Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

Zukunft der Ostseefischerei: Leitbildkommission beendet Arbeit

Fischerboot in der Ostsee bei Heiligenhafen

© Michael Held / Unsplash

Pressemitteilung, 18.12.2023, gemeinsame Pressemitteilung von BUND, DUH, NABU und WWF

Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei schließt Arbeit ab

Beteiligte Umweltverbände: „Vereinbarte Maßnahmen schnell umsetzen“ / Fischerei kommt künftig aktivere Rolle im Meeresschutz zu

Berlin – Heute endet in Berlin die Arbeit der „Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei“. Sie war beauftragt, im Spannungsfeld zwischen einem bedrohten Ökosystem und den Existenzsorgen der Fischerei Maßnahmenempfehlungen für die Transformation der Ostseefischerei zu erarbeiten. Die Verbände BUND, DUH, NABU und WWF vertraten in der Kommission den Umwelt- und Naturschutzsektor. Aus Verbändesicht bleibt als positives Ergebnis, dass die Fischerei künftig eine aktivere Rolle im Meeresnaturschutz übernehmen und das Fischereimanagement stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtet werden soll. Auch nach Einigung auf einen Abschlussbericht betonen die Verbände, dass die Erholung der Fischpopulationen und damit der Fischerei grundsätzlich auf der Erholung der Meeresumwelt basiert. Aufgrund des dramatisch schlechten ökologischen Zustands der Ostsee und den zusammengebrochenen Populationen von Dorsch und Hering besteht dringender Handlungsbedarf.

Jetzt komme es darauf an, wie effektiv und wie schnell die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden. Für den Meeresnaturschutz ist es gelungen, das Bekenntnis zum Ökosystemansatz im Fischereimanagement im Bericht zu verankern. Auch die nationale Verteilung von Fangquoten soll überprüft/reformiert werden, um in Zukunft ökologische und soziale Kriterien einzubeziehen, anstatt bisher ausschließlich die historische Teilhabe. Der Fischerei wird bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen der Ostsee eine aktivere Rolle als bisher zugeschrieben.

„Seit Jahren ist es offensichtlich, dass sich die Ostseefischerei wandeln muss. Um dem Fischereisektor dabei zu helfen, muss er sich aktiver beteiligen und auch die eigene Verantwortung für den schlechten Zustand der Fischpopulationen und des Ökosystems anerkennen“, so BUND, DUH, NABU und WWF.

Darüber hinaus verweist der Bericht klar auf die EU-Biodiversitätsstrategie, nach der zehn Prozent der deutschen Meeresfläche in Ost- und Nordsee anhand ökologischer Kriterien identifiziert und bis zum Jahr 2030 unter strengen Schutz gestellt werden müssen. “Das sind Errungenschaften, hinter die wir nicht zurückfallen dürfen. Im nächsten Jahr wird aus der Leitbildkommission Ostseefischerei die Zukunftskommission Fischerei für Nord- und Ostsee. Wir erwarten, dass unsere Ergebnisse dort als Ausgangspunkt genommen und nicht in Frage gestellt werden”, betonen die Verbände.

Für die Zukunftskommission sehen die vier Umweltverbände vor allem das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht. Das BMEL müsse die Ansätze der Fischerei zur kritischen Selbstreflexion unterstützen, die Diskussionen zur Fischereipolitik im Lichte europäischer Verpflichtungen zum Meeresnaturschutz fortsetzen und die Erkenntnisse aus dem Prozess der Leitbildkommission konstruktiv nutzen.

„Die Bedürfnisse für Umwelt, Mensch und Fischerei sind klar, die Gesprächsbereitschaft ist gegeben und die Instrumente sind bekannt, jetzt muss die Politik die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Transformation stattfinden kann.“ Mit diesem Appell der Umweltverbände wird heute der Endbericht an die zuständige Staatssekretärin des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung, Silvia Bender, übergeben.

Hintergrund:

Die Leitbildkommission war vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung eingesetzt und hatte den Auftrag, in einem partizipativen Prozess ein Leitbild zu erarbeiten, wie die Zukunft der deutschen Ostseefischerei aussehen sollte. Entsprechend des partizipativen Ansatzes waren Vertreter*innen der Umwelt- und Fischereiverbände, der Wissenschaft, Verwaltung und der Gesellschaft Teil der Kommission. Das insgesamt 30-köpfige Gremium arbeitete seit November 2022 und traf zu insgesamt zehn Präsenzsitzungen zusammen.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

DUH kritisiert beschlossene Nordsee-Fangquoten der EU

Schwarm Heringe in der Nordsee

© Fengyou Wan / Unsplash

Pressemitteilung, 12.12.2023, Pressemitteilung DUH

13

  • Fangquoten-Beschlüsse der EU reichen nicht aus, um wichtige Populationen wie Nordseehering und Nordseekabeljau zu schützen
  • EU-Kommission will gesetzliche Anordnung von Fangstopps abschaffen: DUH fordert EU-Parlament auf, Änderung der Bewirtschaftungspläne zu verhindern
  • DUH fordert ökosystembasiertes Fischereimanagement mit deutlich niedrigeren Fangmengen, wirksame Maßnahmen gegen illegale Rückwürfe und selektivere Fanggeräte

Berlin, 12.12.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die heute veröffentlichten Nordsee-Fangquoten der EU für 2024 als völlig unzureichend für den Schutz wichtiger Fischpopulationen. Die EU-Ministerinnen und -minister verpassen damit erneut die Chance, die kurzsichtige Fischereipolitik auf einen nachhaltigen Pfad zu bringen. Besonders alarmierend ist außerdem der überraschende Vorschlag der EU-Kommission zur Streichung einer wichtigen Schutzklausel in den mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen. Demnach soll die gesetzliche Anordnung von Fangstopps für bedrohte Populationen in der gemeinsamen Fischereipolitik ersatzlos gestrichen werden.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Weil die EU seit Jahren miserable Fischereipolitik betreibt, will sich die Kommission nun mit der Streichung des gesetzlich vorgesehenen Fangstopps für bedrohte Populationen aus der Verantwortung ziehen. Die Regel wurde bereits bei den Ostseefangquoten im Oktober gebrochen, jetzt soll sie kurzerhand ganz abgeschafft werden. Die Folgen wären katastrophal für Fischpopulationen, die ohnehin bereits kurz vor dem Kollaps stehen. Hätte die EU-Kommission Erfolg mit ihrem Vorschlag, wäre dies ein Offenbarungseid für die EU, die eigentlich bis zum Jahr 2020 die Überfischung beenden wollte. Die EU muss aufhören, kurzfristige Profite über die langfristige Stabilität des Ökosystems zu stellen. Wir rufen das EU-Parlament dazu auf, die Streichung der Schutzklausel nicht zuzulassen.

Bei den diesjährigen Verhandlungen haben die EU-Fischereiministerinnen und -minister einmal mehr unzureichende Fangquoten beschlossen. Nordseehering- und Kabeljau sind für die deutsche Fischerei besonders wichtig. Die Quote für Nordseekabeljau liegt deutlich über der wissenschaftlichen Empfehlung. Dies ist kritisch, da diese Quote verschiedene Sub-Populationen zusammenfasst, von denen die südliche Population vor der deutschen Küste besonders gefährdet ist. Die Quote für den Nordseehering liegt zwar unter der wissenschaftlichen Empfehlung, aber auch hier wurde die Vermischung mit einer stark dezimierten Heringspopulation aus der Ostsee nicht ausreichend berücksichtigt.

Katja Hockun, DUH-Meeresschutzexpertin: „Die heutigen Beschlüsse sind enttäuschend, denn sie zeigen, dass die Prinzipien des ökosystembasierten Fischereimanagements immer noch nicht konsequent angewandt werden. Die Fangmengen für viele Populationen liegen über wissenschaftlichen Empfehlungen, außerdem wurden Nahrungsnetzbeziehungen und der Druck der Klimakrise nur unzureichend berücksichtigt. Wirksame Maßnahmen gegen illegale Rückwürfe und zur Vermeidung von Beifang bleiben aus. Das sind schlechte Nachrichten sowohl für die Nordsee als auch für die Fischerei, denn beide brauchen gesunde Fischpopulationen.

Hintergrund:

Die EU Kommission hat am 7. Dezember 2023 vorgeschlagen, Artikel 4.6 aus den mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen für Nord- und Ostsee zu streichen: Dieser Klausel nach sollen Fangquoten in jedem Fall so festgesetzt werden, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Populationsgröße unter einen kritischen Grenzwert („Blim“) fällt, weniger als 5 Prozent beträgt.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei der DUH.

Endlich Klimaschutz auf See in Sicht

Fähre und Containerschiff auf dem Meer mit Wald im Hintergrund

© Vidar Nordli-Mathisen / Unsplash

Pressemitteilung, 11.12.2023, Pressemitteilung NABU

Endlich Klimaschutz auf See in Sicht

2023 könnte Wendepunkt für Schifffahrtsbranche sein

Berlin – Neue Beschlüsse der EU und der UN-Schifffahrtsorganisation (IMO) könnten die Schifffahrt endlich auf einen Kurs Richtung Klimaschutz bringen. Schon ab Jahreswechsel muss für den CO2-Ausstoß gezahlt werden. Die Branche könnte so vom Nachzügler zum Vorreiter der Transformation werden. Das ist auch dringend nötig, denn etwa drei Prozent aller weltweiten Treibhausgasemissionen werden von der Schifffahrt verursacht. Wäre sie ein Staat, stünde sie ganz oben unter den Klimasündern, noch vor Deutschland. Das könnte sich jetzt ändern.

Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Endlich kommt Bewegung in die Schifffahrt: Mit dem CO2-Preis, neuen Standards für Treibstoffe und Effizienz, sowie der Verpflichtung für Kreuzfahrtschiffe, die dreckigen Motoren im Hafen zu stoppen und stattdessen grünen Strom von Land zu beziehen, sind die Weichen endlich gestellt. Die Maßnahmen greifen leider noch nicht für alle Schiffe und müssen deutlich nachgeschärft werden, um das 1,5-Grad-Ziel in erreichbare Nähe zu rücken, aber der Anfang ist gemacht. Die Branche nimmt wie gewöhnlich den Weg des geringsten Widerstands. Erst wenn die Politik Grenzen zieht, werden nicht weiter hohe Profite zulasten von Natur und zukünftigen Generationen eingefahren.

Die Weltmeere sind bisher in vieler Hinsicht ein rechtsfreier Raum, die Schifffahrt setzt auf den dreckigsten aller Treibstoffe, das giftige, aber billige Schweröl. 2023 hat die IMO (International Maritime Organization), eine Untergruppe der UN, eine Strategie zur klimafreundlicheren Schifffahrt verabschiedet, und die EU hat das Klimaschutzprogramm „Fit for 55“ mit ambitionierten Vorgaben für die Schifffahrt beschlossen. Auch in Deutschland beginnt endlich die Arbeit an einem Nationalen Aktionsplan Klimafreundliche Schifffahrt, wie es der NABU gefordert hat.

Sönke Diesener, NABU-Schifffahrtsexperte: „Wir müssen endlich rein in die sauberen Treibstoffe. Nur durch den vollständigen Ausstieg aus der Nutzung klimaschädlicher, fossiler Treibstoffe wie Schweröl und LNG kann die Schifffahrt Kurs auf Einhaltung der Pariser Klimaziele nehmen. Die EU geht voran, aber auch global ist die Einführung eines CO2-Preises dringend notwendig. Zum Glück steht dies schon beim nächsten Treffen der IMO auf der Agenda. Wenn die Regulierung 2024 so große Schritte macht, wie in diesem Jahr, blicken wir endlich vorsichtig optimistisch auf eine Branche, in der Klimaschutz noch vor wenigen Jahren ein Fremdwort zu sein schien. Der Rahmen steht, er muss nun mit Technologie, Ehrgeiz und Investitionen gefüllt werden.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Verzögerungen bei LNG-Projekt vor Rügen

LNG-Tanker auf hoher See

© CarletonLiisa / Wikimedia Commons

Pressemitteilung, 3.11.2023, DUH

Neue Recherchen belegen Verzögerungen bei LNG-Projekt vor Rügen: Behörden halten Inbetriebnahme des Terminals im Winter für unwahrscheinlich

  • DUH-Auswertung interner Dokumente belegt, dass weder Genehmigungsbehörden noch Betreiber mit einer Inbetriebnahme des LNG-Terminals Rügen im Winter rechnen
  • Entgegen der Behauptung der Bundesregierung wird das Terminal demnach keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Winter leisten können
  • Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer beschleunigten Genehmigung und die Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes
  • DUH fordert, laufende Bauarbeiten an der Anschlusspipeline sofort zu stoppen und reguläres Genehmigungsverfahren durchzuführen

Berlin, 3.11.2023: Weder die zuständigen Genehmigungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern noch die Betreiberfirmen Regas und Gascade rechnen offenbar mit einer Inbetriebnahme des geplanten LNG-Terminals Mukran auf Rügen im anstehenden Winter. Dies geht aus Unterlagen hervor, die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ausgewertet hat. Dass das Terminal entgegen der Behauptungen von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur im Winter offenkundig noch keinen Beitrag zur Energieversorgung leisten kann, hat weitreichende Konsequenzen für das fossile Großprojekt: Die Durchführung des verkürzten Verfahrens nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz wäre damit gesetzeswidrig. Die DUH fordert daher erneut, die Bauarbeiten an der Pipeline sofort zu stoppen und ein reguläres Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Akten sprechen eine klare Sprache: Im Grunde rechnet niemand mit der Inbetriebnahme des LNG-Terminals bis zum Winter. Trotzdem verkündet die Bundesregieung stoisch völlig unrealistische Zeitpläne. Der Grund ist offensichtlich: Würde die Verzögerung eingestanden, dürften Terminal und Pipeline nicht nach den Regeln des LNG-Beschleunigungsgesetzes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zugelassen werden. Mit Umweltprüfung aber würden die dramatischen Umweltzerstörungen erst recht sichtbar und das Terminal und die Pipeline wären nicht genehmigungsfähig. Wir fordern, dass sich Bundesregierung und Betreiber endlich ehrlich machen, aufhören zu tricksen und sich einer regulären Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung stellen. Der laufende Bau an der Anbindungspipeline muss bis zum Abschluss einer Prüfung eingestellt werden.“

Aus einer Reihe jetzt bekannt gewordener und von der DUH ausgewerteter Dokumente geht deutlich hervor, das sich die aktuellen Bauarbeiten bereits in Verzug befinden. Eine Inbetriebnahme könnte sich auch über den Winter hinaus noch über Monate hinauszögern. Aufgrund der Laichzeit des gefährdeten Ostseeherings sowie der Vogelrast sind Arbeiten an der Anschlusspipeline von Januar bis Mai zudem ausgeschlossen.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Der Blick hinter die Kulissen zeigt eine offenbar dramatische Lage: Längst sind die Pläne aufgegeben worden, noch im anstehenden Winter das LNG-Terminal in Mukran in Betrieb zu nehmen. Die beteiligten Firmen hinken ihren eigenen Zeitplänen hinterher, die schon ursprünglich vom Bergamt für ‚unwahrscheinlich‘ gehalten wurden. Konsequenterweise soll das Terminalschiff Neptune schon gar nicht mehr im Winter nach Mukran verlegt werden. Es wird ganz deutlich: Mit Versorgungssicherheit im nächsten Winter hat dieses Projekt rein gar nichts zu tun. Anstatt hier weiter den Erfüllungsgehilfen für die profitorienterte Regas zu spielen, sollten Bundesregierung und Behörden endlich den Tatsachen ins Auge sehen und dieses unnötige Terminal absagen.“

Hintergrund:

Das Bergamt Stralsund konstatiert in einem Schreiben vom 19. Juni 2023 an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern eine „unwahrscheinliche Fertigstellung des Leitungsbaus bis Jahresende 2023!“ Aus dem Schreiben geht weiter hervor, dass die Baggerarbeiten für den zweiten Seeabschnitt bereits jetzt um mindestens einen Monat verzögert sind. Wird die Anschlussleitung jedoch nicht bis zum Jahresende fertiggestellt, können die Arbeiten im Zeitraum vom 1. Januar bis 15. Mai wegen der Laichzeit des gefährdeten Ostseeherings sowie der Vogelrastzeit nicht fortgesetzt werden. Weiterbau und Inbetriebnahme wären damit überhaupt erst nach dem 15. Mai 2024 möglich.

Im Erläuterungsbericht von Gascade, dem Vorhabenträger beim Bau der Anbindungspipeline, heißt es: „Das Ende sämtlicher Baggerarbeiten ist für Mitte September 2023 zu erwarten.“ Dies ist Teil einer „Basisplanung“, die eine Fertigstellung der Pipeline bis Jahresende gewährleisten soll. Tatsächlich sind bis Anfang November die Baggerarbeiten noch nicht annähernd abgeschlossen. Die Verzögerung liegt bereits bei mehr als acht Wochen.

Während Vorhabensträger Gascade laut Schreiben des Bergamts Stralsund vom 19. Juni 2023 die Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns für den zweiten Seeabschnitt der Anbindungspipeline für den 1. September 2023 erbeten hatte, wurde dieser erst rund einen Monat später am 29. September gewährt. Auch dies bedeutet eine weitere Verzögerung, die die Fertigstellung bis Ende des Jahres in Frage stellt.

Aus einem Besprechungsprotokoll des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juni 2023 geht hervor, dass das LNG-Terminalschilff Neptune der Betreiberfirma Regas bis April 2024 „zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit“ an seinem bisherigen Standort im Industriehafen Lubmin verbleiben soll. In einem weiteren Protokoll des Ministeriums vom 27. Juni 2023 wird dies bestätigt. Demnach soll die Neptune sogar erst im Juli 2024 nach Mukran verlegt werden. Dass Regas die Neptune im Winter ohnehin nicht nach Mukran verlegen möchte, legt nahe, dass die Betreiberfirma selbst nicht an die Fertigstellung des Terminals im Winter glaubt.

Aus einer Pressemitteilung der Betreiberfirma Regas vom 12. Oktober 2023 geht hervor, dass Kapazitäten des LNG-Terminals Mukran „ab April 2024“ genutzt werden können. Dies bezieht sich vermutlich auf das zweite LNG-Terminalschiff „Transgas Power“, das von der Bundesregierung gechartert wurde, jedoch von Regas in Mukran betrieben werden soll.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei der DUH.

EU-Entscheidung zu Ostsee-Fangquoten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Beschlüsse als unzureichend

Ein blaues Geisternetz liegt verlassen am Strand

© Wolf Wichmann

Pressemitteilung, 24.10.2023, DUH

  • Neue Fangquoten der EU-Fischereiministerinnen und -minister sind eine vertane Chance, die Ostseefischerei auf einen nachhaltigen Pfad zu bringen
  • DUH fordert ökosystembasiertes Fischereimanagement und ein sofortiges Verbot von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten
  • Nach jahrelanger Überfischung braucht es weitreichende Maßnahmen, damit sich die zusammengebrochenen Dorsch- und Heringspopulationen erholen können

Berlin, 24.10.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die neuen Fangquoten für die Ostsee als unzureichend. Mit den heutigen Beschlüssen haben es die EU-Fischereiministerinnen und -minister verpasst, der Ostseefischerei einen Weg in die Zukunft zu ebnen. Zwar ist sinnvoll, dass die direkten Fangverbote für die dezimierten Dorsch- und westlichen Heringspopulationen beibehalten wurden. Auch darf die Freizeitfischerei in der westlichen Ostsee, das heißt auch an der deutschen Ostseeküste, keinen Dorsch mehr fangen. Allerdings basieren die Entscheidungen des EU-Rats nicht konsequent auf einem ökosystembasierten Fischereimanagement. Insbesondere die Fangquote für Sprotten ist viel zu hoch und birgt die Gefahr, dass große Heringe als Beifang in den Netzen dieser Fischerei landen. Auch die Schollenquote müsste noch niedriger sein, um Beifang von Dorsch zu reduzieren.

Zudem hätte der EU-Rat die direkte Heringsfischerei im Bottnischen Meerbusen in Finnland und in der zentralen Ostsee schließen müssen. Die DUH ist entsetzt, dass die EU-Fischereiminister ihren eigenen Mehrjahresplan für die Ostseefischerei missachten und diese stark überfischten Populationen entgegen jeder Vernunft weiter befischt werden. Die DUH fordert neben ökosystembasierten Fangquoten ein sofortiges Verbot von Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten, zusätzliche Schongebiete und eine Ausweitung der Schonzeiten.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner„Das bisherige Fischereimanagement der EU ist gescheitert. Die Ostsee zeigt auf besonders erschreckende Art und Weise, wohin chronische Überfischung und Missmanagement führen. Viele Fischpopulationen sind nur noch ein Bruchteil dessen, was sie einmal waren. Der Zustand von Hering und Dorsch, den einstigen „Brotfischen“ der deutschen Ostseefischerei, ist anhaltend katastrophal. Die EU hat Jahr für Jahr zu viele Fangquoten oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen festgesetzt, jetzt gibt es die Quittung – und ein Umdenken ist trotzdem nicht in Sicht.“

DUH-Meeresteamleiterin Katja Hockun führt weiter aus: „Es bedarf jetzt einer konsequenten Anwendung eines ökosystembasierten Fischereimanagements für die Ostsee, das auf die langfristige Erholung der Populationen abzielt, anstatt auf kurzfristige Profite. Die EU muss das Ökosystem Ostsee mit seinen Wechselwirkungen als Ganzes im Blick behalten, anstatt nur auf die einzelnen Populationen zu schauen und diese weiter zu überfischen. Denn neben dem zu hohen Fischereidruck, machen den Fischen auch die steigenden Wassertemperaturen und der Sauerstoffmangel zu schaffen. Wenn wir die Ostseefischerei wirklich erhalten wollen, brauchen wir einen besseren Schutz für unsere Ostseefische. Denn ohne Fische keine Fischerei.“

Ökosystembasiertes Fischereimanagement bedeutet, anstelle von Einzel-Arten-Management, die Wechselbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Arten im Nahrungsnetz zu berücksichtigen. Fangquoten müssen auch vorsorglich niedriger als die wissenschaftlich berechneten Höchstwerte festgelegt werden, um Unsicherheiten bezüglich der Populationsgrößen und Veränderungen im Ökosystem zu berücksichtigen.

In einem im Mai 2023 veröffentlichten Rechtsgutachten hat die DUH bereits gezeigt, dass Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten im Küstenmeer der Ostsee rechtswidrig sind und juristisch dagegen vorgegangen werden kann.

Hintergrund:

Schon letztes Jahr wurden der gezielte Fang vom Dorsch in der östlichen und westlichen Ostsee sowie vom Hering in der westlichen Ostsee nicht zugelassen. Außerdem wurde erstmals die Quote für die Schollen-Fischerei niedriger angesetzt als die wissenschaftlich berechneten Höchstwerte, da diese Fischerei mit erheblichem Dorschbeifang einhergeht. Dies wurde von der DUH als kleiner Erfolg bewertet, da erstmals Prinzipen des ökosystembasierten Fischereimanagements ansatzweise angewandt wurden. Allerdings waren die Beifangquoten für Dorsch und westlichen Hering noch immer zu hoch, und auch die Quoten für Sprotte und Hering in der zentralen Ostsee wurden deutlich höher angesetzt als die wissenschaftlichen Empfehlungen.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei der DUH.

Die diesjährige Agrarministerkonferenz in Kiel zeigt erneut, dass eine Reform der Fischerei nicht ausreicht, sondern ein Neuanfang dringend notwendig ist.

Verbot von Mikroplastik: EU zu zaghaft

Viele bunte Glitzerpartikel auf hellem Hintergrund

© Inkwina / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Pressemitteilung, 14.10.2023, BUND

BUND kritisiert die weitere Verwendung von flüssigen und halbfesten Kunststoffen.

Zum Inkrafttreten des teilweisen Verbots von Mikroplastik in der EU erklärt Luise Körner, Leiterin Chemieteam beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): 

„Das Verbot von festem Mikroplastik in Produkten wie Körperpeelings oder losem Glitzer ist ein erster Schritt zum Schutz unserer Gesundheit und Umwelt. Die weitere Verwendung von flüssigen und halbfesten Kunststoffen hingegen ist ein Risiko.

Viele Hersteller von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten haben auf Druck von Verbraucher*innen bereits jetzt ihre Inhaltsstoffe angepasst und festes Mikroplastik aus ihren Produkten verbannt. Mit der BUND ToxFox-App sehen wir jedoch, dass Unternehmen festes Mikroplastik häufig durch flüssige Kunststoffe ersetzen. Auch flüssige Kunststoffe sind synthetische Polymere, die in der Umwelt nur schwer bis überhaupt nicht abgebaut werden können. Über das Abwasser gelangen diese Stoffe in die Naturkreisläufe. Den vermehrten Einsatz von flüssigen synthetischen Polymeren kritisieren wir und fordern auch hierfür ein EU-weites Verbot.

Die von der EU eingeräumten langen Übergangzeiten für die Verwendung von Mikroplastik in Produkten sind angesichts von bereits existierenden, nachhaltigen Alternativen unverständlich. Beispiel hierfür sind zertifizierte Naturkosmetikprodukte, die ohne jegliches Mikroplastik und flüssige Kunststoffe auskommen.“

BUND-Tipp: Verbraucher*innen können selbst aktiv werden: Die BUND ToxFox-App scannt den Barcode von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten und gibt direkt Auskunft, ob darin Mikroplastik, flüssige Kunststoffe oder andere problematische Inhaltsstoffe enthalten sind.

Hintergrund

Mittlerweile finden wir Mikroplastik überall: Im Wasser, im Boden und auch in unseren Körpern. Die Langzeitfolgen der Plastifizierung unseres Planeten für uns und unsere Umwelt sind ungewiss. Allerdings deuten viele Studien darauf hin, dass Mikroplastik im Körper Entzündungen hervorrufen kann. Meerestiere wie Krebse und Muscheln verwechseln Mikroplastik mit Nahrung. Zudem wirken die kleinen Plastikteilchen wie ein Magnet für Schadstoffe.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BUND.

Obwohl das Verbot von festem Mikroplastik nicht ausreichend ist, wurde dieses Jahr ein bedeutender Fortschritt im Kampf gegen die weltweite Plastikverschmutzung erzielt. Im September hat der Bundestag Abgaben für To-Go-Becher und Zigarettenkippen aus Einwegplastik festgelegt, und die UN hat den ersten Entwurf für ein globales Plastikabkommen vorgelegt.

Windenergie-Ausbau auf See ohne Perspektive für Naturverträglichkeit

Ein Offshore-Windpark in der Nordsee

© David Dixon / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Pressemitteilung, 06.10.2023, NABU

Krüger: Die Bundesregierung muss umsteuern – Nordsee wird zum Industriegebiet

Berlin – In seiner Stellungnahme zum Vorentwurf des neuen Flächenentwicklungsplans Offshore kritisiert der NABU erneut das Festhalten am politischen Ausbauziel 70 Gigawatt und die rücksichtslose Industrialisierung der Nordsee. Während die Wissenschaft vor irreversiblen großflächigen Umweltschäden warnt, die Unvereinbarkeit der Windkraftplanung mit den europäischen Naturschutzzielen unstrittig ist, baut Deutschland weiter Umweltstandards ab, will zusätzliche Gebiete für den beschleunigten Windausbau genehmigen. Der NABU fordert ein Umsteuern der Politik und eine vorzeitige Neuordnung der marinen Raumordnung mit dem Ziel, Nord- und Ostsee zu entlasten.

„Wir brauchen die Windkraft auf See. Doch wenn Ausbauziele, zur Verfügung stehende Meeresfläche, Nutzungskonkurrenzen und Naturschutz nicht zusammenpassen, muss die Politik den Mut zur Korrektur der eigenen Ziele haben. Schon heute ist die Nordsee durch Fischerei, Schifffahrt, Rohstoffabbau, Hunderte Plattformen und Pipelines übernutzt. Alle Umweltziele wurden verfehlt. Um ehrgeizige Ziele für die Windenergie zu rechtfertigen, muss zuerst der Druck auf das Ökosystem sinken“, mahnt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Deutschland verfolgt mit seinem kleinen Flächenanteil die ehrgeizigsten Pläne aller Nordsee-Anrainerstaaten. Auf fast 20 Prozent der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone sollen sich ab dem Jahr 2045 Windräder drehen. Nach Überzeugung des NABU schafft auch der neue Flächenentwicklungsplan keine Erleichterung für die Natur. Die Naturverträglichkeit der Energiewende geht so vollständig verloren.

„Wir müssen endlich unsere Nutzung daran ausrichten, was das Ökosystem Meer verträgt. Das gilt auch für die Offshore-Windenergie. Die Bundesregierung muss das Ausbauziel reduzieren. Nur so können Klima- und Naturschutz gleichermaßen gelingen“, so Krüger weiter.

Erst kürzlich hatte der europäische Rechnungshof in einem Bericht darauf hingewiesen, dass der Offshorewind-Ausbau die aufsummierten Effekte auf das Ökosystem nicht ausreichend berücksichtigt. Dennoch hält der Vorentwurf des neuen Flächenentwicklungsplans vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am 70-Gigawatt-Ziel fest. Zwar sollen vorerst keine Schutzgebiete bebaut werden, doch gehen zusätzliche, wichtige Lebensräume für Seevögel und Schweinswale verloren. Das schließt auch Flächen ein, die der NABU in seiner Studie zur Identifizierung von naturverträglichen Offshorewind-Flächen als nicht geeignet eingestuft hatte. Sinnvolle Ansätze beim Monitoring von Vogelkollisionen oder Anreize für schallarme Gründungsverfahren können nach Überzeugung des NABU in der Gesamtschau nicht die massiven ökologischen Folgeschäden auffangen. Nach einer aktuellen Studie der North Sea Energy Cooperation sind die Nordsee-Ausbauziele unvereinbar mit den Zielen europäischer Naturschutz-Richtlinien.

„Ohne konkrete Vorgaben zu temporärer Abschaltung läuft auch ein Kollisionsmonitoring ins Leere. Zudem muss ein viel stärkerer Fokus auf die Förderung schallarmer Bauverfahren gelegt werden, um auch zukünftig etablierte Schallgrenzwerte einzuhalten. Es gilt grenzübergreifend die naturverträglichsten Standorte für Windenergie zu identifizieren und die Energiewende endlich zu einem grünen europäischen Projekt zu machen. Der nationale Wettlauf um Flächen und Ausbauziele kennt nur einen Verlierer: das Meer“, so NABU-Meeresschutzexperte Dominik Auch.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben mehrere Umweltverbände bereits 2021 vor der Industrialisierung von Nord- und Ostsee gewarnt. Im Zuge dessen hat der NABU dieses Jahr eine Studie zur räumlichen Planung der Offshore-Windenergie in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee veröffentlicht.

Landes-Pilotprojekt zu Geisternetzen startet in Schleswig-Holstein

Ein riesiges Geisternetz am Grund

© Wolf Wichmann

Pressemitteilung, 02.10.2023, WWF

WWF koordiniert Suche, Bergung und Entsorgung von Geisternetzen in der Ostsee

Im September startete in Schleswig-Holstein das bundesweit zweite Pilotprojekt zur Bergung von Geisternetzen, das mit von einem Küstenbundesland verwalteten Fischereigeldern finanziert wird. Der WWF wird die Suche, Bergung und Entsorgung von Geisternetzen in der Ostsee federführend durchführen und dabei mit der Fischerei und den Behörden eng zusammenarbeiten.

Finn Viehberg, Leiter des WWF-Büros Ostsee, lobt den Einsatz der Landesregierung. „Die Bergung von Geisternetzen ist eine staatliche Aufgabe. Schleswig-Holstein kommt nun dieser Verantwortung nach und hat dabei auch die Entwicklung einer langfristigen Lösung im Blick. Der WWF freut sich, diesen Weg gemeinsam mit dem Land zu gehen.“

Mit der vom WWF entwickelten Sonarsuche werden die Netze in Küstenfischereigebieten ausfindig gemacht, um sie anschließend zu bergen und zu entsorgen. Die Fischereibetriebe unterstützen dabei mit ihren Kuttern. „Es ist wichtig, die Fischerei einzubinden. Die Fischer kennen ihr Revier und sind eine wertvolle Unterstützung für das Projekt“, erklärt Finn Viehberg.

Die Empfehlungen aus dem Pilotprojekt sollen am Ende zu einer langfristigen Lösung für das Problem verlorener Fischernetze führen. Klare Regelungen können die Fischereibetriebe auch dazu motivieren, Netzverluste durch Unfälle auf See zu melden, damit eine zeitnahe Bergung möglich ist. Ziel des WWF ist es, dass Schleswig-Holstein und die anderen Küstenländer die Such- und Bergungseinsätze in Zusammenarbeit mit den Fischereien in Zukunft selbst durchführen.

Das Projekt „Verlorene Fischernetze Schleswig-Holstein“ läuft für zwei Jahre und wird vom Land Schleswig-Holstein mit 260.000 Euro aus Eigenmitteln und aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfond (EMFAF) gefördert. Es findet in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Fischerei des Landwirtschaftsministeriums und der Abteilung Meeresschutz des Umweltministeriums des Landes Schleswig-Holstein statt.

Seit 2013 entwickelt und erprobt der WWF verschiedene Methoden zur Suche und Bergung von Geisternetzen. Mehr als 26 Tonnen Schlepp- und Stellnetze konnte die Umweltschutzorganisation seit 2015 aus der Ostsee bergen. Dafür hat der WWF bisher über 1,5 Millionen Euro aus eigenen Mitteln in die Entwicklung und Erprobung investiert.

Hintergrund

Als Geisternetze bezeichnet man herrenlose Fischernetze, die teils jahrzehntelang im Wasser treiben können oder am Meeresboden liegen. Sie bestehen aus Kunststoff und können etwa 30 – 50 Prozent des Plastikmülls in den Meeren ausmachen. Oft werden die herrenlosen Netze zur tödlichen Falle für Seevögel, Fische oder Meeressäuger. Nur indem Geisternetze aus dem Wasser entfernt werden, lässt sich verhindern, dass sie mit der Zeit zu Mikroplastik zerfasern, und sich so Kunststoffe in der Nahrungskette anreichern.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Geisternetze verursachen einen großen Teil der Plastikverschmutzung im Meer. 2018 schätzte die FAO (Food and Agriculture Organization), dass jährlich etwa 640 000 Tonnen Fischereinetze weltweit in den Ozeanen landen. Das UN-Plastikabkommen, das diesen November verhandelt wird, ist auch deshalb ein besonderer Erfolg, weil es auch auf Geisternetze verweist.

Bundestag legt Abgaben für To-Go-Becher und Zigarettenkippen aus Einwegplastik fest

Ein alter Coffee to go Becher liegt am Straßenrand

© Jasmin Sessler / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Pressemitteilung, 29.09.2023, BMUV

Der Bundestag hat gestern Abend die Einwegkunststofffondsverordnung beschlossen. Die Verordnung legt die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem für den Einwegkunststofffonds fest. In den Fonds zahlen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten eine Abgabe ein, um die öffentliche Hand bei der Bekämpfung der Vermüllung der Umwelt zu unterstützen. Die Verordnungsermächtigung ist in dem im Mai 2023 verabschiedeten Einwegkunststofffondsgesetz verankert. Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und Verwaltung des Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, wird sich dann an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Mit der Verordnung schaffen wir nun auch die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure.“

Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden. Dazu wurden unter anderem die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reinigung von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum ermittelt. So werden für je Kilogramm in Verkehr gebrachte Produkte folgende Abgaben fällig:

  • Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm
  • To-Go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
  • To-Go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
  • leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
  • Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm und
  • Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm.

Auf der Basis der angegebenen Abgabesätze kann jedes Unternehmen anhand der in Verkehr gebrachten Menge nun ganz konkret berechnen, in welcher Höhe die Abgabe künftig zu leisten ist. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals ab dem Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Zur Abwicklung des Einwegkunststofffonds entwickelt das UBA derzeit die erforderlichen Datenbanken. Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll pünktlich zum 1. Januar 2024 starten.

Auch das Punktesystem für die Auszahlung der Fondsmittel an die anspruchsberechtigten Kommunen wird durch die Einwegkunststofffondsverordnung festgelegt. Es sieht für die Reinigungs-, Sammlungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen im Innerorts- wie im Außerortsbereich die Vergabe von Punkten vor. Dabei wurde darauf geachtet, dass die von den Anspruchsberechtigten anzugebenden Kennzahlen so genau wie nötig, aber so unbürokratisch wie möglich festgelegt wurden. Anzugeben von den Kommunen sind zum Beispiel das Papierkorbvolumen, die gefahrenen Reinigungskilometer und die entsorgte Abfallmenge.

Die Abgabesätze und das Punktesystem werden nach den gesetzlichen Vorgaben alle drei Jahre durch die Bundesregierung überprüft. Das Umweltbundesamt (UBA) wird dazu wieder eine Studie zur Ermittlung der notwendigen Daten in Auftrag geben. Bei der Konzeptionierung dieser Studie und der anschließenden Änderung der Verordnung wird die neue Einwegkunststoffkommission beteiligt. Diese Kommission ist ebenfalls im Einwegkunststofffondsgesetz verankert, sie hat sich am 28. September 2023 erstmals konstituiert.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Seit Anfang September diesen Jahres liegt der erste Entwurf für ein globales Plastikabkommen vor. Das finale UN-Plastikabkommen wird Ende 2024 erwartet und soll die globale Plastikflut damit endlich wirksam bekämpfen.

Weiterer Erfolg gegen Gasbohrungen vor Borkum: Deutsche Umwelthilfe erreicht vor Gericht Aufrechterhaltung des Baustopps

Demonstration auf Rügen gegen ein LNG-Terminal

© Leonhard Lenz / Wikimedia Commons (CC0 1.0)

Pressemitteilung, 29.09.2023, Deutsche Umwelthilfe (DUH)

  • Rechtbank Den Haag stellt in achtstündiger Verhandlung klar, dass weiterhin keine Bohrplattform vor Borkum errichtet werden darf
  • Auch Meeresschutz, Klimaschutz und die drohende Zerstörung von Riffen wurden ausführlich verhandelt
  • Weitere Verhandlung für Januar 2024 angekündigt, bis dahin sind neue Gasbohrungen ausgeschlossen

Berlin, 29.9.2023: In ihrer Klage gegen neue Gasbohrungen in der Nordsee vor der Küste Borkums hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen weiteren Erfolg errungen. Das niederländische Gericht Rechtbank Den Haag hat gestern in der mündlichen Verhandlung des Hauptsacheverfahrens klargestellt, dass bis auf Weiteres keine Bohrplattform vom niederländischen Konzern One-Dyas errichtet werden darf. Die DUH klagt gemeinsam mit ihren Partnern von der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland, der Insel Borkum und der niederländischen Umweltorganisation Mobilisation for the Environment gegen die geplanten Gasbohrungen. Das fossile Bohrprojekt direkt vor dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer steht im gravierenden Gegensatz zu sowohl dem Klimaschutz wie auch dem Meeresschutz und darf nicht genehmigt werden.

Bereits im April 2023 konnte sich das Bündnis mit einem Eilantrag vor dem Gericht durchsetzen und ein Verbot der Errichtung einer Bohrplattform erreichen. Hintergrund für die gestrige Entscheidung zur Aufrechterhaltung des Bauverbots sind fehlende behördliche Genehmigungen für die Stickstoffemissionen aus dem Projekt auf niederländischer Seite. Verhandelt wurde aber auch über Klimaschutz, die Beeinträchtigung von Schutzgebieten und die drohende Zerstörung von Riffen am geplanten Bauplatz. Für Anfang Januar 2024 wurde eine weitere Verhandlung vom Gericht angekündigt. Bis dahin sind Gasbohrungen ausgeschlossen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir einen weiteren Erfolg für Klima- und Meeresschutz errungen. Die Zeit für neue fossile Projekte in der Nordsee, die noch dazu Riffe und Schutzgebiete bedrohen, ist endgültig vorbei. Diese Botschaft ist nun hoffentlich beim niederländischen Konzern One-Dyas angekommen. Wir können es uns schlicht nicht mehr leisten, neue CO2-Quellen anzuzapfen. Schon gar nicht darf es eine weitere Industrialisierung der Nordsee geben. Wir brauchen ein radikales Umdenken, das den Meeren mehr Schutz zugesteht und eine Regeneration dieses belasteten Naturraums zulässt. Wir fordern den Konzern One-Dyas auf, die rückwärtsgewandten Pläne endgültig abzublasen.“

Die DUH und ihre Partner blicken optimistisch auf das weitere Verfahren. Nach den ausführlichen Fragen des Gerichts zu Klima- und Meeresschutz sowie zu den bedrohten Riffen sehen sich die Organisationen in ihren Argumenten gegen das Projekt nach der gestrigen mehr als achtstündigen Gerichtsverhandlung bestätigt.

Auch auf deutscher Seite gibt es noch kein grünes Licht für das Projekt: Weiterhin steht die Entscheidung des zuständigen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen aus. Auch in diesem Verfahren hatten die DUH und ihre Partner Einwendung erhoben und bereiten weitere rechtliche Schritte vor.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei der DUH.

In einer kürzlich veröffentlichten Studie des DIW Berlin im Auftrag der DUH wurde festgestellt, dass das LNG-Projekt in Mukran für die Vermeidung von Kapazitätsengpässen nach Ostdeutschland und Osteuropa nicht notwendig ist und somit kontraproduktiv für den Klimaschutz.

//