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Deepwave - Seepferd
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Initiative zum
Schutz der Tiefsee
 
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A l l g e m e i n e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n  (AGB)
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1. Anzeigenauftrag
 
Anzeigenauftrag im Sinne der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Insertionen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten ("Auftraggeber") in einem Mediendienst, der elektronisch (z. B. über das Internet) zugänglich ist. Anzeigenaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung von DEEPWAVE oder dessen Vermarktungsagentur verbindlich. Die Platzierung der Insertion wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten von DEEPWAVE nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers festgelegt. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
 
2. Anzeigenart
 
Die Insertion kann je nach Auftrag aus Bildern oder Texten, aus Tonfolge/n oder Bewegtbildern in einer reinen Darstellung einer Werbegrafik oder aber auch in einem so genannten Werbebanner bestehen. Die Insertion kann aber auch aus einer sensitiven Fläche bestehen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse (URL) zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.
 
DEEPWAVE behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für DEEPWAVE unzumutbar ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von DEEPWAVE, die Werbung vor Annahme des Insertionsauftrages anzusehen und zu prüfen. Daher behält sich DEEPWAVE auch bei rechtsverbindlich angenommenen Insertionsaufträgen vor, die Werbung insgesamt, teilweise oder aber hinsichtlich einzelner Abrufe, wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Eigenschaften abzulehnen oder zu sperren, sobald hierfür besondere Gründe vorliegen und DEEPWAVE bekannt werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
 
3. Veröffentlichung
 
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Zeitraum bestimmt. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Insertionen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Insertion abzuwickeln. Die Stornofrist für Anzeigenaufträge beträgt vier Wochen vor der ersten Veröffentlichung. Danach behält sich DEEPWAVE gegen den Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes vor.
 
4. Anlieferung von Werbemitteln
 
Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung einwandfreier Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge und elektronische Werbemittel müssen DEEPWAVE bis spätestens 12.00 Uhr des vorletzten Werktages vor Anzeigenbeginn vorliegen.
 
5. Mängel
 
Die Schaltung der Insertion erfolgt in einer dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechenden bestmöglichen Weise. Sind etwaige Mängel der Werbemittel nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern, die in wiederholenden Anzeigen auftreten,, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
 
6. Verantwortlichkeit
 
Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und stellt DEEPWAVE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
 
7. Rechnungsfälligkeit
 
Insertionen werden im Voraus in Rechnung gestellt und müssen spätestens drei Werktage vor der ersten Schaltung der Insertionen ohne Abzug auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von DEEPWAVE eingehen. Verzugszinsen für entstandene Schäden aus Verzug oder Stundung betragen 4% über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank.
 
8. Agenturen
 
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. DEEPWAVE ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
 
9. Sonstiges
 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eventuelle Änderungen dieser Schriftformklausel. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen unvermindert fort. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem der unwirksamen Regelung von beiden Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Erfüllungsort ist Hamburg. Die Parteien vereinbaren den Sitz von DEEPWAVE als ausschließlichen Gerichtsstand für alle eventuellen, im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten. Das gilt nicht, wenn es sich bei den Auftraggebern weder um Kaufleute noch um juristische Personen des öffentlichen Rechts noch um öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
 
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Ihr Ansprechpartner
Dr. Onno Groß
DEEPWAVE
Tel: 0 40 - 46 85 62 62
E-Mail:  info@deeepwave.org
 
 
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