A l l g e m e i n e
G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
(AGB) |
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| 1. Anzeigenauftrag |
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| Anzeigenauftrag im Sinne der nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Insertionen
eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten
("Auftraggeber") in einem Mediendienst,
der elektronisch (z. B. über das Internet)
zugänglich ist. Anzeigenaufträge werden
erst nach schriftlicher Bestätigung von DEEPWAVE
oder dessen Vermarktungsagentur verbindlich. Die
Platzierung der Insertion wird im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber, ansonsten von DEEPWAVE nach billigem
Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung
der Interessen des Auftraggebers festgelegt. Für
die Abwicklung eines Anzeigenauftrages gelten die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Die Geltung
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
wird ausdrücklich ausgeschlossen. |
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| 2. Anzeigenart |
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| Die Insertion kann je nach Auftrag aus Bildern
oder Texten, aus Tonfolge/n oder Bewegtbildern in
einer reinen Darstellung einer Werbegrafik oder
aber auch in einem so genannten Werbebanner bestehen.
Die Insertion kann aber auch aus einer sensitiven
Fläche bestehen, die bei Anklicken die Verbindung
mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse
(URL) zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich
des Auftraggebers liegen. |
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| DEEPWAVE behält sich vor, Anzeigenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen
Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige
gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder
gegen die guten Sitten verstößt oder
ihre Veröffentlichung für DEEPWAVE unzumutbar
ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von DEEPWAVE,
die Werbung vor Annahme des Insertionsauftrages
anzusehen und zu prüfen. Daher behält
sich DEEPWAVE auch bei rechtsverbindlich angenommenen
Insertionsaufträgen vor, die Werbung insgesamt,
teilweise oder aber hinsichtlich einzelner Abrufe,
wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen
Eigenschaften abzulehnen oder zu sperren, sobald
hierfür besondere Gründe vorliegen und
DEEPWAVE bekannt werden. Die Ablehnung eines Auftrags
wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
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| 3. Veröffentlichung
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| Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung
zum nächstmöglichen Zeitraum bestimmt.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Insertionen eingeräumt, so ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Insertion abzuwickeln. Die Stornofrist für
Anzeigenaufträge beträgt vier Wochen vor
der ersten Veröffentlichung. Danach behält
sich DEEPWAVE gegen den Auftraggeber eine Stornogebühr
in Höhe von 10% des Auftragswertes vor. |
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| 4. Anlieferung von
Werbemitteln |
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| Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische
Übermittlung einwandfreier Werbemittel ist
der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge und
elektronische Werbemittel müssen DEEPWAVE bis
spätestens 12.00 Uhr des vorletzten Werktages
vor Anzeigenbeginn vorliegen. |
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| 5. Mängel |
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| Die Schaltung der Insertion erfolgt in einer dem
jeweils üblichen technischen Standard entsprechenden
bestmöglichen Weise. Sind etwaige Mängel
der Werbemittel nicht sofort erkennbar, so hat der
Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung
keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern,
die in wiederholenden Anzeigen auftreten,, wenn
der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung
der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler
hinweist. |
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| 6. Verantwortlichkeit
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| Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung
für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel
und stellt DEEPWAVE von sämtlichen Ansprüchen
Dritter frei. |
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| 7. Rechnungsfälligkeit
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| Insertionen werden im Voraus in Rechnung gestellt
und müssen spätestens drei Werktage vor
der ersten Schaltung der Insertionen ohne Abzug
auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von DEEPWAVE
eingehen. Verzugszinsen für entstandene Schäden
aus Verzug oder Stundung betragen 4% über dem
jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank.
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| 8. Agenturen |
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| Aufträge von Werbeagenturen werden nur für
namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen.
DEEPWAVE ist berechtigt, von der Werbeagentur einen
Mandatsnachweis zu verlangen. |
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| 9. Sonstiges |
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| Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages
sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch
für eventuelle Änderungen dieser Schriftformklausel.
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, gelten
die übrigen Bestimmungen unvermindert fort.
Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine
wirksame Regelung vereinbaren, die dem der unwirksamen
Regelung von beiden Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahe kommt. Erfüllungsort
ist Hamburg. Die Parteien vereinbaren den Sitz von
DEEPWAVE als ausschließlichen Gerichtsstand
für alle eventuellen, im Zusammenhang mit diesem
Vertrag entstehenden Streitigkeiten. Das gilt nicht,
wenn es sich bei den Auftraggebern weder um Kaufleute
noch um juristische Personen des öffentlichen
Rechts noch um öffentlich-rechtliche Sondervermögen
handelt. |
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| Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie
sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung. |
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Ihr Ansprechpartner
Dr. Onno Groß DEEPWAVE
Tel: 0 40 - 46 85 62 62
E-Mail: info@deeepwave.org |
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