die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren zur Heilung dieses Fehlers angekündigt, dessen Erfordernis das Gericht im Urteil vorausgesetzt und heute sehr deutlich betont hat. Dass das Gericht trotz des notwendigen Planergänzungsverfahrens keine Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erkennt, ist eine Zäsur in der Rechtsprechung.
„Das ist ein für uns enttäuschender Ausgang des Prozesses und ein schwarzer Tag für unsere Meere. Das Gericht hat den vom Bundesamt für Naturschutz bestätigten schlechten Zustand des Schweinswals im Fehmarnbelt nicht wie erhofft aufgegriffen. Wir erwarten nun ein umfassendes Planänderungsverfahren, in dem die bestehenden Fehler beim Schutz der Riffe bereinigt werden,“ erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Der NABU bedauert sehr, dass der Bau des umweltschädlichen Ostseetunnels nicht gestoppt werden konnte. Dazu Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg, der das Projekt von Beginn an kritisch begleitet hat: „Durch unsere Arbeit in diesem Verfahren wurden das Projekt und die Planung immerhin deutlich zugunsten des Umweltschutzes verbessert. Besonders wichtig war der Schwenk des Vorhabenträgers 2011 von einer ökologisch höchst bedenklichen Brücken- zur weniger schädlichen Tunnellösung. Außerdem sind Schweinswale bei Munitionssprengungen im Rahmen der Bauarbeiten nun deutlich besser geschützt.“ Zahlreiche Schutzauflagen sind nach der Kritik des NABU in den Erörterungsterminen ebenfalls als Erfolg zu verbuchen. Der NABU wird sich aktiv in das anstehende Planänderungsverfahren einbringen.

Die Pressemittelung findet ihr beim NABU.

Weitere Informationen über die Hintergründe und den Verlauf der Verhandlungen zur Fehmarnbeltquerung findet ihr in unserem Politikblog.

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